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Re: Kaufberatung xt 1200

Verfasst: So 10. Mai 2020, 09:29
von sushi
lopi1974 hat geschrieben: Sa 9. Mai 2020, 20:59
horscht hat geschrieben: Sa 9. Mai 2020, 16:25 Und zu welchem Kurs denn nun? Wäre schon mal interessant, zu wissen.
6,8 mit 2 Gobi Koffern,Topcase und Tankrucksack
2011 mit knapp 48.000 Km gelaufen ,Scheckheftgepflegt,letzte Inspektion bei 45000 in Februar,Händlergarantie bis 2/2021
Hallo

Danke für diese Rückmeldung.
Ich finde dies einer der wichtigsten Posts in diesem Fred, gibt einen Rückschluss wie der Markt zurzeit steht.
Im Netz sieht man nur die Inserate, wie aber die Abschlüsse aussahen weis nur der Verkäufer und Käufer.
Über den Verkaufspreis wird verständlicherweise selten gesprochen, will ja keiner dastehen als hätte er zuviel bezahlt und schlecht verhandelt.
Daher :daumen:

Frage:
"Händlergarantie bis 2/2021", was bedeutet das bei euch in Deutschland?
Welche Schäden sind da abgedeckt?

Die Diskussion über Um/Anmeldung finde ich interessant, gibt es bei uns in der Schweiz nicht, da das Nummernschild persönlich ist wird das kaum jemand an einem Mopped lassen, wäre zwar legal möglich aber bei Halterhaftung und Strafen von min. 1 Jahr Knast bei zuviel Gas geben kaum vorstellbar.
Probefahrt kann man schriftlich regeln und ich würde dies mittlerweile nur begleitet machen, im Auto oder Mopped hinterherfahren, dann sehe ich ob von der Probefahrt später Post kommt. :oops:
Bei uns bekommst du vom Verkäufer den Fahrzeugausweis mit dem man das Fahrzeug auf sich umschreiben lässt und kommt mit eigenem Nummerschild und fährt das Fahrzeug vom Hof, ergibt dann meist 2 Besuche, kommt man mit Anhänger und Cash geht das natürlich auch in einem Besuch. ;)

gruss sushi

Re: Kaufberatung xt 1200

Verfasst: So 10. Mai 2020, 09:51
von lopi1974
Du bist aber mutig,ich würde mit dem potenziallen Käufer nie als Sozius mitfahren,dafür habe ich zu viel Angst :mrgreen:
Mit Auto ja,aber mit Moped.....

Garantie bis 2/2021 bedeutet,zumindest theoretisch,daß man als Käufer bis Februar 2021gut schlafen kann,weil im Falle eines teschnischen Defekts,
übernimmt der Händler die Reperaturkosten.
Es gibt unterschiedliche Garantien,einige sind KM abhängig,dh,daß der Käufer ab einer bestimmten Km Leistung sich bei den Kosten beteiligen muß und es gibt Unterschiede daran,welche Schäden/Defekte versichert sind.
Die einfachsten decken nur die Kosten bei Motor- und Getriebeschäden die umfangreichenspringen auch bei Elektronikproblem usw ein

Re: Kaufberatung xt 1200

Verfasst: So 10. Mai 2020, 10:02
von sushi
sushi hat geschrieben: So 10. Mai 2020, 09:29 ... hinterherfahren
hinterherfahren, nicht hinten drauf mitfahren. ;)
Mit dem eigenen Mopped, mann hat ja mehrere denn 1 Mopped alleine macht keinen glücklich. :lol:

gruss sushi

Re: Kaufberatung xt 1200

Verfasst: So 10. Mai 2020, 11:14
von rursee
@juergen007

Trotz eVB wird bei einem Unfall immer die Versicherung des zu dem Zeitpunkt gültigen Kennzeichens zahlen müssen.

Der "Käufer" wäre ja ziemlich dämlich, wenn er den Schaden seiner Versicherung melden würde, mal abgesehen davon, dass auch mit eVB der Versicherungsschutz erst mit der Anmeldung auflebt. Da diese eVB 18 Monate gültig ist und ohne irgendwelche Fahrzeugdaten ausgegeben wird (gegeben werden kann) würde das ansonsten etwas schwierig. Was im Extremfall ja auch bedeuten könnte, das der Käufer noch keinen Versicherungsvertrag hat, sondern nur mit einer eVB fährt.

Steuer- und Versicherungsbeiträge sind bis zur Ummeldung durch den Verkäufer zu leisten. Auch wenn der Übergabetermin und der Ummeldetermin im Kaufvertrag aufgeführt sind, wäre dies ggf. in einem Zivilverfahren vom Verkäufer beim Käufer einzutreiben.

Schöne Grüße vom

rursee

Re: Kaufberatung xt 1200

Verfasst: So 10. Mai 2020, 11:46
von meine dicke
Und was ist, wie wird das juristisch bewertet oder hat das juristisch Bestand, wenn im Kaufvertrag festgeschrieben wird und der Käufer das unterschreibt, dass der Käufer ab Übernahme das Risiko eines Unfalles und der daraus entstehenden Kosten übernimmt?

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke

Re: Kaufberatung xt 1200

Verfasst: So 10. Mai 2020, 12:10
von jalla
meine dicke hat geschrieben: So 10. Mai 2020, 11:46 Und was ist, wie wird das juristisch bewertet oder hat das juristisch Bestand, wenn im Kaufvertrag festgeschrieben wird und der Käufer das unterschreibt, dass der Käufer ab Übernahme das Risiko eines Unfalles und der daraus entstehenden Kosten übernimmt?

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
Rainer diese Unterschrift ist für Versicherung nicht relevant.
Wie oben erwähnt wurde, hilft dann nur der Klageweg

Re: Kaufberatung xt 1200

Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 08:27
von juergen007
@ Rursee

Deine Aussage ist richtig. Hatte gestern meinen Nachbarn ( R&V Versicherungsagentur ) zum kontaktlosen Besuch.

Es gilt immer welches Kennzeichen auf der Kiste drauf ist. Auch wenn man im KV Datum, Uhrzeit vermerkt, tritt ein Versicherungsfall ein, läuft es auf die Versicherung des Verkäufers.

Tritt der Fall des Falles ein, ist es Zivilrecht.

Also klares Restrisiko und wieder was gelernt, hatte das Thema anders in Erinnerung.

Re: Kaufberatung xt 1200

Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 09:03
von ems
juergen007 hat geschrieben: Mo 11. Mai 2020, 08:27 @ Rursee

Deine Aussage ist richtig. Hatte gestern meinen Nachbarn ( R&V Versicherungsagentur ) zum kontaktlosen Besuch.

Es gilt immer welches Kennzeichen auf der Kiste drauf ist. Auch wenn man im KV Datum, Uhrzeit vermerkt, tritt ein Versicherungsfall ein, läuft es auf die Versicherung des Verkäufers.

Tritt der Fall des Falles ein, ist es Zivilrecht.

Also klares Restrisiko und wieder was gelernt, hatte das Thema anders in Erinnerung.
Danke für die Info,
der Versicherungsfuzzi sollte es ja wissen. Ich war in der Vergangenheit auch sehr naiv und habe mich auf den Kaufvertrag verlassen und geglaubt damit sei für mich alles ok gewesen und der Käufer trägt dann alles.
Demnächst werden Fahrzeuge nur noch abgemeldet verkauft (die :xt12: wird natürlich nicht verkauft, dazu ist sie mir zu sehr ans Herz gewachsen :-) ).

Gruß Eike

Re: Kaufberatung xt 1200

Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 09:22
von lopi1974
Tequila hat geschrieben: Fr 8. Mai 2020, 16:49
lopi1974 hat geschrieben: Fr 8. Mai 2020, 16:23 aber dann sollte man sie Vollkasko versicher,was sehr teuer ist
So teuer finde ich die VK nicht: Ich zahle 1.3.-1.11. SF9 (33%) 247,73 für die Vollkasko.
Habe grad das Angebot von der HUK bekommen,es ist so wie ich gesagt habe:
Volkasko bei 6.000 Km/Jahr (kein Saisaon) 864 Euro :oops:
Selbst bei Saison wären es über 500 -das ist schon eine ansage.Gut,ich fahre jetzt 65% weil ich für die "alte XT" Zweitwagen angemeldet habe
aber trotzdem .......für 6000 Km im Jahr ist das schon eine Ansage
Meinen KFZ A3 fahre ich 30.000 Km/Jahr und zahle 580 Euro Vollkasko

Re: Kaufberatung xt 1200

Verfasst: Mo 11. Mai 2020, 10:31
von Tequila
Ich habe alles bei der LVM versichert. Haus, Autos, haftpfl. usw. hatte von denen auch ein Angebot für VK für die XT angefordert und auch so einen hohen Satz genannt bekommen. Ein Kumpel hat seine Mopeds bei der Württembergischen und der hatte mir von sehr geringen VK Sätzen berichtet Habe mir ein Angebot geholt und bin damit zu meiner Versicherung gegangen.

Die Antwort war „das ist so günstig, da können wir nicht mit“. Kulanterweise haben die mich dann im laufenden Jahr aus dem Vertrag gelassen und seitdem ist die Dicke bei der Württembergischen. Hol‘ dir doch einfach mal ein Angebot ein.