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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Sa 3. Mär 2018, 15:14
von Scholle
Gestern war ich auf der Motorradmesse in Dortmund. Dort habe ich am Stand von Heidenau erfahren, dass man derzeit die Entwicklung vorantreibt den K60 Scout für den Speedindex bis 210 km freizubekommen. Dann könnten wir ihn ja problemlos auf unserer :xt12: fahren. Auffällig war an den ganzen Ständen der Hersteller, dass alle Großenduros allesamt mit Straßenreifen besohlt waren. Früher hatten die meistens den TKC 80 drauf. Am Stand von Michelin war man auch über das verpfuschte Gesetz ganz zerknirscht. Wir sollen uns keine Hoffnung machen, dass es eine Ausnahmeregelung gäbe. Es fiel die Aussage, dass alle namhaften Hersteller bereits gemeinsam beim Bund vorstellig wurden, jedoch eine Absage erhalten hätten.
Ich bin einmal gespannt, wie es in der Angelegenheit noch so weiter geht.

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Sa 3. Mär 2018, 19:34
von Sartene
Hallo,

aktuell geht die Industrie davon aus, dass die aktuelle Regelung zunächst Bestand hat. Aber hinter vorgehaltener Hand gibt es viele Zweifel und zwar berechtigte, an der Zulässigkeit der neuen Regelung.

Nach meinen eigenen Recherchen und meinem Fachwissen hierzu tendiere ich persönlich ebenfalls sehr dazu, die Rechtmäßigkeit massiv anzuzweifeln. Ganz besonders, weil der Verkehrsminister aktuell dazu keine wirkliche Stellung nimmt und dessen Presseabteilung etwas heraus gegeben hat, was einen deutlichen Anflug von „es wird sich sehr bald positiv für die Motorradfahrer“ entwickeln..... in Aussicht stellt.

Der BVDM hat einen sehr interessanten Artikel dazu verfasst, der meine ganze Zustimmung hat und der im Grunde sehr hoffen lässt. Aber nicht zu früh gefreut!!!

https://www.bvdm.de/winterreifen.html

Einen schönen Abend und Kopf hoch!

Andy :xt12:

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Sa 3. Mär 2018, 21:54
von meine dicke
Mmmmmh,

schon mal gelesen, wie alt dieser Artikel ist?
Das Update hierzu war aus dem Jahre anno 11.01.2011, der Artikel demnach also noch älter und damit hoffnungslos vergilbt.
Obendrein hat er einen ganz anderen Inhalt, nähmlich die Winterreifenpflicht - ehemals auch für Motorräder - in Deutschland.

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Sa 3. Mär 2018, 23:33
von Sartene
Hallo,
das habe ich natürlich, inhaltlich hat sich daran bis heute nichts geändert und die Hersteller, mit denen ich Kontakt hatte, bestätigen die Aktualität bis heute. Stand letzte Woche.
Es ändert aber nichts, denn die rechtlichen Diskrepanzen sind nach wie vor aktuell und nicht wenige Fachleute bestätigen die genannten Probleme.

Wie dem auch sei, der Drobs ist noch lsng nicht gelutscht und die Chancen stehen nicht schlecht, dass es eine Kehrtwendung geben kann, weil nur so Rechtssicherheit erlangt werden kann. Diese ist aktuell nämlich nicht gegeben!!! Das bestätigten mir mehrere aaSoP!

Also abwarten!

Andy :xt12:

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: So 4. Mär 2018, 10:12
von meine dicke
Doch es hat sich inhaltlich sehr wohl was geändert, sogar etwas sehr bedeutendes.

Für Motorräder (einfach ausgedrückt) ist die Winterreifenpflicht ausgenommen.

Aber wie Du sagst und ich schon hier in diesem Fred geschrieben habe, es bleibt abzuwarten.
Abzuwarten, ob EU-Recht durch Nationales Recht "ausgehebelt" werden kann.

Da nähmlich wo steht, dass Reifen mit einem besonderen Symbol mit geringerem Geschwindigkeitsindex als angegebener Höchstgeschwindigkeit, mit einem zusätzlichen, begrenzendem "Geschwindigkeitsschild" im Blickfeld des Fahrers dennoch gefahren werden können.
Nach EU ist das auch mit M&S-Kennzeichnung möglich, national nur mit der Alpinsymbol-Kennzeichnung.

Oder als beste Alternative, die betroffenen Reifen werden für höhere Geschwindigkeiten zugelassen. Dies ist aber zeitintensiv, kostenintensiv und ist technisch sicherlich nach oben beschränkt, was für noch schnellere Mopeds als unsere :xt12: von Bedeutung ist/sein wird.

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: So 4. Mär 2018, 11:00
von Sartene
Ja entschuldige, hast natürlich recht. Die Winterreifenpflicjt hat sich erledigt. Völlig richtig. Habe mich da etwas undeutlich ausgedrückt.

Ich wollte nur sagen, dass sich die Problematik Eu-Recht / nationales Recht nicht geändert hat. Deshalb ein nicht zu unterschätzendes Potential besteht, dass die neue Regelung in Bezug M+S Reifen wieder gekippt werden könnte.

Schönen Sonntag.

Andy :xt12:

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: So 4. Mär 2018, 15:47
von Leone blu
Scholle hat geschrieben: Sa 3. Mär 2018, 15:14 Gestern war ich auf der Motorradmesse in Dortmund. Dort habe ich am Stand von Heidenau erfahren, dass man derzeit die Entwicklung vorantreibt den K60 Scout für den Speedindex bis 210 km freizubekommen. ...
Hm, interessant. Auf der IMOT haben mir die beiden Heidenauer lang und breit erklärt, warum ein Grobstoller wie der K60 Scout physikalisch nicht auf 210 km/h gebracht werden kann.

Der Metzeler Karoo Street wird immer interesaanter...

Ciao, R.

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Fr 9. Mär 2018, 17:55
von gescheu24
Obwohl meine Heidenaus noch ziemlich neu sind, erst 4.000 km, habe ich mir einen 2017 er Satz in den Keller gestellt.
Die nächsten 25.000 km sind gesichert. Bis dahin wird sich sicherlich etwas getan haben, entweder seitens der Hersteller oder in der StVZO.

Gerhard

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Fr 9. Mär 2018, 18:08
von meine dicke
Dann lege Dir noch nen Hinterreifen dazu,
da die Reifen vorne/hinten sich im Verhältnis 2 zu 1 ablaufen (bei mir jedenfalls).

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Fr 9. Mär 2018, 18:25
von gescheu24
Hallo Rainer
ist bei mir nicht so. Habe jetzt den dritten Satz drauf. Die beiden Vorgänger habe ich jeweils bei rd. 15.000 km zusammen gewechselt. Hinten war natürlich nicht mehr so viel drauf, aber durchaus noch im legalen Bereich. Vorne war der Sägezahn so stark, dass ich ihn nicht weiterfahren wollte.

Gerhard