Yepp, das nennt sich dann Gruppenfreistellungsverordnung; nach der kann ein Kfz in einer freien Werkstatt betreut werden, wenn nach Herstellervorgaben gearbeitet wird.
juergen007 hat geschrieben:...
Tritt dann aber ein Schadensfall während der Garantiezeit ein, wird aus "de jure" Praxis:
Und den Rechtsstreit mit einem japanischen Hersteller zu führen, ob der freie Schrauber alles richtig gemacht hat, würde ich mir ersparen.
Das trifft den Nagel auf den Kopf - Theorie vs. Praxis...
Ciao, R.
Ich freue mich, wenn's draußen regnet - denn wenn ich mich nicht freue, regnet's auch... (Karl Valentin)