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Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 11:25
von rubbergum
Da ab 1.4.2013 auch Motorräder Tagfahrlicht (TFL) verwenden dürfen, habe ich hier mal eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen zusammengestellt. Als Quelle dienten
.) Tuev-Nord und
.) Inst. f. Zweiradsicherheit.

In Stichworten zusammengefasst darf TFL unter folgenden Bedingungen am Motorrad verwendet werden:
1.) Es muss als TFL genehmigt sein. Prüfzeichen „RL“ vor dem z.B. (E1) für "einfaches" TFL bzw. „A RL“ für dimmbares
2.) 1 oder 2 TFL (Montageorte bzw. Abmessungen siehe obige Links)
3.) TFL muss sich automatisch einschalten bei Zündung ON (spätestens bei Motor ON)
4.) TFL muss sich automatisch auschalten bei Fahrlicht (also Abblendlicht oder Scheinwerfer – Ausnahme Lichthupe), außer das TFL ist dimmbar. Dann kann es im gedimmten Zustand als Begrenzungslicht weiterleuchten.
5.) Mit dem TFL muss auch das Rücklicht und kann die Kennzeichenbeleuchtung eingeschaltet sein
6.) Es dürfen maximal 2 Begrenzungsleuchten vorhanden sein. Wird also dimmbares TFL verwendet, so muss ev. (z.B. bei 2 TFL) das originale Begrenzungslicht deaktiviert werden.

Für unsere XT1200Z würde das bedeuten:
.) 1 TFL unter den Hauptscheinwerfern, oder 2 TFL ebenfalls dort bzw. symmetrisch an den Sturzbügeln oder seitlich unterhalb der Windabweiser (wie Touratech).
.) Da 2 serienmäßige Positionslichter vorhanden sind, müssen diese bei dimmbaren TFL deaktiviert werden.
.) Das Abblendlicht muss deaktiviert werden, wenn ein nicht dimmbares TFL oder ein dimmbares TFL im TFL-Modus betrieben wird.

Ich hoffe, dass ich die rechtlichen Grundlagen richtig und verständlich in Kurzform zusammengestellt habe, und möchte feststellen, dass diese Zusammenfassung nur meine Interpretation darstellt. Ich kann daher keine Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen.

LG, rubbergum

Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 12:03
von lagomike
Und wie sieht das bei euch aus, ist das nach der EU Norm oder nur für Deutschland.

Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 14:15
von rubbergum
lagomike hat geschrieben:Und wie sieht das bei euch aus, ist das nach der EU Norm oder nur für Deutschland.
In Österreich wurde bez. TFL die ECE-R87/48 (noch) nicht in die StVO bzw. KFG übernommen. Somit aktuell NEIN (Tel. Auskunft vom ÖAMTC).
LG, rubbergum

Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 14:18
von rubbergum
rubbergum hat geschrieben:In Österreich wurde bez. TFL die ECE-R87/48 (noch) nicht in die StVO bzw. KFG übernommen. Somit aktuell NEIN (Tel. Auskunft vom ÖAMTC).
Da frage ich mich aber dann, wie ich eine GS oder Kati in A zulassen soll?
LG, rubbergum

Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 15:08
von hdidi
Die haben Eingebohrenenvorteil ;)

Aber ist schon interessant. :denker:

Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 21:13
von Varaderokalle
@Rubbergum: Herzlichen Dank für die Zusammenfassung der Regeln!

Das bedeutet aber dass die im Thread http://xt1200z-forum.de/viewtopic.php?f ... 6&start=10" onclick="window.open(this.href);return false;
Besprochenen Tagfahrleuchten an der XT nicht legal zu betreiben sind, oder?

Die haben anscheinend kein E Zeichen, keine RL Kennung und sind nicht dimmbar!?
Welche preislich nicht ganz absurd teueren Leuchten wären denn legal :?:

LG
Kalle

Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 22:00
von rubbergum
Varaderokalle hat geschrieben:Das bedeutet aber dass die im Thread http://xt1200z-forum.de/viewtopic.php?f ... 6&start=10" onclick="window.open(this.href);return false; besprochenen Tagfahrleuchten an der XT nicht legal zu betreiben sind, oder? Die haben anscheinend kein E Zeichen, keine RL Kennung und sind nicht dimmbar!?
Wenn du die von Hester meinst: Da steht E-geprüft, und zugelassen. Eine Dimmung ist nicht erwähnt. Somit sollten sie verwendbar sein, allerdings bei Fahrlicht müssen sie erlöschen.
Varaderokalle hat geschrieben:Welche preislich nicht ganz absurd teueren Leuchten wären denn legal :?:
z.B.: http://www.tagfahrlicht-store.de/LED-Ta ... ::140.html" onclick="window.open(this.href);return false;

LG, rubbergum

Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 22:53
von Varaderokalle
In dem Thread meinte ich die Leuchten von Ebay, da steht nix von Prüfzeichen etc.

Danke für den Link!
Ich frag mich zwar wie mit den dort genannten Kabelanschlüssen ein abdimmen geht, aber viel mehr interessiert mich wie hell die Leuchten denn abgedimmt noch sind.

Würdet ihr sie legal anklemmen und dann mit Dimmung fahren, oder original Abblendlicht abklemmen?

LG
Kalle

Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 09:51
von rubbergum
Varaderokalle hat geschrieben:In dem Thread meinte ich die Leuchten von Ebay, da steht nix von Prüfzeichen etc.
Beide Ebay-Links gehen zu TFL-Leuchten von Hester, und bei beiden steht: E-geprüft, und zugelassen
Varaderokalle hat geschrieben:Ich frag mich zwar wie mit den dort genannten Kabelanschlüssen ein abdimmen geht, aber viel mehr interessiert mich wie hell die Leuchten denn abgedimmt noch sind.
Ich nehme an, du meinst folgendes:
Die elektrische Anschluß für dieses Tagfahrlicht sieht folgendermaßen aus:
•ein Kabel an Fahrzeugmasse (Klemme 30)
•ein Kabel an Zündungsplus (Klemme 15)
•ein Kabel an Standlicht (Klemme 58)
Wenn an Zündungplus Spannung liegt --> TFL 100%
Wenn an Standlicht Spannung anliegt ---> TFL Begrenzungslicht
Allerdings schaltet es vermutlich sicher nicht das Abblendlicht aus noch das originale Begrenzungslicht.
Varaderokalle hat geschrieben:Würdet ihr sie legal anklemmen und dann mit Dimmung fahren, oder original Abblendlicht abklemmen?
Weder noch.

LG, rubbergum

Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Verfasst: Do 6. Jun 2013, 15:36
von Varaderokalle
Das E Zeichen habe ich dann im Ebay Text wohl übersehen. Sorry

Wenn Zündung und Standlicht angeschlossen sind, würden die TFLs also bei der Dicken, und eigentlich allen aktuellen Motorrädern, auf 'gedimmt' gehen, denn mit Zündung geht auch Standlicht an.

Bedeutet... Eine legale Schaltung der TFLs macht keinen 'Spaß' ;-)