]Hallo Kalle
4 zusätzliche Scheinwerfer? Wie sind die denn geschaltet?
Ist das erlaubt?
Und was sagt die LiMa dazu?
Na - ist doch ganz einfach - in der BR Deutschland ist folgendes erlaubt:
- 1 x Nebelscheinwerfer + 1 x Fernscheinwerfer
oder
2 x Nebelscheinwerfer 
Die genauen Maße -bzw. Abstandsflächen sind hier gepostet
Meine Anbaumaße entsprechen, ebenso wie die Zusatzscheinwerfern, der aktuellen Gesetzeslage.
Wenn zusätzliche (in meinem Fall die Fern-) Scheinwerfer angebracht sind, müssen diese im öffentlichen Straßenverkehr abgedeckt (oder abgeklebt) werden.
Wie auf dem Bild zu sehen ist, sind mir gerade die Abdeckungen der Fernscheinwerfer abhanden gekommen - machte aber nix, da die Aufnahme nicht in Deutschland gemacht wurde
Die Schaltung ist ganz einfach - die Nebelscheinwerfer (unter den Hauptscheinwerfern) sind mit Abblendlicht geschaltet
Die Zusatz-Fernscheinwerfer auf den Sturzbügeln natürlich mit den Fernscheinwerfern
Mit dieser Beleuchtungsanlage hat jeder unbeleuchtete Tunnel seinen Schrecken verloren

Lediglich Eisplatten spiegeln dann ganz tolle
Der Lima ist dies vollkommen Schnuppe - logisch, wenn ich im Bummeltempo mit 1800 U/min unterwegs bin, darf die Batterie natürlich etwas Saft spenden, sonst klappt das nicht. Alles über 1800U/min ist bis jetzt problemlos möglich.
Und - Fernlicht ist ja auch nicht immer an - und Nebelscheinwerfer gibt's ja sogar serienmäßig -
WO soll denn da ein Problem sein???
Leuchtender Gruß
Peter
PS: Manchmal fängt meine Sicherheit fängt dort an, wo das Gesetz aufhört - deshalb fahre ich ja auch keine BMW mehr - der Sicherheit zuliebe

noch 'n PS: Alle Zusatzscheinwerfer haben eine e-Kennzeichnung - also alles nach Gesetz
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