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Re: Kennzeichenpflicht für Fahrradfahrer

Verfasst: Mo 8. Apr 2024, 16:20
von Frankziscaner
Südwestpfälzer hat geschrieben: Mo 1. Apr 2024, 14:20 Man darf bei mangelnder Verfügbarkeit der neuen Fahrradkennzeichen aber auch gewöhnliche Kfz-Kennzeichen vom Motorrad verwenden - muss dann allerdings alle 2 Jahre mit dem Fahrrad zum TÜV.
Darf man das als Wechselkennzeichen benutzen??¿?(-;