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Fahrzeug ummelden

Verfasst: Do 7. Mär 2024, 11:58
von Uzet
Hallo zusammen,
ich habe da einmal eine von der :xt12: abwegige Frage. Es geht um eine zulassungstechnische Sache.
Soweit mir bekannt ist, kann ich ein Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk auf mich als Halter ummelden, und das
Kennzeichen des Vorbesitzers mitnehmen.
Im Netz gibt es dazu widersprüchliche Aussagen, und mein zuständiges Straßenverkehrsamt ist
telefonisch kaum erreichbar, da es dort z.Zt. nur einen eingeschränkten Service aufgrund es Hackerangriffes gibt.

Hat hier irgendjemand einschlägige Erfahrungen?

Besten Dank, und viele Grüße
Uwe

Re: Fahrzeug ummelden

Verfasst: Do 7. Mär 2024, 12:39
von Tequila
Wenn du ein Fahrzeug aus einem anderen Kreis auf dich ummeldest, kannst du das Kennzeichen behalten. Wenn aber der Vorbesitzer das Fahrzeug abmeldet und du ein abgemeldetes Fahrzeug auf deinen Namen anmeldest, dann geht das nicht.

Re: Fahrzeug ummelden

Verfasst: Do 7. Mär 2024, 12:46
von Uzet
Danke für die Info.
Der Vorbesitzer überlässt mir das Fahrzeug angemeldet, so das ich es ummelden kann.
Muß ich dann die Kennzeichen beim Amt vorlegen, oder genügen die üblichen
Unterlagen (HU Bericht, Zulassungsbescheinigung I+II, EVB, Perso)?

Re: Fahrzeug ummelden

Verfasst: Do 7. Mär 2024, 13:25
von stefan85
Das Kennzeichen muss bei Halterwechsel geändert werden, wenn der Vorbesitzer in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt (lt. dem Link):
https://www.bussgeld-info.de/kennzeiche ... zu-aendern

"Zum anderen kann das Kennzeichen auch beim Halterwechsel übernommen werden. Hier existiert allerdings die Bedingung, dass dieser im gleichen Zulassungsbezirk wie der Vorbesitzer wohnen muss. Ist dies nicht der Fall, besteht weiterhin die Pflicht, das Nummernschild zu ändern."

Wenn Du z.B. den Wohnort (und Zulassungsbezirk) wechselst muss das Kennzeichen für ein bereits auf Dich zugelassenes Fahrzeug nicht geändert werden.


In jedem Fall würde ich die Kennzeichen auch bei Erhalt derselben IMMER mitnehmen. Als ich von der BMW zur XT gewechselt bin (mit Kennzeichen), wurde der Niedersachsen-Stempel bei der Zulassung abgekratzt und ein identischer wieder draufgeklebt :hirn:

Re: Fahrzeug ummelden

Verfasst: Do 7. Mär 2024, 14:19
von Tequila
Sorry Stefan, aber das ist nicht mehr so. Meine Nachbarn haben gerade auch ein Cabrio aus dem Nachbarkreis gekauft und haben das Kennzeichen behalten, weil es zum Autotyp passt. Die haben jetzt auch "SU" drauf, obwohl sie in "GL" wohnen,


> Ist die Kennzeichenmitnahme auch bei einem Halterwechsel möglich?
Ja, seit dem 1. Oktober 2019 bedarf es bundesweit keines Kennzeichenwechsels mehr, wenn sich der Fahrzeughalter ändert. Dazu muss das Kfz allerdings noch angemeldet sein. Sie können es also nicht im alten Zulassungsbezirk abmelden, um es daraufhin im neuen Zulassungsbezirk mit dem vorherigen Nummernschild wieder anzumelden. <

Re: Fahrzeug ummelden

Verfasst: Do 7. Mär 2024, 14:44
von Uzet
Ich habe bei einem Bekannten erlebt, als er von Hessen nach NRW umgezogen ist, das er auf sein hessisches Kennzeichen das NRW Wappen geklebt bekam.
Wie dem auch sei, ich nehme die Schilder prophylaktisch mit zur Zulassungsstelle

Re: Fahrzeug ummelden

Verfasst: Do 7. Mär 2024, 14:49
von Tequila
Uzet hat geschrieben: Do 7. Mär 2024, 14:44 Wie dem auch sei, ich nehme die Schilder prophylaktisch mit zur Zulassungsstelle
Ja, das wird wohl nötig sein, wegen der Siegel.

Übrigens hier noch die Aussage vom ADAC: >Altes Kennzeichen mitnehmen bei Halterwechsel
Das Kennzeichen kann auch dann mitgenommen werden, wenn zusätzlich zum Wechsel des Zulassungsbezirks auch ein Halterwechsel stattfindet, zum Beispiel bei einem Verkauf des Fahrzeugs. So können ein Käufer oder eine Käuferin aus Köln, die ein Fahrzeug kaufen, das in München zugelassen ist, nach dem Kauf das Münchner Kennzeichen mitnehmen.<

Re: Fahrzeug ummelden

Verfasst: Do 7. Mär 2024, 15:03
von Uzet
In meinem Fall müssten eigentlich keine Siegel ersetzt werden.
Das gekaufte Fahrzeug ist im Kreis Aachen angemeldet und wird im
Kreis Siegen-Wittgenstein zugelassen.
Beides in NRW, und die TÜV Plakette bleibt ja sowieso gleich.
Bin mal gespannt ob die das Wappen ersetzen NRW gegen NRW :mrgreen:

Re: Fahrzeug ummelden

Verfasst: Do 7. Mär 2024, 19:04
von stefan85
Ok Heinz, dann ist die Information in dem Web-Artikel nicht korrekt.
Umso besser, ich werde es im Sommer testen, wenn ich meinen Dienstwagen übernehme. Mal sehen, ob unser Straßenverkehrsamt da mitspielt.

Re: Fahrzeug ummelden

Verfasst: Fr 8. Mär 2024, 08:53
von Tequila
Ja, die Ämter sind manchmal spannend. Ich bin gerade dabei, Frauchen`s abgemeldetes Cabrio mit der selben Nummer, aber auf 4/10 anzumelden, Ein Rattenschwanz an Bürokratismus für "peanuts". :auto: