Bilder von heute
- hawaiian
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Re: Bilder von heute
Windkraft und XT-Power
Gruß
hawaiian
Hercules KS50, XS400, XJ550, XJ900F, XJ900S, XT1200Z(DP01)
hawaiian
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- meine dicke
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Re: Bilder von heute
@ Edda, hier speziell für Deine Heidis:
1. Heidis mit Speedindex (SI) <= Höchstgeschwindigkeit (bbH) Moped dürfen nach §36 (4) (4a) und (5) nur noch gefahren werden wenn DOT <= 1217 und mit Reifenherstellerunbedenklichkeit und Geschwindigkeitsbapperl.
2. Heidis ab DOT 0120 müssen der CoC entsprechen, wenn nicht dann Gutachten und Eintragung in Papiere.
Heidis sind BiasBelt und CoC sagt Radial aus.
Also Gutachten und Eintragung (BiasBelt), was funktionieren sollte.
Aber da Heidis dann SI <= bbH kannst Du trotz eingetragener BialsBelt-Reifen die Heidis nicht fahren.
3. Heidis bis DOT1219 haben Ausnahme bis 2025 und dürfen weiter verwendet werden aber entsprechend alter Regelung und dann gilt 1.
Wenn was unklar ist, dann ruf mich an oder whatsappe.
Die Handynummer hast Du ja.
Ich mag jetzt hier nicht mehr, bin doch nicht der Reifenerklärbär, siehe auch Fred über Mitas.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
1. Heidis mit Speedindex (SI) <= Höchstgeschwindigkeit (bbH) Moped dürfen nach §36 (4) (4a) und (5) nur noch gefahren werden wenn DOT <= 1217 und mit Reifenherstellerunbedenklichkeit und Geschwindigkeitsbapperl.
2. Heidis ab DOT 0120 müssen der CoC entsprechen, wenn nicht dann Gutachten und Eintragung in Papiere.
Heidis sind BiasBelt und CoC sagt Radial aus.
Also Gutachten und Eintragung (BiasBelt), was funktionieren sollte.
Aber da Heidis dann SI <= bbH kannst Du trotz eingetragener BialsBelt-Reifen die Heidis nicht fahren.
3. Heidis bis DOT1219 haben Ausnahme bis 2025 und dürfen weiter verwendet werden aber entsprechend alter Regelung und dann gilt 1.
Wenn was unklar ist, dann ruf mich an oder whatsappe.
Die Handynummer hast Du ja.
Ich mag jetzt hier nicht mehr, bin doch nicht der Reifenerklärbär, siehe auch Fred über Mitas.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
VDT 2010,11,12,13,14,15,16,17,18,19,22,23,24,25,26 keine Zeit
VIM 2014,15,16,17,18,19,22,23,24(ORGA),25,26 geplant
HiFaKo 19TG,25,26 gebucht
Ab 2010:CBF(10.000);Vara(100.000);ST(ab 11/16>=168.000)
VIM 2014,15,16,17,18,19,22,23,24(ORGA),25,26 geplant
HiFaKo 19TG,25,26 gebucht
Ab 2010:CBF(10.000);Vara(100.000);ST(ab 11/16>=168.000)
Re: Bilder von heute
Bei der Kälte heute, dann noch durch einen Eschenbestand gefahren wähnt man sich im März, die Eschen sind die letzten Bäume die Blattgrün treiben,
so gab es gerade zweierlei Glück in der Firma, erstens mit dem mopéde durch den morgentau gefahren zu sein und zweitens warmwerdende Hände - mmmhhhhh.
Grüßle von der Alb
so gab es gerade zweierlei Glück in der Firma, erstens mit dem mopéde durch den morgentau gefahren zu sein und zweitens warmwerdende Hände - mmmhhhhh.

- Floh
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Re: Bilder von heute
So schaut’s in Coronazeiten aus wenn man mit dem Motorrad zur Arbeit fährt und in einer leeren Tiefgarage parkt, weil die Kollegen alle im Home Office sind. Da kann man sich ein Park- Plätzchen für die
aussuchen.

ab 1991 - XTZ660 Ténéré (über 30 Jahre Ténérist) + XT1200Z (DP01) wurde verkauft + African Twin CRF1100 ATAS
Gruß Norbert
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- horscht
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Re: Bilder von heute
Dafür haste's aber hier schön präzise erklärt. Danke.

Nur, was ist dann damit: https://de.reifenwerk-heidenau.com/modu ... gelung.htm
Der K 60 Scout ist doch ein M+S Reifen und die XT hat doch eine EU Typgenehmigung?
Gruß,
Horst
Seit 30 Jahren unfallfrei auf TS 150, ETZ 150, ETZ 251, CB SevenFifty, GSX1100G, DR 650 SE, R100GS, ZRX1100, R100R, ETZ 250 Gespann, GN 400, K100RS 16V. Aktuell: XTZ750, TDM1200Z
Horst
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- meine dicke
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Re: Bilder von heute
Das sind reine Verkaufsaussagen der Firma.
Das BMVI sieht das ganz anderst.
Auszug einer Antwort vom BMVI:
Es wurde bekannt, dass vereinzelte Motorradfahrer diese Sonderreglung zweckfremd nutzten, um dauerhaft sehr grobstollige Reifen, die auf Grund ihrer Bauweise eine niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs haben, verwenden zu dürfen (insbesondere an Enduromaschinen für den groben Geländeeinsatz). Für Motorräder gibt es im EU-Recht im Rahmen der Typgenehmigung eine vergleichbare Regelung für die temporäre Nutzung von M+S-Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex. Aus diesem Grund strebt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine entsprechende Anpassung der StVZO an, mit der die Möglichkeit der Nutzung von M+S-Reifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, an Motorrädern unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden soll.
Die Typgenehmigungsvorschriften sind EU-weit harmonisiert. Werden die Fahrzeuge jedoch nach der Erstzulassung verändert, so greift das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten. Sofern Ihr Fahrzeug beispielsweise mit Reifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen, typgenehmigt wurde, entspricht das unveränderte Fahrzeug dem genehmigten Zustand und kann in dieser Form selbstverständlich betrieben werden.
Und mit der Nutzung der Heidis hast Du das Fahrzeug nach der Erstzulassung verändert, denn im CoC steht ein Radial und ein SI "V" drinnen,
Diese Info als Ganzes mitsamt meinen Fragen habe ich hier auch schon gepostet und immer wieder gibt es Leute wie Du - bitte jetzt nicht böse sein, das ist nicht persönlich gemeint -, die dann irgendwo irgendetwas aus dem Hut zaubern und meinen, dass das Gesagte doch nicht richtig ist.
Und siehts Du jetzt warum ich es satt habe der Reifenerklärbär zu sein.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
Das BMVI sieht das ganz anderst.
Auszug einer Antwort vom BMVI:
Es wurde bekannt, dass vereinzelte Motorradfahrer diese Sonderreglung zweckfremd nutzten, um dauerhaft sehr grobstollige Reifen, die auf Grund ihrer Bauweise eine niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs haben, verwenden zu dürfen (insbesondere an Enduromaschinen für den groben Geländeeinsatz). Für Motorräder gibt es im EU-Recht im Rahmen der Typgenehmigung eine vergleichbare Regelung für die temporäre Nutzung von M+S-Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex. Aus diesem Grund strebt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine entsprechende Anpassung der StVZO an, mit der die Möglichkeit der Nutzung von M+S-Reifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, an Motorrädern unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden soll.
Die Typgenehmigungsvorschriften sind EU-weit harmonisiert. Werden die Fahrzeuge jedoch nach der Erstzulassung verändert, so greift das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten. Sofern Ihr Fahrzeug beispielsweise mit Reifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen, typgenehmigt wurde, entspricht das unveränderte Fahrzeug dem genehmigten Zustand und kann in dieser Form selbstverständlich betrieben werden.
Und mit der Nutzung der Heidis hast Du das Fahrzeug nach der Erstzulassung verändert, denn im CoC steht ein Radial und ein SI "V" drinnen,
Diese Info als Ganzes mitsamt meinen Fragen habe ich hier auch schon gepostet und immer wieder gibt es Leute wie Du - bitte jetzt nicht böse sein, das ist nicht persönlich gemeint -, die dann irgendwo irgendetwas aus dem Hut zaubern und meinen, dass das Gesagte doch nicht richtig ist.
Und siehts Du jetzt warum ich es satt habe der Reifenerklärbär zu sein.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
VDT 2010,11,12,13,14,15,16,17,18,19,22,23,24,25,26 keine Zeit
VIM 2014,15,16,17,18,19,22,23,24(ORGA),25,26 geplant
HiFaKo 19TG,25,26 gebucht
Ab 2010:CBF(10.000);Vara(100.000);ST(ab 11/16>=168.000)
VIM 2014,15,16,17,18,19,22,23,24(ORGA),25,26 geplant
HiFaKo 19TG,25,26 gebucht
Ab 2010:CBF(10.000);Vara(100.000);ST(ab 11/16>=168.000)
Re: Bilder von heute
Heut war Revision/TÜV angesagt (Bremsflüssigkeit der HONDA morgens noch schnell getauscht, war schon 5 Jahre alt)
# # # #
# # # #
Re: Bilder von heute

RAINER:Erklärbär danke ist angekommen.
Floh: mitten drin und trotzdem alleine

Dissen dich deine Kollegen

UdoIT: was ist das für eine Pumpe/Gerät was auch
immer -----auch haben will
Für alle

Mfg Edda 2
Re: Bilder von heute
Ist eine Vakuum-Pumpe von "Busching" + Motorrad KitEdda hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 13:12Moin moin.
RAINER:Erklärbär danke ist angekommen.
Floh: mitten drin und trotzdem alleine![]()
Dissen dich deine Kollegen![]()
UdoIT: was ist das für eine Pumpe/Gerät was auch
immer -----auch haben will
Für alle![]()
Mfg Edda 2
https://busching.de/catalog/product/view/id/310587
Funktioniert am besten mit den normalen Entlüftungsnippeln,hatte vorher SPEEDBLEADER dran, da kam der Saugdruck mit dem Entlüftungsventil nicht klar.
Kompressordruck bei mir 8bar, für hinten oder am PKW nutze ich eine Schlauchklemme am 2ten Schlauch. Nippel halbe Umdrehung auf und dann nur Ventil an der Vakuumpumpe öffnen (regelbar). Am besten 2te Person mit 100mml Spritze nachfüllen lassen.
Ersatzschlauch kann man selbst herstellen.
Druckluftbühne gabs bei Pro-Lift für 326€ + Märchensteuer (angerufen und nicht über EBAY gekauft), Reifenklemmung habe ich weggelassen/nicht montiert