Re: Versicherungswechsel - was ist auf dem Amt zu tun ?
Verfasst: Do 31. Mär 2016, 15:48
Hallo zusammen,
bei Versichererwechsel übernimmt der neue Versicherer die Mitteilung an das SVA, da sich ja aus dem Versicherer nichts ändert. Das nennt sich dann "eVB zur Übermittlung".
Sollte der Vertreter allerdings bei der Antragsaufnahme "Fahrzeugwechsel" angegeben haben (statt Versichererwechsel), müsste das korrigiert werden.
Mich wundert der Kündigungstermin ein wenig, normalerweise wird das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr angeglichen. Und eine Zulassung am 01.05. ist doch eigentlich nur bei Bindestrich-Fahrern möglich, da der 01.05. ja tradionell ein Feiertag ist.
Total verregnete Grüße aus der Eifel
rursee
bei Versichererwechsel übernimmt der neue Versicherer die Mitteilung an das SVA, da sich ja aus dem Versicherer nichts ändert. Das nennt sich dann "eVB zur Übermittlung".
Sollte der Vertreter allerdings bei der Antragsaufnahme "Fahrzeugwechsel" angegeben haben (statt Versichererwechsel), müsste das korrigiert werden.
Mich wundert der Kündigungstermin ein wenig, normalerweise wird das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr angeglichen. Und eine Zulassung am 01.05. ist doch eigentlich nur bei Bindestrich-Fahrern möglich, da der 01.05. ja tradionell ein Feiertag ist.
Total verregnete Grüße aus der Eifel
rursee