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Re: Schweiz Rechtsfahrgebot ab 1.1.2016
Verfasst: Fr 13. Nov 2015, 17:48
von Leone blu
Korrekt. Weil der Begriff "Idiot" in diesem Zusammenhang alle Idioten noch beleidigt. Wie bei 01:27 min des Videos zu sehen ist, fehlt nicht viel und die Radler an der Felswand müssen auch noch dran glauben...
Aber Hauptsache, die Kiste hat genügend kW - ist ja scheinbar ein Cooper/Cooper S/Cooper Works...
Irrlander hat geschrieben:...
Und immer ein Mopped hinter dem Anderen und dabei Sicherheitsabstand beachten.
...
Ganz nebenbei zieht man damit eine Gruppe von vier Motorrädern bei den erlaubten 80 km/h damit auf min. 170 m auseinander...
Ciao, R.
Re: Schweiz Rechtsfahrgebot ab 1.1.2016
Verfasst: Fr 13. Nov 2015, 19:07
von Yeti
spartacus hat geschrieben: Ich glaube Du hast schon verstanden wie es von mir gemeint war (Beispiel Video von sushi), oder willst Du mich nur provozieren!?!
Provozieren will ich niemanden. Ich glaube allerdings, daß meine Argumente manchmal etwas streng daher kommen

!
Das sushi-Video zeigt mir mein Rechner nicht - "Veralteter Browser", doch hirnlos Schneidende jeglicher Variante kenne ich genug. Christophs Video zeigt solche ja sehr anschaulich. Dabei schätze ich, daß diese Heinis oft "nur" abgelenkt sind und mal eben "aus ungeklärter Ursache in den Gegenverkehr" gerieten, wie ich es in meiner Kreiszeitung, also mit kleinem Berichtsgebiet, TÄGLICH MEHRMALS lesen kann. Leider hat das keine Konsequenzen wie die Forderung, daß das ganze Infotainment im Auto nicht mehr vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sobald die Räder sich drehen. Als ich noch in der Firma war hatte ich mal übers Wochenende einen S600. In dem konnte man sich auch TV-Programme anschauen - sobald die Räder sich zu drehen begannen ging das aus. So stelle ich mir das vor.
Ich bin ein Aufmerksamkeitsfundamentalist, heißt daran hängt beim Fahren ALLES ! Der selige "Klacks" Ernst Leverkus nannte das "Wir spielen Indianer".
Nochmal zum Thema, wobei ich hier nicht den Klugschnacker spielen möchte, sondern meine Linksrum-Schnitt-oder-Nichtschnitt-Ansichten klarstellen: Bei nicht einsehbaren Ecken, besonders in bergigem Geläuf, selbstverständlich ganz am rechten Fahrbahnrand rumrollen. Alles Andere wäre versuchter Selbstmord. Ist der Knick weit genug zu überblicken, dann nenne ich es "Kurven schön zu fahren" (Zitat), wenn die Räder am Scheitelpunkt den Mittelstrich tangieren und der Kerle "drüben hängt". Hin und wieder kommt im Auslauf einer entgegen und ich muß etwas eher an den rechten Rand hin aufrichten. Das mache nicht nur ich so. Ich meine Tequila

hat kürzlich so etwas beschrieben. Klugschnackermodus aus.
Ich grüße rechts- und linksrum, Yeti.
Re: Schweiz Rechtsfahrgebot ab 1.1.2016
Verfasst: Fr 13. Nov 2015, 19:45
von Peter_K
sushi hat geschrieben:Maex hat geschrieben:
Nun also auch in CH.
Hallo
Danke für die Info.
Wusste gar nicht dass das bisher in Ordnung war.
Dann habe ich diesen zu Unrecht als Idiot betrachtet?
https://www.youtube.com/watch?v=15CKqcAYBAs
gruss sushi
Die jede links Kurven Schneider, habe ich schon lange gefressen.
Interessiert ihn überhaupt nicht, trotz Gegenverkehr (Motorräder).
Er braucht ja auch in seiner Kiste keine Angst zu haben, das die Knochen wegfliegen.
Ich weis wie sich das anfühlt, der PKW Fahrer hat nur ein dummes Gesicht gemacht.
Dem Cooper-Fahrer würde ich nur zu gerne die Fresse polieren.

Re: Schweiz Rechtsfahrgebot ab 1.1.2016
Verfasst: Sa 14. Nov 2015, 09:35
von CoeTe
Dem Cooper-Fahrer würde ich nur zu gerne die Fresse polieren.
So geht es mir auch! Ich befürchte nur das dass auch nichts nützt! Ein lebenslanges Fahrverbot wäre angebrachter.
Re: Schweiz Rechtsfahrgebot ab 1.1.2016
Verfasst: Sa 14. Nov 2015, 09:49
von sanse
Yeti, was bitte ist denn daran schönes Fahren? Wenn ich dann hinterher fahre, mit der gleichen Geschwindigkeit, dann finde ich das immer sehr beschähmend. "Hoffentlich denkt niemand, eir gehören zusammen".
Ich durfte leider schon die Erfahrung machen und bin so zu Fall gekommen. Dank eines Hartschalenprotektors war es nur eine gebrochene Rippe, nach dem Sturz auf eine Leitplanke.
Habe dafür nicht den Hauch von Verständnis. Bleib auf deiner Seite, auch mit deinem Körper, ansonsten wähle die rechte Fahrbahnbegrenzung und überquere diese....
Hmm. Das klang villt. etwas schroff, nicht du selbst sollst rechts abfahren. Aber ich finde das einfach rücksichtslos, der entgegenen kommende ist im ersten Moment immer perplex. Für mich persönlich eine sehr unangehme Situation.
Re: Schweiz Rechtsfahrgebot ab 1.1.2016
Verfasst: Sa 14. Nov 2015, 13:13
von sushi
Hallo
Irrlander hat geschrieben:Ich habe die Schweitzer so verstanden, dass Motorräder nur die rechte Hälfte der rechten Fahrspur benutzen dürfen.
Ich hoffe ich habe das falsch verstanden.
Weiss nicht wie du darauf kommst?
Im Artikel steht nur dass die Regel, mit der die linke Spur genutzt werden durfte, nun entfällt.
Eine Fahrspur ein Fahrzeug, nur neben Velo/Mofa darf auf der selben Fahrspur gefahren werden.
Halte ich mich mal weit rechts und ein Auto möchte sich meine Fahrspur teilen gibt's freundliche Unterhaltung mit dem Fahrer.
Yeti hat geschrieben: Ist der Knick weit genug zu überblicken, dann nenne ich es "Kurven schön zu fahren" (Zitat), wenn die Räder am Scheitelpunkt den Mittelstrich tangieren und der Kerle "drüben hängt". Hin und wieder kommt im Auslauf einer entgegen und ich muß etwas eher an den rechten Rand hin aufrichten. Das mache nicht nur ich so. .
Aus reiner Neugier gefragt, wozu machst du das?
OK schneller von A nach B aber nur minimal paar Sekunden pro Km.
Kleinerer Radius, weniger Schräglage, weniger Spass an der Kurve.
Wozu dann noch Motorradfahren auf kurvigen Strecken?
gruss sushi
Re: Schweiz Rechtsfahrgebot ab 1.1.2016
Verfasst: Di 16. Feb 2016, 00:15
von xjr1200
Leone blu hat geschrieben:Aber Hauptsache, die Kiste hat genügend kW - ist ja scheinbar ein Cooper/Cooper S/Cooper Works...

Da brauchst nicht allzu viele kW. Ich müsste mich schwerst täuschen, aber das sieht nach Furkapass in Richtung Gletsch aus (rechts im Hintergrund sieht man den Grimselpass auf der Südseite ansteigen). Und an DER Stelle am Furka (bzw. "der" Furka wie man in der CH sagt) geht's nach unten.
Tja, man könnte ja jetzt auch meinen, der Typ in seinem Sch**** Mini hätte Bremsprobleme gehabt.

Aber SO gehört's sich nun mal nicht zu fahren - auch nicht vor dem 1.1.16.
Re: Schweiz Rechtsfahrgebot ab 1.1.2016
Verfasst: Di 16. Feb 2016, 08:11
von Leone blu
@xjr1200 -> War auch eher ironisch gemeint... So in dem Sinne " 'n Haufen kW unter der Haube aber im Hirnkastl koa Licht"...
Ciao, R.
Re: Schweiz Rechtsfahrgebot ab 1.1.2016
Verfasst: Di 16. Feb 2016, 09:56
von jalla
Also ich lese den Text so, dass ein generelles Linkskurven schneiden, auch wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist, in Zukunft verboten ist.
Somit jeder auf seiner Fahrspur zu verbleiben hat. Ähnlich wie bei durchgezogener Linie.
Soll heißen: Ich kann auf meiner Fahrspur die Kurven so fahren, dass mein Oberkörper, sowie das Möp innerhalb meiner Fahrspur bleibt.
Das man dafür ein Gesetz braucht
Man müsste schon ein Vollpfosten sein, wenn man in unübersichtlichen Kurven seine Rübe schön dem Gegenverkehr zum Abschuss hinhält.
Re: Schweiz Rechtsfahrgebot ab 1.1.2016
Verfasst: Di 16. Feb 2016, 10:36
von Zörnie
jalla hat geschrieben:Man müsste schon ein Vollpfosten sein, wenn man in unübersichtlichen Kurven seine Rübe schön dem Gegenverkehr zum Abschuss hinhält.
Also von diesen gibt es doch eine ganze Menge. Ob die sich allerdings davon beeindrucken lassen, dass ihre Dummheit nicht mehr erlaubt ist, steht wohl auf einem ganz anderen Blatt.