Hallo Leutz,
da ich eher zu den Ungeduldigen gehöre, habe ich heute bei meiner Werkstatt nachgehakt, ob der Leo bei mir verbaut werden darf.
Lt. Yamaha ist der Leo nur für die DP01 erlaubt und nicht für die DP04.
Habe mir dann die Mühe gemacht und Leo Deutschland ange

und nachgefragt, ob evtl. eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Bin auf Antwort gespannt

.
Werde vorerst die Füsse stillhalten und abwarten.