Hallo zusammen,
bei Versichererwechsel übernimmt der neue Versicherer die Mitteilung an das SVA, da sich ja aus dem Versicherer nichts ändert. Das nennt sich dann "eVB zur Übermittlung".
Sollte der Vertreter allerdings bei der Antragsaufnahme "Fahrzeugwechsel" angegeben haben (statt Versichererwechsel), müsste das korrigiert werden.
Mich wundert der Kündigungstermin ein wenig, normalerweise wird das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr angeglichen. Und eine Zulassung am 01.05. ist doch eigentlich nur bei Bindestrich-Fahrern möglich, da der 01.05. ja tradionell ein Feiertag ist.
Total verregnete Grüße aus der Eifel
rursee
Versicherungswechsel - was ist auf dem Amt zu tun ?
- rursee
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Re: Versicherungswechsel - was ist auf dem Amt zu tun ?
Ich würde ja gerne mitkommen, aber ich habe keine Lust!
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- Tequila
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Re: Versicherungswechsel - was ist auf dem Amt zu tun ?
Sodele - der neue Versicherer hat sich gemeldet: Er übernimmt die Meldung an`s Amt und ich habe nun gar nichts mehr damit zu tun.
Ihr hattet also alle Recht und genau so wird`s gemacht. Der Vertreter wußte offenbar nicht so recht wie er einen Versicherungswechsel "in der Saison" behandeln muss.
Ich habe Saisonkennzeichen 3/10 und habe jetzt über einem Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag vermittelt bekommen, der für mich gnadenlos günstig ist. Inkl. Vollkasko zahle ich nur 100 Euro mehr pro Saison als bei meinem Versicherer inkl. Teilkasko. Wir haben dann noch mal intensiv diskutiert und an den Preis kam mein Versicherungsmann bei weitem nicht dran. Aus alter Verbundenheit und weil ich dort > 10 andere Verträge habe, lassen die mich aus Kulanz während des Versicherungsjahres aus meinem Vertrag raus. 
Ihr hattet also alle Recht und genau so wird`s gemacht. Der Vertreter wußte offenbar nicht so recht wie er einen Versicherungswechsel "in der Saison" behandeln muss.
Ja, gut aufgepasstrursee hat geschrieben:
Mich wundert der Kündigungstermin ein wenig, normalerweise wird das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr angeglichen. Und eine Zulassung am 01.05. ist doch eigentlich nur bei Bindestrich-Fahrern möglich, da der 01.05. ja tradionell ein Feiertag ist.
Viele Grüße
Heinz
*nach 13 Jahren XT1200, jetzt eine MT09SP*
Heinz
*nach 13 Jahren XT1200, jetzt eine MT09SP*
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juergen007
Re: Versicherungswechsel - was ist auf dem Amt zu tun ?
Sobald Du eine Bestätigung der neuen Versicherung hast ( die bekommst Di i.d.R. beim Antrag ) bist Du aus dem Schneider.Tequila hat geschrieben:das ist ja das kuriose - ich habe meine alte Versicherung zum 30.4. gekündigt - die neue ab dem 1.5. abgeschlossen und die neue Versicherung hat mir den Code zugemailt. Also erwarten die von mir, dass ich das Amt darüber aufkläre. SO hat es mir der Versicherungsvertreter gesagt. Für mich ist das Neuland
Versicherungswechsel und Anzeige bei der Zulassungstelle ist, wie beschrieben, Duty der neuen Versicherung.
Das Einschreiben kann man sich sparen, bringt auch nichts.