Winterreifenpflicht

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Frankziscaner
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Winterreifenpflicht

Beitrag von Frankziscaner »

Nur so zur Info, weil das Thema ja immer wieder auftaucht.

Das sagt das Bundesministerium für Verkehr

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artike ... ifen.html



Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nach § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur gefahren werden, wenn alle Räder mit Winterreifen ausgerüstet sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genügen.

Bestimmte Nutzfahrzeuge und Busse (Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3) dürfen bei solchen Wetterbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen mit entsprechenden Winterreifen ausgerüstet sind.

Als Winterreifen gelten gemäß § 36 StVZO Reifen, die mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der UN-Regelung Nr. 117 gekennzeichnet sind. Damit werden verbindliche Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit von Winterreifen bei schneebedeckten Straßen festgelegt. Das „Alpine“-Symbol ist zum Qualitätssiegel für Winterreifen geworden.

Von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind:

Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
einspurige Kraftfahrzeuge,
Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),
motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV--Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der StVZO genügen und
Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Winterreifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.




Für diese Fahrzeuge wurde stattdessen eine zusätzliche erhöhte Sorgfaltspflicht für das Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte in die StVO aufgenommen. In der Praxis bedeutet das, dass in diesen Fällen vor Antritt der Fahrt geprüft werden muss, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, weil z.B. das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreicht werden kann. Zusätzlich muss in diesen Fällen während der Fahrt ein Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Meter eingehalten und es darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, sofern nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.


Wünsche euch eine rutschfreie Wintersaison ✌🏽
Und denkt immer daran :
Der Weg ist das Ziel !!!

Gruß * Frank *
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Bremser
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von Bremser »

Ich rüste mein Fahrrad jetzt auch auf Winterreifen um.

........bekloppte Welt.

Gruß Volker
JensOWL
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von JensOWL »

Was ist bekloppt an der Idee, Verkehrsteilnehmer für die Sicherheit Aller in die Pflicht zu nehmen?
Und damit genug für heute liebe Freunde des gepflegten Benzinverbrennnens; man sieht sich.

Bleibt heile.

Euer Jens
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Frankziscaner
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von Frankziscaner »

Bremser hat geschrieben: Mi 14. Okt 2026, 10:06 Ich rüste mein Fahrrad jetzt auch auf Winterreifen um.

........bekloppte Welt.

Gruß Volker
Es geht hier um Kraftfahrzeuge *
Also nicht um Fahrräder oder Eselkarren ✌🏽


* Ein Kraftfahrzeug ist im Kern jedes motorbetriebene Fortbewegungsmittel, das sich eigenständig auf öffentlichen Wegen bewegen kann. Dazu zählen Pkw, Motorräder, Transporter und viele Nutzfahrzeuge. Der Motor ist dabei das entscheidende Merkmal: Er sorgt dafür, dass das Fahrzeug unabhängig von Muskelkraft
fährt 👍🏽😁
Und denkt immer daran :
Der Weg ist das Ziel !!!

Gruß * Frank *
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Frankziscaner
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Re: Winterreifenpflicht

Beitrag von Frankziscaner »

[*] für mich stellt sich eher die Frage, wie sieht das versicherungstechnisch aus, wenn man nur aus Freizeitgründen mit dem Motorrad unterwegs ist.


Was ist, wenn ein Unfall passiert.

Dann ist man ja nicht seiner erhöten Sorgfaltspflicht nachgekommen.
Und denkt immer daran :
Der Weg ist das Ziel !!!

Gruß * Frank *
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