... aus dem BoFo, weils so gut hier her passt
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WORAUF SOLLTE DER MOTORRADFAHRER BEI DER REIFENWAHL ALSO BESONDERS ACHTEN?
27.09.2007
Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt. Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht. Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV- oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen (Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen.
Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand."
Jürgen Frank vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): "Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahreigenschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung-Genehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend."
Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestet und folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben.
Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?
- Pepe_xt12
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Re: Reifen für unsere Dicke
mit allerbesten Grüssen
Peter
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Re: Reifen für unsere Dicke
Hallo Peter,Pepe hat geschrieben:
WORAUF SOLLTE DER MOTORRADFAHRER BEI DER REIFENWAHL ALSO BESONDERS ACHTEN?
27.09.2007
so richtig aktuell ist diese Meldung ja nicht gerade.
Ich war dieses Jahr beim TÜV und habe dort nachgefragt:
Ohne Reifenbindung dürfen wir fahren was wir wollen, nur die Reifengröße muss den Vorgaben entsprechen.
Viele Grüße
Franz
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- Pepe_xt12
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Re: Reifen für unsere Dicke
Hallo Franz,
wir haben uns ja schon im anderen Forum ausgetauscht. Deine Beiträge sind für mich natürlich plausibel.
Offen bleibt halt nur die Frage, warum die Hersteller nach wie vor teuere, modellbezogene Freigaben erstellen, wenn diese eigentlich nicht mehr notwendig sind.
Gruß
Peter
wir haben uns ja schon im anderen Forum ausgetauscht. Deine Beiträge sind für mich natürlich plausibel.
Offen bleibt halt nur die Frage, warum die Hersteller nach wie vor teuere, modellbezogene Freigaben erstellen, wenn diese eigentlich nicht mehr notwendig sind.
Gruß
Peter
mit allerbesten Grüssen
Peter
Peter
Re: Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?
Ist zwar schon älter das Thema, aber man kanns ja noch mal aufgreifen.
Ich denke die Herstelle testen die Reifen und geben Freigaben, um ihren Umsatz zu sichern (nämlich den Kunden halten).
Ich stell mir die Frage, was nutzt es einen Reifen in der Dimension 150/70R17 zu backen und den dann nicht auf den gängigen Modellen zu testen (GS, ST, etc).
Also werden Testkilometer abgespult und der Reifen für OK befunden.
Es liegt villt. eher daran, wenn eine Freigabe aktueller Reifen fehlt, dass der Test noch nicht durch ist.
Auf meiner FZ6 wäre ich alles gefahren, was der Größe entspricht, auch wenn keine Freigabe vorliegt (da auch keine Reifenbindung)
Viele Grüße
René
Ich denke die Herstelle testen die Reifen und geben Freigaben, um ihren Umsatz zu sichern (nämlich den Kunden halten).
Ich stell mir die Frage, was nutzt es einen Reifen in der Dimension 150/70R17 zu backen und den dann nicht auf den gängigen Modellen zu testen (GS, ST, etc).
Also werden Testkilometer abgespult und der Reifen für OK befunden.
Es liegt villt. eher daran, wenn eine Freigabe aktueller Reifen fehlt, dass der Test noch nicht durch ist.
Auf meiner FZ6 wäre ich alles gefahren, was der Größe entspricht, auch wenn keine Freigabe vorliegt (da auch keine Reifenbindung)
Viele Grüße
René
Re: Reifenfreigaben-Auflistung
Zum Thema Reifenbindung auf Motorrädern veröffentlicht unter anderem auch das IFZ (Institut für Zweiradtechnik)einen Text im Internet.
- Dateianhänge
-
- Reifenfabrikatsbindung.pdf
- (31.68 KiB) 210-mal heruntergeladen
Re: Dunlop Trailmax TR91
Es freut mich zu hören, daß es endlich einen Reifen für die Dicke gäbe, der 10T km halten würde und auch sonst alle Voraussetzungen für einen geeigneten Reifen erfüllen könnte. Danke für den Report Mein Tipp: hebe Dir diese (schriftliche?) Aussage des "TÜV" gut auf, nur für den Fall der Fälle.
Was das (nicht vorhandene) CoC anbetrifft : jeder ist selbst seines Glückes Schmied.
Was das (nicht vorhandene) CoC anbetrifft : jeder ist selbst seines Glückes Schmied.
Re: Dunlop Trailmax TR91
...warum nur wird hier aus reiner UNWISSENHEIT zu diesem Thema dummes Zeug geschrieben Die Reifenbindung für Motorräder ist in Deutschland NICHT aufgehoben.sanse hat geschrieben:......keine sorgen, da es keine reifenbindung gibt. villt kommt ja noch eine auf die xt abgestimmte mischung raus.
- Franz
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- Km-Stand der 2. XT1200Z: 17096
- Modell der 2. XT1200Z: DP07
Re: Dunlop Trailmax TR91
Hallo Peter,acrosan hat geschrieben: ...warum nur wird hier aus reiner UNWISSENHEIT zu diesem Thema dummes Zeug geschrieben Die Reifenbindung für Motorräder ist in Deutschland NICHT aufgehoben.
leider schreibst Du dummes Zeug!
Für die XT1200 besteht keine Reifenbindung!!!
Oder steht bei Dir in der Zulassungsbescheinigung ein Reifentyp?
Viele Grüße
Franz
XT 1200 Z, XT 1200 Z, V-Strom 1000, XTZ750, BMW R80G/S, XT600Z, XT500, XT500, KTM 250 GS
Franz
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Re: Dunlop Trailmax TR91
Franz, auch da muss ich korrigieren. Da europaweit anders geregelt, nicht aber in Deutschland, sind die Hersteller nicht mehr verpflichtet, diese Eintragung im CoC des Motorrads zu machen. Dafür geben sie diese Angabe an anderer Stelle an, zb. in den Wartungsunterlagen. Darüberhinaus dürfen Reifen verwendet werden, für die es ein CoC gibt, unter Angabe des Motorrads und eventueller Auflagen, z.b. zugelassene Höchstgeschwindigkeit 190 km/h.Franz hat geschrieben:Hallo Peter,acrosan hat geschrieben: ...warum nur wird hier aus reiner UNWISSENHEIT zu diesem Thema dummes Zeug geschrieben Die Reifenbindung für Motorräder ist in Deutschland NICHT aufgehoben.
leider schreibst Du dummes Zeug!
Für die XT1200 besteht keine Reifenbindung!!!
Oder steht bei Dir in der Zulassungsbescheinigung ein Reifentyp?
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Re: Dunlop Trailmax TR91
Hallo @ all,
im www gefunden:
http://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
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Grüße aus Düsseldorf
Martin
Martin