Sehr verwirrendes Thema, da ich gerne die Heidenau Scout K60 für den Ulaub Fahren würde, habe ich heute mal bei Heidenau angerufen.
Der freundliche Herr meinte das die Reifen immer noch nicht Legal sind.
Wegen dem Speed Index von 190KM/H.
Er meinte dass sich am Gesetz nur geändert hat ob Radial und Diagonalreifen verwendet werden können ohne Eintragung, aber nicht der Speed Index
Grüße Stephan
WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
- Chris
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Dankemeine dicke hat geschrieben: ↑Sa 10. Jul 2021, 09:34 Gehe dazu in den Link vom Post am 07.07.21 15:43 Uhr.
Den nachträglich eingesetzen Link kann ich leider nicht mehr korrigieren.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
lg Chris
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Da hat der Mann leider unrecht.Krauth hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 07:35 Sehr verwirrendes Thema, da ich gerne die Heidenau Scout K60 für den Ulaub Fahren würde, habe ich heute mal bei Heidenau angerufen.
Der freundliche Herr meinte das die Reifen immer noch nicht Legal sind.
Wegen dem Speed Index von 190KM/H.
Er meinte dass sich am Gesetz nur geändert hat ob Radial und Diagonalreifen verwendet werden können ohne Eintragung, aber nicht der Speed Index
Grüße Stephan
Habe dort auch schon mal angerufen und der Telefonpartner hatte mir bzgl. Reifen Blödsinn erzählt.
Er ist halt im Moment nicht auf dem Stand der Gesetzgebung.
@Krauth, wenn es Dir nicht genügt das Gesetz/Verordnung hierfür zu lesen, dann lass eben die Heidenaus runter. Iss auch ne Lösung.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
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VIM 2014,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23, 24 (ORGA)
HiFaKo 2019 Tagesgast
Km ab 2010: CBF600 10.000; Varadero 100.000; ST ab 11/16 >= 140.000
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
@meine dicke Ich werde ihn trotzdem fahren, aber eine Bescheinigung vom Hersteller wäre mir am liebsten gewesen. Dann wäre es am einfachsten bei einer Kontrolle. Trotzdem Danke für die Info über die Änderung. Ich hatte noch nirgends darüber gelesen.
Grüße
Stephan
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Eine Bescheinigung vom Hersteller ist heute für die Zulässigkeit der Reifen NICHTSSAGEND, sie konnte nur vor 2019 als Zulässigkeitsnachweis und in der Übergangszeit (2019 bis heute) für eine Begutachtung/Eintragung genutzt werden
Denn der Reifen der in D angeboten wird muss:
- nach ECE-R 75 zugelassen sein - das ist er und
- in Größe/Lastindex/Geschwindigkeitsindex und Bauart in den Papieren stehen.
Da mit der neuen Regelungen in §36 (11) StVZO er:
- bezüglich Größe/Lastindex/Geschindigkeitsindex (M&S + Geschwindigkeitsschild im Sichtfeld) zulässig ist und
mit dem verlinkten Schreiben des BMVI er:
- als BiasBelt-Reifen dem Radial-Reifen gleichgesetzt ist,
ist er also auch zulässig.
Das bedeutet, dass letzendlich keine (nichtssagende) Bescheinigung vom Hersteller benötigt wir, wozu denn auch, wenn alles zulässig und gesetzes-/vorschriftenkonform ist.
Mit einem letzten
Grüssle ausm Badischen
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Rainer alias meine dicke
Denn der Reifen der in D angeboten wird muss:
- nach ECE-R 75 zugelassen sein - das ist er und
- in Größe/Lastindex/Geschwindigkeitsindex und Bauart in den Papieren stehen.
Da mit der neuen Regelungen in §36 (11) StVZO er:
- bezüglich Größe/Lastindex/Geschindigkeitsindex (M&S + Geschwindigkeitsschild im Sichtfeld) zulässig ist und
mit dem verlinkten Schreiben des BMVI er:
- als BiasBelt-Reifen dem Radial-Reifen gleichgesetzt ist,
ist er also auch zulässig.
Das bedeutet, dass letzendlich keine (nichtssagende) Bescheinigung vom Hersteller benötigt wir, wozu denn auch, wenn alles zulässig und gesetzes-/vorschriftenkonform ist.
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
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Rainer alias meine dicke
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Wer`s glaubt wird seelig !
Nix für Ungut Rainer
Gruß Alex
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Ohne jetzt alles hier durchstöbert und gelesen zu haben, schreibt Heidenau doch recht eindeutig, was bei Montage des K60 auf der zu tun ist:
Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach Umbau unverzüglich erforderlich. Die Betriebserlaubnis muss nachfolgend wieder erteilt werden.
Grüße
Michael
(XT 1200 ZE, DP04, blau)
Michael
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
"Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert.
Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.
Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich."
Hier einmal etwas mehr vom Zitat der Heidenau-Homepage:
Der Hinweis "Bei Montage...." steht in direktem Zusammenhang zu Satz 1 ("...bezogen auf die Dimensionsänderungen oder REIFENBAUARTÄNDERUNGEN...").
Und genau dies ist ja mit der Veröffentlichung des "BMVI zur Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern" überarbeitet, so wie Rainer es bereits erläutert hat, sprich: Radialreifen und Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse sind als gleichwertig zugelassen.
Insofern ist, und auch dies hat Rainer bereits erläutert, die Information seitens Heidenau leider nicht up-to-date.
Die derzeit zum Donwload zur Verfügung stehende Freigabe seitens Heidenau stammt von Februar 2020.
Aber es wäre wohl auch vermessen, von Heidenau zu erwarten, dass man innerhalb weniger Tage auf die Gesetzesänderung vollständig und umfassend reagiert, und ebenso alle seine Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter schult. Dies wird wohl noch ein paar Tage/Wochen dauern.
NACH (!!!) Studium der von Rainer zur Verfügung gestellten Dokumente kann man eigentlich nur zu dem Schluß kommen, dass u.a. der Heidenau nun wieder legal gefahren werden darf, unter den genannten Voraussetzungen halt (Aufkleber, 190 km/h nicht überschreiten...).
Sollte ich falsch liegen, belehrt mich bitte eines besseren...
Bikergruß
Emil
Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.
Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich."
Hier einmal etwas mehr vom Zitat der Heidenau-Homepage:
Der Hinweis "Bei Montage...." steht in direktem Zusammenhang zu Satz 1 ("...bezogen auf die Dimensionsänderungen oder REIFENBAUARTÄNDERUNGEN...").
Und genau dies ist ja mit der Veröffentlichung des "BMVI zur Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern" überarbeitet, so wie Rainer es bereits erläutert hat, sprich: Radialreifen und Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse sind als gleichwertig zugelassen.
Insofern ist, und auch dies hat Rainer bereits erläutert, die Information seitens Heidenau leider nicht up-to-date.
Die derzeit zum Donwload zur Verfügung stehende Freigabe seitens Heidenau stammt von Februar 2020.
Aber es wäre wohl auch vermessen, von Heidenau zu erwarten, dass man innerhalb weniger Tage auf die Gesetzesänderung vollständig und umfassend reagiert, und ebenso alle seine Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter schult. Dies wird wohl noch ein paar Tage/Wochen dauern.
NACH (!!!) Studium der von Rainer zur Verfügung gestellten Dokumente kann man eigentlich nur zu dem Schluß kommen, dass u.a. der Heidenau nun wieder legal gefahren werden darf, unter den genannten Voraussetzungen halt (Aufkleber, 190 km/h nicht überschreiten...).
Sollte ich falsch liegen, belehrt mich bitte eines besseren...
Bikergruß
Emil
+You only die once. But you live every day+
XT1200 ST, Honda CRF 1000 LD, KTM 1090 Adv R,
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-
- Beiträge: 2408
- Registriert: Mo 7. Jul 2014, 16:45
- Erstzulassung: 2019
- Km-Stand: 46155
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Modell der 2. XT1200Z: Anderes
- Ort: Lkr. Esslingen
Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Mich persönlich interessieren zwar keine Grobstoller mehr, aber vielleicht kann ich mit dem Hinweis aus MOTORRAD 18/2021 etwas zum Thema beitragen:
"Grobstoller-Reifen auch künftig legal - Regelung korrigiert.
Das drohende Verbot grobstolliger M + S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als die eingetragene V-max des Motorrades ist vom Tisch. Anfang Juli hat der Bund den entsprechenden STVZO-Paragrafen überarbeitet. Ab sofort dürfen wieder M + S Reifen genutzt werden, wenn sie nach der Norm UN/ECE/R75 zertifiziert sind. Damit ist die Regelnug von 2017 Geschichte, nach der mit Übergangsfrist bis 2024 nur noch Reifen zulässig sein sollten, die mindestens die eingetragene V-max des Bikes erreichen."
Den letzten Nebensatz finde ich zwar doof formuliert, aber so steht das halt da . Interessierte haben nun Grund, etwas nach dem entsprechenden Gesetzestext zu googeln. Möglicherweise liegt ja der Pferdefuß in dem, was ich dick unterstrichen habe .
Grüße, Yeti - auf Pirelli Angel GT2 .
"Grobstoller-Reifen auch künftig legal - Regelung korrigiert.
Das drohende Verbot grobstolliger M + S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als die eingetragene V-max des Motorrades ist vom Tisch. Anfang Juli hat der Bund den entsprechenden STVZO-Paragrafen überarbeitet. Ab sofort dürfen wieder M + S Reifen genutzt werden, wenn sie nach der Norm UN/ECE/R75 zertifiziert sind. Damit ist die Regelnug von 2017 Geschichte, nach der mit Übergangsfrist bis 2024 nur noch Reifen zulässig sein sollten, die mindestens die eingetragene V-max des Bikes erreichen."
Den letzten Nebensatz finde ich zwar doof formuliert, aber so steht das halt da . Interessierte haben nun Grund, etwas nach dem entsprechenden Gesetzestext zu googeln. Möglicherweise liegt ja der Pferdefuß in dem, was ich dick unterstrichen habe .
Grüße, Yeti - auf Pirelli Angel GT2 .
Meine Moppeds: Zündapp DB200; BMWs: R69S - R100 - R100CS - R100GS > HPN-Sport - K1; Yammis: FZS1000; XT1200Z; Tracer900-GT
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- Ort: Heidelberg
Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
https://reifenpresse.de/wp-content/uplo ... CE-R75.pdf
Viel Spaß damit kurz überflogen und nichts nennenswertes gefunden.
Ließt sich irgendwie, wie ein Handbuch für die ganzen Buchstaben und Bezeichnungen auf den Reifen
Liebe Grüße und schönes Wochenende
Viel Spaß damit kurz überflogen und nichts nennenswertes gefunden.
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