Ich bin mir da nicht so sicher,Irrlander hat geschrieben: Begründung?
Änderung an Fußrasten sind Sicherheitsrelevant und benötigen eine ABE oder TÜV-Abnahme.
Bei Polo&Co ist die auch dabei, aber bei China Importen eher nicht.
kannst Du den entsprechenden Paragraph in der StZO mal benennnen?
Ich hatte Soziusrasten an meiner BMW tiefergelegt (ohne ABE)
und bin zum TÜV Erding gefahren.
Lt. TÜV Erding müssen die Rasten klappbar sein, ansonsten sei auch kein
zusätzlicher Eintrag notwendig, da nicht "sicherheitsrelvant".
Er sagte verhält sich ähnlich, wie Sturzbügel, Gepäckträger etc.
Lediglich Fahrerrasten müssen entsprechend geprüft werden,
verstehe ich auch nicht wirklich.
Mich würde halt interessieren, was der Gesetzgeber sagt,
TÜV, Dekra etc. einmal so, einmal so.
Mit fragenden Grüßen aus Eding
Werner