Guten Abend in die Runde,
ich wollte den Thread nochmal hoch holen.
Ich raff die ganze Nummer nur begrenzt.
COC hin oder her ( Habe Ich nicht und weiß daher nicht was da für meine DP07 überhaupt drin steht )
Bias oder Radial, Zulassung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Gibt es generell etwas neues zu der Thematik?
Ich hab gegoogelt aber finde hauptsächlich nur altes Zeug von 2017/2018.
Ich würde mir gerne die Option für z.B. einen Trailmax oder Anakee Wild als nächsten Groben auflassen um noch Vergleiche zum AX41 zu ziehen.
Grüße und bitte nicht direkt steinigen
Dunlop Trailmax Mission
- Mr.L
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Re: Dunlop Trailmax Mission
Moin,
Hansemann hat es im GS Forum schön auf den Punkt gebracht.
Musste Dich da durchkämpfen.
Bei Yamha steht sowas wie bei der GS eh nicht in den COC Papieren.
Es wird eine Grösse und eine Geschwindigkeit vorgegeben und basta.
Wenn Du den Speedindex außen vor lässt, wäre der Wild eine "R" Reifen und der AX41 eben nicht.
Wenn Dir einer an den Karren pissen will und du einen B Reifen fähst, dann hat er dich.
Der AX41 ist bei den Noppen aber der "Haltbarere".
Aber ich glaube zum Wild sind es nur Nuancen.
Grüsse basti
Hansemann hat es im GS Forum schön auf den Punkt gebracht.
Musste Dich da durchkämpfen.
Bei Yamha steht sowas wie bei der GS eh nicht in den COC Papieren.
Es wird eine Grösse und eine Geschwindigkeit vorgegeben und basta.
Wenn Du den Speedindex außen vor lässt, wäre der Wild eine "R" Reifen und der AX41 eben nicht.
Wenn Dir einer an den Karren pissen will und du einen B Reifen fähst, dann hat er dich.
Der AX41 ist bei den Noppen aber der "Haltbarere".
Aber ich glaube zum Wild sind es nur Nuancen.
Grüsse basti
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Re: Dunlop Trailmax Mission
Moin,
hier mein Kenntnisstand:
Ein Reifen mit niedrigerem Speedindex als das Fahrzeug eigentlich braucht darf gefahren werden, sofern:
1) Der Reifen bis Ende 2019 hergestellt wurde
2) Er eine M+S - Kennzeichnung besitzt
3) Er nur bis Ende 2024 gefahren wird ("Schonfrist" des Gesetzgebers)
Dies ist der Tenor des Deutschen Gesetzgebers (StVZO).
Damit betrifft dies mindestens alle Fahrzeuge mit rein nationaler Typzulassung, also hauptsächlich ältere.
Fahrzeuge der Neuzeit, einschließlich aller XTZ´s haben aber eine europäische Typzulassung (CoC - Certificate of Conformity).
Die Bedingungen dieser Zulassung lassen eine Nutzung von M+S -Reifen mit niedrigerem Speedindex nach wie vor zu.
Hier beissen sich also die Gesetzestexte der EU mit denen des Deutschen Rechts.
Dieses Dilemma ist nun seit mehr als zwei Jahren bekannt, eine Lösung angeblich in Sichtweite, aber konkret passiert ist noch nichts.
Heißt: auf der XT darfst Du den Trailmax nach Deutschem Recht nicht fahren, nach Europäischem sehr wohl (mit Aufkleber im Cockpit...).
Solltest Du angehalten werden, oder etwas passieren: niemand vermag abzusehen, ob dies Konsequenzen hätte und wenn ja, welche.
Sprich: Du fährst ihn auf eigene Gefahr, und musst im Zweifelsfall selbst dafür kämpfen, dass das Europäische Gesetz hier über dem nationalen steht.
Kleine Exkursion:
Wie lösen manche andere Hersteller dieses Problem (z.B. Honda mit der AT, oder KTM mit nahezu allen Modellen):
Sie weisen bereits in der Homologation eine Alternativbereifung mit M+S - Kennzeichnung u. niedrigerem Speedindex aus, diese steht dann auch explizit in den CoC-Papieren drin. Damit hat der Kunde dann völlig legal die Wahl.
Als die XT entworfen wurde, war dieses Thema noch nicht absehbar, daher kein Vorwurf an Yamaha hier.
Und als das Thema akut wurde, war - so glaube ich- -der "Tod" der XT absehbar, so das man seitens Yamaha da kein Schmalz mehr reingesteckt hat.
Man kann auch als Hersteller leider eine Homologation nicht im Nachhinein ändern lassen, somit lag das Kind bereits im Brunnen...
Also: am Ende musst Du leider selbst entscheiden.
Bikergruß
Emil
hier mein Kenntnisstand:
Ein Reifen mit niedrigerem Speedindex als das Fahrzeug eigentlich braucht darf gefahren werden, sofern:
1) Der Reifen bis Ende 2019 hergestellt wurde
2) Er eine M+S - Kennzeichnung besitzt
3) Er nur bis Ende 2024 gefahren wird ("Schonfrist" des Gesetzgebers)
Dies ist der Tenor des Deutschen Gesetzgebers (StVZO).
Damit betrifft dies mindestens alle Fahrzeuge mit rein nationaler Typzulassung, also hauptsächlich ältere.
Fahrzeuge der Neuzeit, einschließlich aller XTZ´s haben aber eine europäische Typzulassung (CoC - Certificate of Conformity).
Die Bedingungen dieser Zulassung lassen eine Nutzung von M+S -Reifen mit niedrigerem Speedindex nach wie vor zu.
Hier beissen sich also die Gesetzestexte der EU mit denen des Deutschen Rechts.
Dieses Dilemma ist nun seit mehr als zwei Jahren bekannt, eine Lösung angeblich in Sichtweite, aber konkret passiert ist noch nichts.
Heißt: auf der XT darfst Du den Trailmax nach Deutschem Recht nicht fahren, nach Europäischem sehr wohl (mit Aufkleber im Cockpit...).
Solltest Du angehalten werden, oder etwas passieren: niemand vermag abzusehen, ob dies Konsequenzen hätte und wenn ja, welche.
Sprich: Du fährst ihn auf eigene Gefahr, und musst im Zweifelsfall selbst dafür kämpfen, dass das Europäische Gesetz hier über dem nationalen steht.
Kleine Exkursion:
Wie lösen manche andere Hersteller dieses Problem (z.B. Honda mit der AT, oder KTM mit nahezu allen Modellen):
Sie weisen bereits in der Homologation eine Alternativbereifung mit M+S - Kennzeichnung u. niedrigerem Speedindex aus, diese steht dann auch explizit in den CoC-Papieren drin. Damit hat der Kunde dann völlig legal die Wahl.
Als die XT entworfen wurde, war dieses Thema noch nicht absehbar, daher kein Vorwurf an Yamaha hier.
Und als das Thema akut wurde, war - so glaube ich- -der "Tod" der XT absehbar, so das man seitens Yamaha da kein Schmalz mehr reingesteckt hat.
Man kann auch als Hersteller leider eine Homologation nicht im Nachhinein ändern lassen, somit lag das Kind bereits im Brunnen...
Also: am Ende musst Du leider selbst entscheiden.
Bikergruß
Emil
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XT1200 ST, Honda CRF 1000 LD, KTM 1090 Adv R,
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Re: Dunlop Trailmax Mission
Ist denn bekannt ob z.B. die Yamaha T700 in den COC einen Reifen eingetragen hat der nicht der Höchstgeschwindigkeit entspricht?
Ob das überhaupt so alles richtig ist wie BMW und KTM es macht halte ich mal für fraglich.
Richtig wäre durch z.B. einen Dongel die Geschwindigkeit auf den Speedindex der Reifen dann anzupasssen.
Oder einfach erlauben und die Verantwortung dem mündigen Fahrer überlassen.
Dann kommt noch hinzu das man auch lesen kann, die M&S Ausnahme im Gesetzestext gilt für Mehrspurige Fahrzeuge.
Greüsse basti
Ob das überhaupt so alles richtig ist wie BMW und KTM es macht halte ich mal für fraglich.
Richtig wäre durch z.B. einen Dongel die Geschwindigkeit auf den Speedindex der Reifen dann anzupasssen.
Oder einfach erlauben und die Verantwortung dem mündigen Fahrer überlassen.
Dann kommt noch hinzu das man auch lesen kann, die M&S Ausnahme im Gesetzestext gilt für Mehrspurige Fahrzeuge.
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Re: Dunlop Trailmax Mission
Nachtrag:
Ein paar neuere T700 haben in den COC bei M&S Kennung den Speedindex R (170km/h) eingetragen.
(Die ersten ausgelieferten wohl nicht).
Da wäre der AX41 mit 160km/h raus.
Ein paar neuere T700 haben in den COC bei M&S Kennung den Speedindex R (170km/h) eingetragen.
(Die ersten ausgelieferten wohl nicht).
Da wäre der AX41 mit 160km/h raus.
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Re: Dunlop Trailmax Mission
Servusle,
erstmal Danke für die guten Erklärungen, das bringt zumindest bei mir die Leuchte etwas heller zum Glimmen.
Nochmal wegen der Bias und Radial Geschichte....
Der AX41 ist ein Bias und damit im Prinzip sowieso raus, wenn es jemand wirklich kümmert. ( Was Ich sehr bedauere weil Ich ihn gerne fahre und für das nächste Enduro Training auch wieder montiere )
Der Wild ist ein Radial und damit wenn sich jemand kümmert, zumindest laut COC "legal" abgesehen vom Speedindex.
Stimmt das so
Genießt das gute Wetter
Grüße
erstmal Danke für die guten Erklärungen, das bringt zumindest bei mir die Leuchte etwas heller zum Glimmen.
Nochmal wegen der Bias und Radial Geschichte....
Der AX41 ist ein Bias und damit im Prinzip sowieso raus, wenn es jemand wirklich kümmert. ( Was Ich sehr bedauere weil Ich ihn gerne fahre und für das nächste Enduro Training auch wieder montiere )
Der Wild ist ein Radial und damit wenn sich jemand kümmert, zumindest laut COC "legal" abgesehen vom Speedindex.
Stimmt das so
Genießt das gute Wetter
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Re: Dunlop Trailmax Mission
Genau so habe ich es für mich abgespeichert.
Fahre den AX41 trotzdem, die DEKRA hat´s bei der HU nicht interessiert.
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Re: Dunlop Trailmax Mission
Danke für die Erklärung
Gruß,
Horst
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Horst
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Re: Dunlop Trailmax Mission
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Re: Dunlop Trailmax Mission
Das ließt sich nach einfach machen hab mal ab deinem Link die letzten Seiten abgearbeitet.Mr.L hat geschrieben: ↑Do 28. Jan 2021, 12:26 https://tenere.de/index.php/topic,14993.90.html
hier mal lesen
Ich hab mir zudem eben nochmal das Gutachten von Bridgestone für den AX41 angeschaut.
Die Verwendete Bereifung für meine DP07 fällt hier unter Punkt 2 welcher besagt, " Bescheinigung nur mitführen. (Unbedenklichkeitsbescheinigung)"
Weiter heißt es:
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten!
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Bridgestone Europe NV/SA Niederlassung Deutschland
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3)
StVZO ist nicht erforderlich. Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Bridgestone Europe NV/SA Niederlassung Deutschland geprüft. Alle
o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen
an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO, da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des
§29 (3) StVZO können durch die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EGBE aufgeführt sind.
Demnach behauptet hier Bridgestone das der Reifen für in meinem Fall die DP07 einfach zu montieren und zu fahren ist, wenn sonst das Moped entsprechend ABE und EG-BE rollt.
Wie sehr man sich darauf stützen kann wenn es wirklich zur Kontrolle kommt keine Ahnung
In meinem Schein steht unter Punkt 22 für die Bemerkung absolut nichts. Reifengrößen sind aufgeführt ohne Beiwerk wie "R" "B" o.Ä.
Komm Ich in eine Kontrolle schaut der Ordnungshüter mMn nach dem Schein und ob die Reifengröße dazu passt. Speedindex Q ist bei mir für M+S per Aufkleber im Sichtfeld abgedeckt
Von daher Ciao Kakao
Michelin zum Anakee Wild schreibt:
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten!
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Bridgestone Europe NV/SA Niederlassung Deutschland
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3)
StVZO ist nicht erforderlich. Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Bridgestone Europe NV/SA Niederlassung Deutschland geprüft. Alle
o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen
an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO, da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des
§29 (3) StVZO können durch die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EGBE aufgeführt sind.
Hier ist die einzige Auflage :
Anakee Wild: max 170km/h, M+S markiert, Aufkleber am Motorrad erforderlich.
Für den Trailmax Mission schreibt Dunlop:
Siehe Bilder, die PDF hat ein Kopieren des Textes nicht zugelassen
Was mich hier stört ist der letzte Passus mit "Die angegebene Bereifung stimmt nicht überein" bla bla.
Diesen Passus hatten Michelin und Bridgestone auch, dieses aber per Nummern ausgeklammert.
Bei Dunlop steht es wie hier zu sehen im Fließtext ohne direkte Ausklammerung.
Wie oder was man damit jetzt anfängt weiß Ich auch nicht