Mitas - Reifen

ThinFr

Re: Mitas - Reifen

Beitrag von ThinFr »

Hallo, also ich möchte nicht klugscheißen aber der erwähnte Beitrag von Rainer hat was mit Rad-/Reifenkombination zu tun und hebt nicht das oben behandelnde Thema M&S DOT <= 1217 auf.

Gruß Bill
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Moldi
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Re: Mitas - Reifen

Beitrag von Moldi »

Moin zusammen,

ich komme gerade vom TÜV ...

Aussage des Prüfers:
"Ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex als vorgeschrieben kann nur dann eingetragen werden,
wenn die Höchstgeschwindigkeit des KFZ entsprechend gedrosselt wird." :daumen_ab:
Gruß Lars


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meine dicke
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Re: Mitas - Reifen

Beitrag von meine dicke »

Also bleibt nach dieser einzelnen Aussage eines Prüfers nur auf die von mir weiter oben gemachte Ergänzung zu hoffen.

Ergänzung: Laut IVM (Interessenverband Motorrad) soll eine Änderung des betreffenden § im (Gesetzgebungs-) Rohr sein, welche die alte Regelung (M&S und SI kleiner ...) wieder für Motorräder zulässig macht.


Wobei, die Aussage des Prüfers ist aus dem ab 2020 gültigen Regelwerk herzuleiten und auch nachvollziehbar, da das auch bisher so war mit Ausnahme bei M&S-Bereifung und ab 01/2018 nur noch gültig für Reifen DOT <= 1217 bis irgendwann im September 2024.
Was aber dennoch unklar ist, ist die Gültigkeit dieser Regelung nach §36 (4a) [DOT <= 1217 i.V.m. M&S und Geschindigkeitsbapperl], die so noch immer in der StVZO steht.

Grüssle ausm Badischen
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Moldi
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Re: Mitas - Reifen

Beitrag von Moldi »

Moin

Im weiteren Gespräche sagte er dass die Regelung "Aufkleber und Reifen mit DOT vor 18" ja eh erstmal noch bis 2024 gültig ist und
"wer weis was die sich bis dahin ausgedacht haben" :lol:
Gruß Lars


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Re: Mitas - Reifen

Beitrag von Varaderotreiber »

meine dicke hat geschrieben: Mo 4. Mai 2020, 12:34 Also bleibt nach dieser einzelnen Aussage eines Prüfers nur auf die von mir weiter oben gemachte Ergänzung zu hoffen.

Ergänzung: Laut IVM (Interessenverband Motorrad) soll eine Änderung des betreffenden § im (Gesetzgebungs-) Rohr sein, welche die alte Regelung (M&S und SI kleiner ...) wieder für Motorräder zulässig macht.


Wobei, die Aussage des Prüfers ist aus dem ab 2020 gültigen Regelwerk herzuleiten und auch nachvollziehbar, da das auch bisher so war mit Ausnahme bei M&S-Bereifung und ab 01/2018 nur noch gültig für Reifen DOT <= 1217 bis irgendwann im September 2024.
Was aber dennoch unklar ist, ist die Gültigkeit dieser Regelung nach §36 (4a) [DOT <= 1217 i.V.m. M&S und Geschindigkeitsbapperl], die so noch immer in der StVZO steht.

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Bei winterlichen Bedingungen, muss man Winterreifen fahren. Ausgenommen, unter anderem, Motorräder. :mrgreen:
§36 StVZO erklärt, wie so ein Winterreifen auszusehen hat, mit dem man im Winter fahren darf. Mehr nicht!
Ob man einen 190 km/h-M+S Reifen im Sommer, auf einem Motorrad fahren darf, wird im §36 nicht behandelt.

Der ADAC und der Bussgeldkatalog sagt:
Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S und/oder dem Alpine-Piktogramm-Symbol versehen sind, gilt als Besonderheit, dass ihr Speed-Index unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Fahrzeugs liegen kann. Bedingung: Der Fahrer wird durch einen Aufkleber im Sichtfeld über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit informiert. Alternativ können auch entsprechende Einstellungen in dem Bordcomputer vorgenommen werden, z.B. Tempolimiter in Kombination mit Infohinweisen im Display.

Mein DEKRA Prüfer hat den dazugehörigen Gesetzestext auch gefunden. Aber leider kann ich es jetzt nicht mehr nachvollziehen. Das ärgert mich. Schade...

Gruß Steffen
Bisherige Mopeds: MZ ETZ 150, Yamaha XJ 550, Yamaha XJR 1300, Honda Varadero SD01
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meine dicke
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Re: Mitas - Reifen

Beitrag von meine dicke »

Varaderotreiber hat geschrieben: Mo 4. Mai 2020, 23:53 ...
Der ADAC und der Bussgeldkatalog sagt:
Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S und/oder dem Alpine-Piktogramm-Symbol versehen sind, gilt als Besonderheit, dass ihr Speed-Index unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Fahrzeugs liegen kann. Bedingung: Der Fahrer wird durch einen Aufkleber im Sichtfeld über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit informiert. Alternativ können auch entsprechende Einstellungen in dem Bordcomputer vorgenommen werden, z.B. Tempolimiter in Kombination mit Infohinweisen im Display.

Nicht ganz richtig, da hast Du entweder ein altes Dokument erwischt oder - was ich nicht glaube - der ADAC liegt falsch, denn:
In StVZO §36 (4) wird genau beschrieben, was ein Winterreifen ist. Und da steht explizit nur (noch) das Alpin-Symbol drinnen, welches ein Winterreifen u.a. kenntlich macht. Das M&S-Symbol ist Geschichte und ist als Kennzeichnung für einen Winterreifen nicht mehr zulässig.
Es gibt aber hierfür noch eine Ausnahme, die in StVZO §36 (4a) beschrieben wird und dieser Absatz sagt aus, dass Reifen mit M&S-Symbol noch bis 30.09.2024 als Winterreifen gelten und gefahren werden dürfen, wenn sie vor 01/2018 (also DOT<= 1217) hergestellt wurden.
Im gleichen § der StVZO im Absatz (5) wird dann weiter ausgeführt, dass wenn der Speedindex (SI) des Reifens geringer ist als die zul. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (bbH) ist, die Höchstgeschwindigkeit des Reifens durch einen Geschwindigkeitsaufkleber im Blickfeld des Fahreres angebracht werden muss und diese Geschwindigkeit im Betrieb des Fahrzeuges nicht überschritten werden darf.

...
Und eben diese "alte Regelung" (M&S SI<bbH Geschwindigkeitsaufkleber) , so schreibt der IVM, läge als Änderungsvorschlag für Motorräder im "Rohr", sodaß Großenduros künftig weiterhin solche Reifen fahren dürfen. Also wartens wir mal ab.

Hinweis:
Es gibt inzwischen auch eine Regelung, die auch wieder mit Ausnahme ab 2020 gültig ist, bzgl. "Reifenbindung; Gutachten/Eintragung bei Abweichung von der CoC; ECE-BE oder keine ECE-BE des Mopeds ...". über die habe ich hier nichts geschrieben.

Ich hoffe, das das nun ausführlich genug war/ist, denn ich bin jetzt hier raus.


Grüssle ausm Badischen
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Re: Mitas - Reifen

Beitrag von Varaderotreiber »

Ich möchte mich nicht streiten. Ich möchte das als einen konstruktiven Meinungsaustausch sehen. Schriftlich ist immer bisschen doof, da man nicht den anderen sehen kann und dann ist falsch verstehen schnell geschehen, ebenso sich im "Ton" vergreifen. Kann ich leider besonders gut.


Für Motorräder gilt keine Winterreifenpflicht, deshalb ist es uns egal, was ein Winterreifen ist, welche Kennzeichnung ein Winterreifen haben muss und welche Ausnahmen und Übergangsfristen es gibt.
Uns interessiert nur, ob das M+S Symbol auf dem Mitas es uns erlaubt, diesen Reifen zu fahren.

Hab mir nochmal den §36 angesehen.

§ 36 Abs. 5: Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4... mit Aufkleber erlaubt(sinngemäß)

§ 36 Abs. 4, 2.: die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.

Jetzt steht da nicht nur was von einem Alpine-Symbol, sondern da steht noch mehr. z.Bsp. das: ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1
Beim googeln findet man ein Amtsblatt der Europäischen Union, in dem etwas von einem M+S Symbol steht. Ich verstehe da nur Bahnhof. Vielleicht ist das aber der Schlüssel. Ich weiß es nicht.


Gruß Steffen

Es gibt billige China-Sommer-Autoreifen mit einem M+S Symbol. Es ist gut, daß sowas nicht mehr im Winter gefahren werden darf.
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