Ich könnte am Samstag gar nicht mit der kommen.
Mein Landratsamt hat mir heute mitgeteilt, dass mir ab heute die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr untersagt ist und eine Zuwiederhandlung eine Straftat darstellt.
Und was ist passiert?
Meine neue Versicherung (HDI) hat das Landratamt nicht über den Versicherungswechsel informiert. Und solange diese Mitteilung nicht vorliegt, darf ich das Fahrzeug nicht benutzen. Sollte innerhalb von 3 Tagen keine Benachrichtung erfolgen, kommt die Polizei vorbei und entstempelt mein Fahrzeug.
Toll, Hauptsache man hat die Versicherung bezahlt und hat trotzdem keinen Versicherungsschutz.
Oh mann, das fängt ja gut an bei dem Laden... Hoffentlich sparst Du da wenigstens ordentlich. Sollte nicht ein Anruf bei der Versicherung und ein zweiter beim LRA reichen, in dem Du ihnen diese Dingsbums-Nummer mitteilst (die es jetzt statt der Doppelkarte gibt)?
Schöne Grüße
Christoph
2010-2014 XT1200Z DP01 silber | seit 2014 XT1200Z DP04 blau
Beide habe ich bereits angerufen. Das LRA braucht die digitale Benachrichtung der Versicherung und die Versicherung versichert, dass die Daten heute Nacht übertragen werden. Die Strafe beim LRA in Höhe von 50,00 EUR muss ich auf jeden Fall zahlen. Diese werde ich aber der Versicherung in Rechnung stellen.
Der Wechsel lag nicht am Beitrag sondern an der Unfähigkeit der HUK die Gültigkeit der Versicherung auf Marokko auszudehnen. Die HDI-Haftpflicht ist auch in Marokko gültig.
sofern das Wetter passt, werde ich auch dazu stoßen. Diejenigen, die aus dem südlichen Bereich kommen, könnten ja bei mir vorbeikommen (..wohne am Rande zum Altmühltal) und wir dann gemeinsam den Rest zurücklegen. Wenn dafür Interesse, dann bitte über PN.