Für Österreich ist er zugelassen, für die Schweiz wohl nicht.
Wohin mit dem Pickerl?
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Rentner
Re: Wohin mit dem Pickerl?
Der Halter von Louis ist so, dass man ihn zerstören muss um ihn ab zu bekommen.
Für Österreich ist er zugelassen, für die Schweiz wohl nicht.
Für Österreich ist er zugelassen, für die Schweiz wohl nicht.
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darkrider
Re: Wohin mit dem Pickerl?
Verordnung 741.72
über die Abgabe für die Benützungvon Nationalstrassen
(Nationalstrassenabgabe-Verordnung, NSAV)
Art. 6 Vignette
1) Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
- b. bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.
So Schreibt es das Gesetz
Also einfach auf die Schinge
Grüße
Darkrider
über die Abgabe für die Benützungvon Nationalstrassen
(Nationalstrassenabgabe-Verordnung, NSAV)
Art. 6 Vignette
1) Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
- b. bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.
So Schreibt es das Gesetz
Also einfach auf die Schinge
Grüße
Darkrider
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wind
Re: Wohin mit dem Pickerl?
die vignette in der schweiz muss nicht sichbar sein.
guckst du hier:
http://www.nws-biker.ch/index.php?topic=248.0" onclick="window.open(this.href);return false;
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