rubbergum hat geschrieben:lagomike hat geschrieben:Und wie sieht das bei euch aus, ist das nach der EU Norm oder nur für Deutschland.
In Österreich wurde bez. TFL die ECE-R87/48 (noch) nicht in die StVO bzw. KFG übernommen. Somit aktuell NEIN (Tel. Auskunft vom ÖAMTC).
LG, rubbergum
Habe jetzt bei beiden österreichischen Autofahrerclubs (ÖAMTC und ARBÖ) noch ein bisschen tiefer recherchiert und gezielt nachgefragt. Eine 100%ige Übereinstimmung habe ich nicht bekommen, da es sich um eine rechtliche Grauzone handelt, weil eine Harmonisierung zw. A und D bzw. EU leider nicht stattgefunden hat, wie es einer der beiden trefflich ausdrückte.
Fakt ist jedenfalls, dass in A aktuell noch immer mit Abblendlicht am Motorrad gefahren werden MUSS. Und zwar ALLE (Inländer und Ausländer). Somit darf ich z.B. mit einer GS oder 1190Kati mit serienmäßigen TFL nicht mit diesem fahren.
Lustig (oder eigentlich traurig) wird das Ganze an folgendem Beispiel: Ich darf in A nachträglich ein TFL montieren, da es von der Landesregierung nicht genehmigt werden muss, solange es den EU-Richtlinien entspricht, dafür darf ich es aber nicht verwenden.
Soweit zur aktuellen Gesetzeslage in Österreich.
LG, Martin
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