ABE - wen interessiert das wirklich?

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Tequila
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ABE - wen interessiert das wirklich?

Beitrag von Tequila »

Ich bin gerade auf eine ganz komische Gegebenheit gestoßen:

Ich habe vor drei Jahren einen gebrauchten SW Motech NonShock Lenker montiert. Bei dem Lenker war eine ABE von Wunderlich für "Lenkerteile" dabei. Ich habe nur mal auf die Verwendungsliste geschaut, die DP01 gelb angemarkert und das Heftchen immer mitgeführt. Einmal kontrolliert worden, zweimal damit durch den TüV - alles soweit OK.

Nun hatte ein Forenmitglied mich um eine Kopie gebeten und dabei habe ich mir das nochmal genau angesehen: Die ABE ist für eine Lenkererhöhung und hat mit dem NonShock nicht das Geringste zu tun. Habe den Hersteller SW-Motech angerufen und sofort eine ABE per PDF bekommen, also "nichts passiert" aber die Frage bleibt trotzdem, "wen interessiert eigentlich was in einer ABE wirklich drin steht"? Wenn selbst der Tüv nicht mehr durchblickt oder es zumindest nicht interessiert, dann finde ich das schon bedenklich. :denker:
Viele Grüße
Heinz

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deBubb
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Re: ABE - wen interessiert das wirklich?

Beitrag von deBubb »

Bei mir wurde bisher immer genau geschaut ob die ABE auch zu dem jeweiligen Teil gehört. Da hatte ich meist weniger Spaß weil ich keinen Durchblick hatte und in der Regel wenigstens eine ABE fehlte.

OffTopic
Bei Mizumi hatte ich die Tage mal nach einer aktuellen ABE gefragt für die Heckhöherlegung da in meiner Version nur die DP01 steht. Die wollten von mir dafür 25€ haben. Der Grund für mich nicht ganz nachvollziehbar - "weil ihre Produkte gerne mal Kopiert werden". Also Kopiere ich massenweise das Produkt und kaufe die ABE für 25€ und kopiere diese auch. Was bringt nun diese "Schutzgebühr"?
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Tequila
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Re: ABE - wen interessiert das wirklich?

Beitrag von Tequila »

Also ich kann nur sagen, der Mann bei Wunderlich und auch der bei SW Motech waren wirklich klasse und kundenorientiert :daumen: Bei SW Motech wurde gefragt, ob ich die Versandkosten tragen würde ... "ja natürlich" .... aber dann kam die ABE als PDF per mail.
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Trigger
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Re: ABE - wen interessiert das wirklich?

Beitrag von Trigger »

deBubb hat geschrieben: Fr 31. Jul 2020, 09:59 Bei mir wurde bisher immer genau geschaut ob die ABE auch zu dem jeweiligen Teil gehört. Da hatte ich meist weniger Spaß weil ich keinen Durchblick hatte und in der Regel wenigstens eine ABE fehlte.

OffTopic
Bei Mizumi hatte ich die Tage mal nach einer aktuellen ABE gefragt für die Heckhöherlegung da in meiner Version nur die DP01 steht. Die wollten von mir dafür 25€ haben. Der Grund für mich nicht ganz nachvollziehbar - "weil ihre Produkte gerne mal Kopiert werden". Also Kopiere ich massenweise das Produkt und kaufe die ABE für 25€ und kopiere diese auch. Was bringt nun diese "Schutzgebühr"?
Wenn du da Bedarf hast, Ich hab gerade bei meiner DP07 selbige Verbaut und hab die ABE hier ;) PN in diesem Fall.
Meine BMW Zusatzfunzler sind auch die Amazon ohne E-Nummer, ABE oder was auch immer.
War damit beim TÜV und in 2 Polizeikontrollen :lol: das hat niemanden auch nur ein bisschen gejuckt, selbst auf die Frage "Für was ist der Rote Schalter" ( zum deaktivieren des ABS Systems ) wurde nur gefragt warum man sowas braucht, damit war das Thema erledigt.

Bei meiner TDM fahre Ich seit 10 Jahren Lenkererhöhung und Zusatzscheinwerfer ohne Eintragung und die Lampen ebenfalls ohne E-Nummer. Nie ein Thema gewesen...

Das wirklich einzige hatte Ich bei der TDM, als Ich die Drossel austragen wollte nach der Probezeit und Ich den Road Attack 2 drauf hatte, der damals noch keine Zulassung für die TDM hatte.
Somit wurde mir das Austragen der Drossel verweigert bis zugelassene Reifen drauf sind :lol:

Alles was sonst gebastelt, nicht eingetragen oder was auch immer ist, hat bei meinen jetzt 3 Motorrädern bisher niemanden gestört in 10 Jahren :daumen:

Schönes Wochenende und allzeit ein schattiges Plätzchen
Obelix

Re: ABE - wen interessiert das wirklich?

Beitrag von Obelix »

Eine ABE ist pro Fahrzeug gültig, ab der 2ten ABE muss alles eingetragen werden. Falls wir das in diesem Forum noch nicht hatten.
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Reinhard
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Re: ABE - wen interessiert das wirklich?

Beitrag von Reinhard »

Obelix hat geschrieben: Fr 31. Jul 2020, 18:17 Eine ABE ist pro Fahrzeug gültig, ab der 2ten ABE muss alles eingetragen werden. Falls wir das in diesem Forum noch nicht hatten.
Das kenne ich so nicht. Jedoch ist es so, dass eine ABE sich auf den unverbauten Originalzustand bezieht. Sind mehrere Umbauten mit ABE vorhanden, dürfen sie sich nicht gegenseitig beeinflussen. Ich sehe z.B. keinen Einfluss zwischen der Spiegelverbreiterung und der Lenkererhöhung obwohl beides am Lenker montiert ist. Das sahen die Dekra Prüfer bisher genau so. Auch die kurze Scheibe war kein Problem.
Bei einer Verkehrskontrolle am Arber war es auch ausreichend, alle ABE‘s Vorzeigen zu können.
Von daher habe ich Zweifel an der Korrektheit Deiner Aussage.

Ein Beispiel an der XT, wo sich ABE‘s beeinflussen ist der Unterfahrschutz in Kombi mit Schutzblechverlängerung (hier ausgiebig beschrieben).
Schöne Grüße
Reinhard

Vespa 150T4, Honda CB 250 G, Honda CM 450, Suzuki GSX1100G, Suzuki GSX1100F, Yamaha FJR 1300 A RP11, Yamaha XT 1200 Z DP04
Obelix

Re: ABE - wen interessiert das wirklich?

Beitrag von Obelix »

Andere Kollegen wurden damit bei einer Kontrolle in die Mangel genommen, bzw. Fahrzeug stillgelegt, da in den ABE anscheinend ein allgemeiner Text steht. Also egal ob die Anbauteile sich gegenseitig beeinflussen, die ABE bezieht sich auf ein Fahrzeug im Werkszustand ohne irgendeine Veränderung, und gilt auch nur dann. Ist also ein ABE-Teil angebaut, ist es nicht mehr der Werkszustand.

Das entspricht natürlich nicht dem normalen Menschenverstand, da sich einige Teile nicht beeinflussen. Aber der Ordnungshüter hat es dann in der Hand. Gleiches Problem bei nicht angebauten Soziusrasten oder Sitzgelegenheit, obwohl 2 Personen eingetragen sind. Durch die Schwerpunktkontrollen werden hier die Hebel angesetzt. Ursprünglich finden lt. Aussage eines mir bekannten Polizisten solche Haarspaltereien bei einer bestimmten Klientel besondere Anwendung, und wurden dafür auch ausgegraben. Nun berufen sich die Kollegen anscheinend teilweise auch bei normalen Motorradfahrern darauf.

Quelle: GS-Forum, Ducati-SBK-Forum
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meine dicke
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Re: ABE - wen interessiert das wirklich?

Beitrag von meine dicke »

Das ist so a.h.S. nicht richtig.
Wenn Du solche Behauptungen aufstellst, dann bitte Butter bei die Fische also Zeugen, Bilder; Beweise und nicht aus der Luft gegriffen.
Foren jeglicher Art sind für mich keine Grundlage.

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
(Amtlich anerkannter Sachverständiger im Ruhestand)
VDT 2010,11,12,13,14,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23,24
VIM 2014,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23, 24 (ORGA)
HiFaKo 2019 Tagesgast
Km ab 2010: CBF600 10.000; Varadero 100.000; ST ab 11/16 >= 140.000
Obelix

Re: ABE - wen interessiert das wirklich?

Beitrag von Obelix »

Ob es so wie @Reinhard schreibt, jemand nicht kennt, oder so wie Du @meine Dicke es nicht richtig finden, ist völlig ok.

Ich denke nähere Angaben finden sich in einigen ABE, einfach mal reingucken. Ob der Text in jeder ABE steht oder ob es Datumsabhängig ist, weiss ich nicht. Dort müsste so etwas stehen wie, „bezieht sich auf ein Kfz im Werkszustand“ Auslieferungszustand“ o.ä.

Meine Ausgangsfrage war ob es hier im Forum schon thematisiert wurde, mehr nicht. Einige Kollegen wird das evtl. interessieren.
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Mr.L
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Re: ABE - wen interessiert das wirklich?

Beitrag von Mr.L »

Bei der letzten HU wurden die Anbauteile (mit KBA Nr.) nur begutachtet und gut war.
Die Tüte mit den ABEs durfte ich wieder wegpacken.
Im August ist die HU wieder fällig, abwarten.

Gerade zwei DIN A6 ABEs vom Spoiler und den V-Trec Hebeln komplett durchgelesen, dort finde ich den Satz, .....das Fahrzeug muss sich im Originalzustand befinden, nirgends. Da die Teile aber eine KBA Nr. haben, entfällt "eigentlich" die ABE.
Vielleicht ist das in der Klausulierung der Erklärung des "Prüfrituals" versteckt.

Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung der AX41 findet sich allerdings der böse Satz, Fahrzeug muss sich im Originalzustand befinden.
Passt ja theoretisch nicht zum Öhlins Federbein.
Da ich keine Unterlagen für mein Öhlins Federbein hatte, habe ich mir gegen Gebühr die Unterlagen bei Öhlins bestellt.
Laut den Unterlagen ist eine Eintragung nicht notwendig.
Allerdings fehlt mir der Aufkleber mit der KBA Nr.
Den darf ich mir aber bei einem offiziellen Öhlins Händler anbringen lassen.

Dann gibt´s im Netz ja noch diverse Tabellen woraus hervor geht welche Anbauteile sich beeinflussen und wo dann eine Eintragung erforderlich ist.
Habe es aber nur allgemein gefunden

TÜV
https://www.tuv.com/germany/de/änderungsabnahme.html

GTÜ
https://www.gtue.de/sixcms/media.php/77 ... tgeber.pdf


Grüsse basti
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