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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 09:47
von Trigger
Helmut hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 09:34 Ehrlich gesagt, der Reifen wäre für mich Geschichte. Wenn der Reifenhersteller es nicht hinkriegt eine vernünftige Betriebserlaubnis bereitzustellen, weg damit. Für den Bahai ist mir meine verbleibende Lebenszeit einfach zu schade.......
Problem hier ist, dass du nicht wirklich einen 50/50 Reifen bekommst der nicht die Bauart Bias Belted hat.
Ich glaube der einzige der Radial ist, ist der Michelin Anakee Wild.
Für den richtigen Enduro Einsatz reicht halt eine Anakee Adventure oder Scorpion Rally STR nicht aus.
Die gängigen wie Karoo 3, TKC 80, AX41 sind alle Bias Reifen.
Dafür gibt's dann immer die Unbedenklichkeitsbescheinigung dazu, welche Scheinbar mal akzeptiert wird, mal nicht :lol:

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 10:51
von Tequila
Trigger hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 09:47 Für den richtigen Enduro Einsatz reicht halt eine Anakee Adventure oder Scorpion Rally STR nicht aus.
Was ist denn richtiger Enduro Einsatz und wo findet dieser statt? Doch sicher nicht im Bereich der StVZO oder?

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 11:06
von Trigger
Tequila hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 10:51
Trigger hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 09:47 Für den richtigen Enduro Einsatz reicht halt eine Anakee Adventure oder Scorpion Rally STR nicht aus.
Was ist denn richtiger Enduro Einsatz und wo findet dieser statt? Doch sicher nicht im Bereich der StVZO oder?
Dieser findet auf den entsprechenden Geländen der Bayrischen Propeller Manufaktur in Hechlingen oder dem Markenoffenen Meltewitz statt sowie auf den dafür erkundeten Trans Euro Trails in Europa, sowie den ACTs.
Zudem in Island wenn man das Land nicht nur auf der Ringstraße befährt.
Ich weiß worauf du raus willst :lol: Da ist dann eh Wumps weil man nicht mehr in Deutschland ist, aber der Weg dahin verläuft zu 100% leider immer durch die hiesigen Gefilde :lol: :winken:

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 11:21
von Bremser
Für den "richtigen Enduroeinsatz" gibt bestimmt bessere Motorräder. Da können die Reifen nix zu. ;)

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 11:26
von Tequila
Trigger hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 11:06 Dieser findet auf den entsprechenden Geländen der Bayrischen Propeller Manufaktur in Hechlingen oder dem Markenoffenen Meltewitz statt sowie auf den dafür erkundeten Trans Euro Trails in Europa, sowie den ACTs.
Zudem in Island wenn man das Land nicht nur auf der Ringstraße befährt.
Ich weiß worauf du raus willst :lol: Da ist dann eh Wumps weil man nicht mehr in Deutschland ist, aber der Weg dahin verläuft zu 100% leider immer durch die hiesigen Gefilde :lol: :winken:
Naja , ich wollte eher auf etwas anderes hinaus :denker: Wir sind früher häufig auf der GP Strecke vom Nürburgring Renntraining gefahren - mit Slicks und abgebauter Beleuchtung. Später mit dem Geländewagen in diversen Schlammlöchern und Offroad Parks mit nicht zugelassenen MT Reifen. Zum Ring gingen dann die am Wochenende modifizierten Mopeds auf dem Hänger und die Geländewagenräder wurden mitgenommen und vor Ort montiert. Nie wäre es uns in den Sinn gekommen, mit dieser (auf der Straße gefährlichen Besohlung) zum Veranstalltungsort zu fahren.

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 11:54
von Trigger
Bremser hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 11:21 Für den "richtigen Enduroeinsatz" gibt bestimmt bessere Motorräder. Da können die Reifen nix zu. ;)
Das mit Sicherheit :lol: aber für mich macht es die Mischung aus fahren im Gelände mit vollem Gerödel, sowie An- und Abfahrt an die Destination mit der :xt12: aus.
Ich will ja nicht mit Transporter und Hänger rumfahren sondern jeden Kilometer egal ob aus Asphalt oder Matsch mit der :xt12: erfahren.
Tequila hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 11:26
Trigger hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 11:06 Dieser findet auf den entsprechenden Geländen der Bayrischen Propeller Manufaktur in Hechlingen oder dem Markenoffenen Meltewitz statt sowie auf den dafür erkundeten Trans Euro Trails in Europa, sowie den ACTs.
Zudem in Island wenn man das Land nicht nur auf der Ringstraße befährt.
Ich weiß worauf du raus willst :lol: Da ist dann eh Wumps weil man nicht mehr in Deutschland ist, aber der Weg dahin verläuft zu 100% leider immer durch die hiesigen Gefilde :lol: :winken:
Naja , ich wollte eher auf etwas anderes hinaus :denker: Wir sind früher häufig auf der GP Strecke vom Nürburgring Renntraining gefahren - mit Slicks und abgebauter Beleuchtung. Später mit dem Geländewagen in diversen Schlammlöchern und Offroad Parks mit nicht zugelassenen MT Reifen. Zum Ring gingen dann die am Wochenende modifizierten Mopeds auf dem Hänger und die Geländewagenräder wurden mitgenommen und vor Ort montiert. Nie wäre es uns in den Sinn gekommen, mit dieser (auf der Straße gefährlichen Besohlung) zum Veranstalltungsort zu fahren.
Die Besohlung ist ja nicht gefährlich auf der Straße, sonst würde es ja keine Zulassung vom Hersteller geben.
Nur das tolle deutsche Recht legt da halt wieder Steine in den Weg die für die :xt12: zu hoch sind.
Den AX41 z.B. kann man genauso bis auf die Fußraste fahren wie einen Conti Road Attack 3.
Auf der Straße fahren kann Ich auch meine TDM, dafür hätte Ich die :xt12: nicht gebraucht.
Der Spaß beginnt da, wo der Asphalt endet :daumen:
Hier noch ein kleiner Videotipp zum Thema was hat man mit solchen Reifen vor :lol:
https://youtu.be/x9ZpQgVTcFc

Wünsch euch nen schönen Mittag :bier:

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Do 1. Apr 2021, 18:27
von meine dicke
Heute kam mein letzter Heidenau K60 Scout auf mein Hinterrad.

Ein wenig traurig bin ich schon.

Jetzt muss ich mich mal vorsorglich nach was anderem und zulässigem umschauen.


Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: So 4. Apr 2021, 19:54
von Jim_Knopf
Heute kam mein letzter Heidenau K60 Scout auf mein Hinterrad.
Rainer, sein nicht traurig. Hab bei mir einen neuen Anfang 2018er drauf gemacht, schön den Aufkleber auf Tacho und gut ist. Ich fahr eh nie schneller als 160 und ich bin glücklich mit meinen Heidenaus. Vielleicht lasse ich die auch mal eintragen, aber im Moment ist mir das wurscht. Hab die zur DOT passende Freigabe dabei, da steht nix von eintragen, also was solls. :mrgreen: Für mich ein perfekter Reifen auf der :xt12: . Komme in den Kurven schön runter und kann auch mal etwas abseits fahren, so wie es eigentlich artgerecht ist für die Dicke. Wer weiß was sich noch wieder ändert, vielleicht macht Heidenau ja noch was.....

Gruß Willi
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Di 6. Apr 2021, 10:04
von Trigger
Jim_Knopf hat geschrieben: So 4. Apr 2021, 19:54
Heute kam mein letzter Heidenau K60 Scout auf mein Hinterrad.
Rainer, sein nicht traurig. Hab bei mir einen neuen Anfang 2018er drauf gemacht, schön den Aufkleber auf Tacho und gut ist. Ich fahr eh nie schneller als 160 und ich bin glücklich mit meinen Heidenaus. Vielleicht lasse ich die auch mal eintragen, aber im Moment ist mir das wurscht. Hab die zur DOT passende Freigabe dabei, da steht nix von eintragen, also was solls. :mrgreen: Für mich ein perfekter Reifen auf der :xt12: . Komme in den Kurven schön runter und kann auch mal etwas abseits fahren, so wie es eigentlich artgerecht ist für die Dicke. Wer weiß was sich noch wieder ändert, vielleicht macht Heidenau ja noch was.....

Gruß Willi

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Servus Willi

Gib mal bescheid wenn die Eintragung geklappt hat :lol: Ich bin mit dem TÜV seit 2 Monaten an dem Thema dran :hirn:

Liebe Grüße

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Sa 15. Mai 2021, 15:54
von Scholle
Hallo Freunde der Grobstoller-Fraktion,

es gibt positive Nachrichten bezüglich Reifeneintragung.

Ich war am 5.5. beim TÜV in Heppenheim wegen der HU. Bei dieser Gelegenheit habe ich ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. Par. 21 StVZO (Par. 19(2) StVZO) beantragt, um meine geliebten Heidenaus K60 Scout in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen zu können. Und siehe da, dem Antrag wurde stattgegeben. Das Gutachten sowie der Prüfbericht zum Gutachten wurde erteilt. Kostete mich 42,00 €.
Als nächsten Schritt beantragte ich am 10.5. bei der übergeordneten Prüfbehörde, dem Landratsamt Marburg-Biedenkopf die Erteilung einer entsprechenden Betriebserlaubnis. Neben den o. a. Unterlagen habe ich noch die Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen von Heidenau sowie Kopien von der Zulassungsbescheinigung Teil I und BPA übersandt.
Heute habe ich vom Landratsamt Marburg-Biedenkopf die Erteilung der Betriebserlaubnis erhalten. Die Prüfgebühr betrug 39,80 €.

In den nächsten Tagen werde ich die Reifen bei der Zulassungsstelle in Heppenheim eintragen lassen.

Das wird sicherlich vor allem die Heidenau-Vielfahrer @Franz und @Rainer alias Meine Dicke freuen.

Gruß Scholle