WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Emil512
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Emil512 »

Willi,
ich weiß ja nicht, wie viele Details Deines Planes Du Deinem Buddy bei der DEKRA genannt hast.
Fakt ist:
Den Heidenau K 60 Scout darfst Du auf der XT NICHT fahren, auch nicht nach Europäischem Recht (kein Radialreifen).
Er besitzt im übrigen KEINE Reifenfreigabe des Herstellers Heidenau.
Heidenau liefert lediglich eine "Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen".
Ein Dokument, dass Dir die Eintragung des Reifens ggfs. erleichtert, mehr aber auch nicht.

Dazu kommt dann womöglich noch folgender Umstand,
zitiert aus der von "meine Dicke" erwirkten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr u. digitale Infrastruktur, gepostet 17.10.2019:

"...Die Typgenehmigungsvorschriften sind EU-weit harmonisiert. Werden die Fahrzeuge jedoch nach der Erstzulassung verändert, so greift das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten. ..."

Ob eine Einzelabnahme des Heidenaus eine Veränderung des Fahrzeugs im o.g. Sinne ist, und dann plötzlich das nationale (deutsche) Recht gilt, weiss ich leider nicht. Dies sollte ein/eine TÜV-Mann/-Frau/-Diverses, der/die/das Reifenumrüstungen eintragen darf, wissen.

Bikergruß

Emil
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Jim_Knopf
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Jim_Knopf »

Moin Emil,

für meinen Plan hat er alle Infos bekommen die ich hatte und die er haben wollte. Dazu natürlich die Freigabe von Heidenau und meinen Fahrzeugschein. Übrigens darf er auch als DEKRA Mann solche Eintragungen machen (weil neue Bundesländer, dort hat die DEKRA die Nase vorne) insofern denke ich, das die fachliche Qualifikation vorhanden ist. Spannend finde ich aber weiterhin, dass letztendlich keiner eine verbindliche Aussage machen kann, wie die neuen Regelungen umzusetzen sind, zumindest gibt es immer ein "aber". Somit freue ich mich auf die neu entfachte Diskussion in der Hoffnung auf ein Ergebnis. Irgendwann...... :lol:

Btw. Ich schicke ihm die Antworten, damit er seine Aussagen überprüfen und gegebenenfalls nachbessern oder revidieren kann. Der muss ja auch was zu tun haben. :denker:
Gruß Willi
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Leone blu
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Leone blu »

Der HEidenau ist zweifellos ein Reifen, der gut zur XT passt, ich fuhr einige Sätze und mochte ihn sehr.

Allein das G'schiss, ob er nun mit oder ohne Ausnahmegenehmigungen oder überhaupt nicht mehr gefahren werden darf, hat mir die Entscheidung für einen Wechsel leicht gemacht.

Schade drum, aber wenn die Heidenauer es nicht hinbekommen, ist vielleicht der Fokus auf einen anderen Reifen richtig.

Mich würde mal interessieren, ob dieses Thema nur für die Super Ténéré so merkwürdig ist oder ob andere Großenduros auch betroffen sind...

Ciao, R.
Ich freue mich, wenn's draußen regnet - denn wenn ich mich nicht freue, regnet's auch... (Karl Valentin)
Emil512
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Emil512 »

Guten Morgen in die Runde,

ha, dass auch die DEKRA bei Euch solche Einträge machen darf, finde ich ja cool! Das wußte ich noch nicht;-)
Und: eine Freigabe besitzt der Reifen nicht, er muss immer noch eingetragen werden...

Gruß

Emil
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Jim_Knopf »

Bei mir im Münsterland ist TÜV Gebiet ;) , ein Arbeitskollege aus Rostock (Hab da 10 Jahre bei einer Firma gearbeitet) ist aber bei DEKRA. Der hat mich auch aufgeklärt, das im Osten die DEKRA an der Macht ist. :-)
Und: eine Freigabe besitzt der Reifen nicht, er muss immer noch eingetragen werden...
Ich warte auf Antwort..... :mrgreen:

Gruß Willi
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Mr.L »

Die Monopolstellung des TÜV im West und der DEKRA im Ost ist meines Wissens Vergangenheit.
Erik Petres ist mit dem Heidenau zum Himalaya.

Macht euch nicht immer so ein Kopp.
Hat der Hersteller den Reifen auf der XT getestet und in dort für "fahrbar" befunden, dann gibt´s vom Hersteller eine passende Bescheinigung die die unbedenkkliche Nutzung des Reifen auf der XT bestätigt.
Das mit dem Speedindex ist eine andere Sache.

Ist die Bescheinigung vorhanden, draufschrauben....Aufkleber im Sichtbereich und fertig.
Wer schiss hat sollte es einfach nicht machen.

Alternativ die XT in Endgeschwindigkeit auf 160/170km/h drossel lassen und sich dafür den TÜV / DEKRA Segen holen.

Grüsse basti
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Jim_Knopf »

Mensch Basti!
Alternativ die XT in Endgeschwindigkeit auf 160/170km/h drossel lassen und sich dafür den TÜV / DEKRA Segen holen.
:shock: :shock: :shock: Bist du des Wahnsinns fette Beute?? :lol:

Nene, so weit will ich es nicht kommen lassen. Würde dann einfach eher die Dinger dran machen und durch damit. Wäre nur schön mal wirklich was verbindliches zu bekommen. Man will ja Recht und Ordnung beachten! :engel: :engel: hehe
Die Monopolstellung des TÜV im West und der DEKRA im Ost ist meines Wissens Vergangenheit.

So wie ich es verstanden habe, ist das wohl immer noch so, allerdings können beide durch Zusatzqualifikationen im "Hoheitsgebiet" des anderen jagen. Also der DEKRA Mann mit Zusatz darf auch eine 21er im Westen machen und umgekehrt.

Letztendlich bin ich auch eher jemand, der nicht alles so genau nimmt und es auch einmal darauf ankommen lässt. Leider sind wir Motorradfahrer nach meinem Empfinden immer mehr in den Fokus der Ordnungshüter gerückt und werden (gefühlt) bei allem gegängelt und zur Rechenschaft gezogen. Sei es die Lautstärke gewisser Maschinen, die Reifenproblematik oder dem Eintragungs- und E-Prüfzeichen Wahnsinn. Früher gabs nur mal bisschen mecker und mal ne Einladung zu Wiedervorführung, heute wird direkt stillgelegt, eingezogen, und was weiß ich. Man wird quasi direkt an den Pranger und als kriminell dargestellt. Und ob man will oder nicht muss man sich zumindest in gewissen Sachen beugen und für Konformität sorgen. Leider ist man mit fortschreitendem Alter auch nicht mehr so auf Krawall gebürstet. :twisted:

Gruß Willi
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Mr.L
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Mr.L »

Jim_Knopf hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 10:18


Letztendlich bin ich auch eher jemand, der nicht alles so genau nimmt und es auch einmal darauf ankommen lässt. Leider sind wir Motorradfahrer nach meinem Empfinden immer mehr in den Fokus der Ordnungshüter gerückt und werden (gefühlt) bei allem gegängelt und zur Rechenschaft gezogen. Sei es die Lautstärke gewisser Maschinen, die Reifenproblematik oder dem Eintragungs- und E-Prüfzeichen Wahnsinn. Früher gabs nur mal bisschen mecker und mal ne Einladung zu Wiedervorführung, heute wird direkt stillgelegt, eingezogen, und was weiß ich. Man wird quasi direkt an den Pranger und als kriminell dargestellt. Und ob man will oder nicht muss man sich zumindest in gewissen Sachen beugen und für Konformität sorgen. Leider ist man mit fortschreitendem Alter auch nicht mehr so auf Krawall gebürstet. :twisted:

Gruß Willi
Die XT bei einer rotine Kontrolle gehört nicht zur Zielgruppe.
Das muss man den Beamaten nur direkt sagen.

Ich bin mal bei so einer Kontrolle mit meinem damals 27jährigen VW T3 Womo angehalten worden.
Ich habe das Fenster runter gekurbelt und direkt als erstes gesagt: "Bevor Sie fragen, der Bus ist nicht zu verkaufen".
Der Kollege war dann etwas verwirrt und meinte es wäre eine allgemeine Verkehrskontrolle.
Ich erwiederte, bei mir sei alles okay, beim Bus auch und ich gehöre nicht zur gesuchten Zielgruppe.
Fand er überzeugende und ich durfte direkt weiter fahren......... ;)

Grüsse basti
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Trigger »

Moin Männers,

ich wollte eigentlich bis Samstag warten aber klinke mich mal mit ein.
Ich habe meinen Schein, meine CoC Papiere, die entsprechenden Bescheinigungen der Reifenhersteller und mein Anliegen " Eintragung Bias Belted und Q Index " zusammen zwei Prüfern vorgelegt, die sich das ganze angeschaut haben einmal GTÜ einmal TÜV.
Am Abend hat dann das Telefon geklingelt mit der bitte am Samstag vorstellig zu werden erstmal bei GTÜ, mit der :xt12: und den Reifen ( AX41 ) welche nicht montiert sein müssen, nur mitgeführt.
Eine Eintragung hat er nicht ausgeschlossen, will aber das Bike zusammen mit den Reifen und den Papieren nochmal sehen.
Der TÜV Prüfer hat auch zurück gerufen, mir erklärt das in Heidelberg noch niemand sich um sowas gescherrt hat, er aber generell auch keine Probleme sieht.
Der TÜV wusste auch von dem zeitgleichen Anlauf mit GTÜ.
Wenn Ich dort schon einen Termin hab soll Ich erstmal den wahrnehmen, der TÜV Prüfer der bei uns zuständig für die Bikes ist, interessiert sich aber auch sehr für das Ergebnis eben weil diese Anfrage so noch nie auf dem Tisch lag.
Klappt das mit der GTÜ nicht, kann Ich tzdm. gerne noch auf den TÜV zurück kommen.
Wenn es dazu kommt, werde Ich euch das ganze entsprechend weiterleiten bzw. mitteilen.

Interessant für mich war, das beide erstmal gefragt haben und das mehrfach, ob die Reifengröße oder Dimension sich ändert, bzw. die Größe der Felge.
Als Ich das jeweils mehrfach verneint hab, waren beide etwas verwirrt warum überhaupt die Anfrage da ja dann die Bescheinigung der Hersteller im Prinzip reicht.
Nach relativ langem gewusel mit "Es geht um die Bauart Radial vs. Bias und den Index " wurde Ich doch etwas verwirrt angeschaut.
Das Thema wird wohl insgesamt nicht sehr oft angefragt oder gar praktiziert.

Naja Ich berichte am Samstag wie es bei mir weiter geht, den AX41 fahr Ich für das nächste Enduro Training aber so oder so wieder :lol:
Emil512
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Emil512 »

Mr.L hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 09:42
Macht euch nicht immer so ein Kopp.
Hat der Hersteller den Reifen auf der XT getestet und in dort für "fahrbar" befunden, dann gibt´s vom Hersteller eine passende Bescheinigung die die unbedenkkliche Nutzung des Reifen auf der XT bestätigt.
Das mit dem Speedindex ist eine andere Sache.

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Grüsse basti
Natürlich kann ich das Ding einfach aufziehen und losfahren. Der Reifen ist super, ich habe ihn auch schon gefahren.
Die Frage, die diesen Thread erst begründet hat, war ja die Legalität der ganzen Aktion (da geht es dann auch um etwaigen Versicherungsschutz etc.).
Auch darum braucht sich nicht jeder scheren, muss ja am End jeder für sich verantworten.
Dann kann ich mir aber auch den Aufkleber im Sichtfeld schenken!! :lol:
Und "Endgeschwindigkeit auf ... drosseln lassen...": ja nee is klar :bier:


Gruss
Emil
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