WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

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J-o-k-e-r
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von J-o-k-e-r »

Da hast du natürlich recht, Rainer: Die Reifenbauart muss zwingend beachtet werden (keine Wahl zwischen Bias belted und Radialreifen, wenn eine Bauart vorgeschrieben ist, - egal in welche Richtung)

Grüße zurück in die Beamtenstadt
Frank
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meine dicke
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von meine dicke »

Danke aus der Residenz in die Fabrik.

https://www.youtube.com/watch?v=Io9_kwb9PEI

Grüssle ausm Badischen
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Trigger
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Trigger »

Servus Leute,

danke für eure antworten.
Also sind 50/50 Reifen oder höher ( 20/80 usw.) im Prinzip generell raus für die Dicke wegen dem Geschwindigkeitsindex?!?!
Mal ganz zu schweigen von Bias belted etc.
Wie soll man denn dann noch einen adäquaten Reifen für bissl Off und Onroad fahren können ohne das Gesetz zu brechen 🤷🏼‍♂️🤦🏼‍♂️??
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meine dicke
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von meine dicke »

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Trigger
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Trigger »

Servusle ;)

Ich hab mich mit dem Thema jetzt mal noch weiter befasst.
Faktisch bekommt man nur für den Anakee Adventure oder den Rally STR noch eine Freigabe also 80/20 Reifen.
Durch die neue Regelung ist es nach meinem Verständnis quasi nicht mehr möglich einen Anakee Wild, E07+, Scorpion Rally, Battlax AX41 zu fahren.
M+S Aufkleber gelten ja nur wenn der Reifen DOT 2017 hat oder das Bike super alt ist.

Jetzt schreiben manche Enduro Parks mindestens 50/50 Reifen vor. Wollen aber das dass Bike StVZO Konform läuft.
Wie genau soll man das bitte vereinen?

Bin Ich zu doof für das Thema oder ist es wirklich so dämlich von der Auslegung her?

Grüße
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Franz
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Franz »

Es gibt für DP01 und DP07 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den K60 Scout ausgestellt im Juni 2019:
Freigabe K60 Yamaha_XT_1200Z_Super_Ténéré-DP01.pdf
(264.24 KiB) 115-mal heruntergeladen
Yamaha_XT_1200Z_Super_Ténéré_ABS-DP07.pdf
(264.27 KiB) 98-mal heruntergeladen
Das Papier führe ich mit und bin gespannt was unsere Ordnungsmacht dazu sagt.
Viele Grüße
Franz

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meine dicke
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von meine dicke »

Bei Dir dort hinten gibts ja keine Ordnungsmacht.
Streng genommen fährst Du die Heidis aber ohne gesetzliches Go, falls Du neue Heidis ab 2018 drauf hast, und die Heidenauer wissen das, obwohl sie eine Unbedenklichkeit bescheinigen.
Du wirst damit, falls es zum Schwur kommt, nicht durchkommen, da der Gesetzgeber sich dann auf das nationale Recht zurückzieht.
Ungeachtet dem EU-Recht auf das die Heidenauer ihre Unbedenklichkeit begründen.
Aber das wird wohl erst zum Fall, wenn eine Versicherung was zahlen muss und sich davor drücken will.
Ich fahre auch die Heidis, aber DOT 2017 und in der Garage habe ich noch 2 HR und einen VR.
Bis die Ausnahmegenehmigung (nur mit DOT <= 2017) ausläuft habe ich die dann auch weg.

Grüssle ausm Badischen
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Scholle »

Moin zusammen,

in der aktuellen Ausgabe Mai/Juni der Zeitschrift "MotorradAbenteuer" steht als Antwort der Redaktion auf einen Leserbrief folgendes zu dem Thema:

"Laut IVM hat das Bundesverkehrsministerium Stellung zum M+S Speedindex bezogen und der Gesetzestext liegt zur Verabschiedung bereit. Demnach wird die Verwendung von M+S Reifen, die einen geringeren Speedindex aufweisen als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges, für alle Motorräder weiterhin erlaubt. Der niedrigere Speedindex muss allerdings durch einen Hinweis (als Aufkleber mit der entsprechenden Höchstgeschwindigkeit) im Sichtfeld des Fahrers vorhanden sein."

Das hört sich ja positiv an und ist die bekannte Regel. Dann harren wir Mal der Dinge. In Zeiten von Corona gehen ja die Gesetzesvorlagen im Bundestag relativ reibungslos über die Bühne, sofern sie natürlich auf der Tagesordnung stehen.

Gruß Scholle
Diskutiere nie mit Idioten, sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.
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Jim_Knopf
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Jim_Knopf »

Moin Männers!

Da ich meiner dicken ein paar Heidenaus spendieren wollte, da ich auf der GS auch gut damit gefahren bin und da es schon im letzten Jahr keine klaren Aussagen gab, ob die nun gefahren werden dürfen auf unseren :xt12: , habe ich einfach einmal einen Freund, der bei der DEKRA arbeitet gebeten, die Sache final zu klären. Hier seine Antwort, die hoffentlich auch anderen hilft.

Kurz erklärt, EU Recht schlägt deutsches Recht, aber nur dann, wenn die Moppeds eine EG Betriebserlaubnis haben. (die alle ab 1999 haben sollten, unsere in jedem Fall) Für uns gilt diese Regelung,
weshalb wir auf Moppeds mit EG Betriebserlaubnis auch alle Reifen fahren dürfen, die ebenfalls eine EG Zulassung haben, wie eben der Heidenau auch. In der Reifenfreigabe von Heidenau steht zwar, eine Eintragung wäre notwendig, dies würde sich aber nur auf nationales Recht beziehen, nicht auf EU Recht! :daumen:

Für unsere STs bedeutet das für diesen Fall, raufmachen, Aufkleber für Vmax im Sichtfeld, alles grün!

Die Aussage kommt übrigens nicht von ihm alleine, sondern wurde auch mit seinen Kollegen, die schon viele Jahre dabei sind verhackstückt! Trotzdem übernehme ich natürlich keine Garantie für die Richtigkeit!!

Sollte schon jemand so etwas woanders im Forum gepostet haben, dann Asche auf mein Haupt, ich hab nix gefunden. :engel: Vielleicht konnte ich aber jemanden damit helfen.

Gruß Willi
Für Fahrzeuge, die vor dem 17.06.1999 mit nationaler ABE genehmigt wurden, gibt es keine Möglichkeit mehr, M+S Reifen (die ab 01.01.2018 hergestellt wurden) mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden.

Für Fahrzeuge, die ab dem 17.06.1999 nach Europäischen Gemeinschaftsrecht in Verkehr gebracht worden sind, könnte sich aber eine Möglichkeit bieten, die M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zu verwenden, auch wenn der Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt.

Denn nach Europäischem Recht ist die Verwendung der M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zulässig.

Die Basis für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis ist die Richtlinie 97/24 Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2

in der EG Richtlinie 1997L0024 ANHANG III VORSCHRIFTEN FÜR DIE BEREIFUNG VON FAHRZEUGEN steht:

1.4. Zulässige Geschwindigkeit

1.4.1. Jeder Reifen, mit dem ein Fahrzeug normalerweise ausgerüstet ist, muß einen Kennbuchstaben für die Geschwindigkeitskategorie (siehe Anhang II Abschnitt 1.2.8) aufweisen, der mit der (vom Fahrzeughersteller angegebenen) bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (einschließlich der bei Kontrollen der Übereinstimmung im Rahmen der Serienfertigung zulässigen Toleranz) oder der jeweiligen Belastungs-/Geschwindigkeitskombination (siehe Anhang II Abschnitt 1.27) vereinbar ist.

1.4.2. Diese Anforderung gilt nicht im Falle von Fahrzeugen, die normalerweise mit Normalreifen ausgerüstet sind und gelegentlich mit M + S Reifen oder Mehrzweckreifen ausgestattet werden. In diesem Fall muß der Kennbuchstabe für die Geschwindigkeitskategorie der M + S-Reifen bzw. der Mehrzweckreifen einer Geschwindigkeit entsprechen, die entweder höher ist als die (vom Fahrzeughersteller angegebene) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder nicht niedriger als 130 km/h (oder beides). Falls jedoch die (vom Fahrzeughersteller angegebene) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher ist als die dem Kennbuchstaben für die Geschwindigkeitskategorie der M + S-Reifen bzw. der Mehrzweckreifen entsprechende Geschwindigkeit, ist im Fahrzeuginnern an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit der zulässigen Geschwindigkeit der M + S-Reifen anzubringen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 07&from=DE
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Tequila
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Beitrag von Tequila »

mit drei Klicks einen alten thread gefunden, wo auch der Aussage deines Kumpels teilweise widersprochen wird. Erinnere mich noch düster daran.

Schau mal im Heidenau K60 thread. Hier mal ein Zitat:
Emil512 hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 21:29 Tja, wurde der Reifen vor dem 01.01.2018 produziert, darfst Du ihn ohne Probleme noch bis 31.12.2024 (unter den genannten Auflagen, also Aufkleber 190 km/h) fahren.
Wurde er danach produziert, darfst Du ihn nach deutschem Recht tatsächlich nicht mehr fahren.
Eintragen lassen? - Das wird wohl nicht möglich sein (nach deutschem Recht).
Leider hat Yamaha keine Alternativbereifung der XT mit M+S-Reifen mit niedrigerem Speedindex vorgesehen. Schade, heutzutage bei einigen Herstellern Usus (Honda AT, KTM viele Modelle,...)
Manch einer argumentiert, unsere XT´s seien ja nach Europäischem Gemeinschaftsrecht in den Verkehr gebracht worden, und insofern dürfe man die Reifen dieser Art noch fahren, schließlich sähe das EU-Recht die Verwendung von M+S-Reifen nach wie vor explizit vor.
Ob diese Auslegung des Rechts in D im Falle des Falles Bestand hat - keine Ahnung, und von einem Präzedenzfall habe ich leider auch noch nicht gehört.
Doch vlt weiss jemand aus unserer Community mehr...

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Emil
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Viele Grüße
Heinz

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