Dumme Frage:
Wenn ich eine neue KTM 1090 R bestelle, wird diese nach wie vor von KTM mit TKC80 ausgestattet ausgeliefert.
Wie machen die das?
Zwar sind KTM´s mittlerweile bei 200 km/h abgeriegelt (kann aber jederzeit durch den Halter völlig legal aufgehoben werden),
doch liest man die Freigabe seitens Conti, dann steht da sinngemäß eindeutig, dass die TKC 80, wenn nach 31.12.2017 gefertigt, keine Freigabe für bspw. eine 1090 R haben. KTM wird wohl kaum so viele TKC´s auf Halde haben, werden ja auch nicht jünger...
Sehr eigenartig, oder?!?
Gruß
Emil
WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
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- meine dicke
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
@Emil512,
berechtigte Frage zu der ich auch noch keine einleuchtende (justiziable) Antwort für in Deutschland zugelassene Mopeds gefunden habe.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
1.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es auch nicht legal einen MS Reifen mit niedrigerem Speedindex zu fahren,
Wenn ich einen Warnaufkleber auf dem Tachometer befestigt habe?
2.
Wie sieht denn die Erfahrung da bei euch aus was Kontrollen an geht?
Hier in Brandenburg interessiert das in der Regel keinen von den freundlichen Herren, Damen und Diversen, da hier nicht so viele Mopeds unterwegs sind wie im bergigen und kurvigen Gebieten.
Vernunft, Wissen und Freundlichkeit hat mich (ZUM GLÜCK!!) bis jetzt in meiner Motorradzeit durch jede Kontrolle gerettet.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es auch nicht legal einen MS Reifen mit niedrigerem Speedindex zu fahren,
Wenn ich einen Warnaufkleber auf dem Tachometer befestigt habe?
2.
Wie sieht denn die Erfahrung da bei euch aus was Kontrollen an geht?
Hier in Brandenburg interessiert das in der Regel keinen von den freundlichen Herren, Damen und Diversen, da hier nicht so viele Mopeds unterwegs sind wie im bergigen und kurvigen Gebieten.
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Warte mal ab.
Ich habe vor ein paar Tagen das Ministerium zu diesem Thema angeschrieben.
Ich warte auf Antwort
Und ja zu 1..
So ist es, nix iss mit Beperl fahren
Grüßle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
Ich habe vor ein paar Tagen das Ministerium zu diesem Thema angeschrieben.
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Aus "mopedreifen.de"
Nach deutschem Recht wäre es dann nicht mehr möglich, mit M+S gekennzeichnete Enduroreifen
(Grobstoller) - deren Geschwindigkeitskennung unterhalb der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
des jeweiligen Fahrzeuges liegt - zu nutzen.
Auswirkungen:
Für Fahrzeuge, die vor dem 17.06.1999 mit nationaler ABE genehmigt wurden, gibt es keine Möglichkeit
mehr, M+S Reifen (die ab 01.01.2018 hergestellt wurden) mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex
als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden.
KONJUNKTIV
Für Fahrzeuge, die ab dem 17.06.1999 nach Europäischen Gemeinschaftsrecht in Verkehr gebracht
worden sind, könnte sich aber eine Möglichkeit bieten, die M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zu
verwenden, auch wenn der Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges liegt.
Denn nach Europäischem Recht ist die Verwendung der M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zulässig.
[/u][/b]
Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis:
Basis war die Richtlinie 97/24 Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
Rechtsvorschriften zu finden sein:
exx*92/61*
exx*2002/24*
„xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4
Gruß Rainer
Nach deutschem Recht wäre es dann nicht mehr möglich, mit M+S gekennzeichnete Enduroreifen
(Grobstoller) - deren Geschwindigkeitskennung unterhalb der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
des jeweiligen Fahrzeuges liegt - zu nutzen.
Auswirkungen:
Für Fahrzeuge, die vor dem 17.06.1999 mit nationaler ABE genehmigt wurden, gibt es keine Möglichkeit
mehr, M+S Reifen (die ab 01.01.2018 hergestellt wurden) mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex
als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden.
KONJUNKTIV
Für Fahrzeuge, die ab dem 17.06.1999 nach Europäischen Gemeinschaftsrecht in Verkehr gebracht
worden sind, könnte sich aber eine Möglichkeit bieten, die M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zu
verwenden, auch wenn der Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges liegt.
Denn nach Europäischem Recht ist die Verwendung der M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zulässig.
[/u][/b]
Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis:
Basis war die Richtlinie 97/24 Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
Rechtsvorschriften zu finden sein:
exx*92/61*
exx*2002/24*
„xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4
Gruß Rainer
- hobby-uli
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Hab gerade mal nachgesehen,
in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist unter "K Nummer der EG Tpgenehmigung" eingetragen "e13*2002/24*0388*00
Ich nehme mal an, dass das dann für D + I gilt?
Wäre schön denn gerade in I gibt es die schönen Militärsträßchen, die noch legal befahrbar sind.
LG Uli
in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist unter "K Nummer der EG Tpgenehmigung" eingetragen "e13*2002/24*0388*00
Ich nehme mal an, dass das dann für D + I gilt?
Wäre schön denn gerade in I gibt es die schönen Militärsträßchen, die noch legal befahrbar sind.
LG Uli
- meine dicke
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
In Italien interessiert das keinen A.....
Die kennen dort den Paragraphen 36 StVZO nicht.
Grüßle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
Die kennen dort den Paragraphen 36 StVZO nicht.
Grüßle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
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- Mr.L
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
ich empfehle mal im GS Forum dazu quer zu lesen.
Manche Gesetzestexte gelten für PKW und nicht für Motorräder. Italien und einen Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit..... irgendwo habe ich da auch was gelesen. Für mich war das Ergebnis, die wissen womit sie Geld verdienen können und wenn Italien dann nur mit passenden Speedindex Reifen.
Dazu kommt aber...... wenn der Speedindex eh über der im Land zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt..... dann ist das ganz theoretisch ja egal.
Das jetzt nur was ich mir so abgespeichert habe.
Die AX41 dürfte ich aktuell auch nicht fahren, solange ich in D bleibe, könnte man es ja riskieren.
Grüße basti
Manche Gesetzestexte gelten für PKW und nicht für Motorräder. Italien und einen Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit..... irgendwo habe ich da auch was gelesen. Für mich war das Ergebnis, die wissen womit sie Geld verdienen können und wenn Italien dann nur mit passenden Speedindex Reifen.
Dazu kommt aber...... wenn der Speedindex eh über der im Land zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt..... dann ist das ganz theoretisch ja egal.
Das jetzt nur was ich mir so abgespeichert habe.
Die AX41 dürfte ich aktuell auch nicht fahren, solange ich in D bleibe, könnte man es ja riskieren.
Grüße basti
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Mal noch was zum Thema Reifenfreigaben in Zukunft.
Kopiert aus Motorrad online:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/
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"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn du erkennst, dass du nur eins hast.“
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
In meine Augen wieder Geldmacherei. Den TÜV wird es freuen