...und wech ist der "Hobel"

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Tequila
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Re: ...und wech ist der "Hobel"

Beitrag von Tequila »

rope hat geschrieben: Do 2. Mai 2019, 14:01 @Tequila, dass es sich da um eine zusätzliche Geldstrafe die vollkommen unkalkulierbar ist handelt stimmt so nicht.
Aha ? :denker: Rase ich wie ein Blöder mit einem 90er Golf GTI und bringe Menschen in Gefahr, ist die „zusätzliche Geldstrafe“ etwa 1000 Euro wert. Mache ich das mit einem aktuellen Porsche 911, sind es dann vielleicht 100.000 Euro an „zusätzlicher Geldstrafe“

Bin ja bei Euch, dass diese Leute aus dem Verkehr gezogen werden müssen - aber doch nicht, indem der Staat ein Fahrzeug beschlagnahmt und dann auf eigene Rechnung vermarktet. Wir reden hier über Straftaten und dafür gibt es u.A. Freiheitsentzug.

Was hilft denn überhaupt gegen solche Spinner? Auto wegnehmen? Dann kaufen sie sich ein Neues. Das zwingt sicher nicht zum Umdenken. In USA gibt es für Kapitalverbrechen die Todesstrafe. Hält das die Verbrecher vom Morden ab? Abschreckung hat noch nie funktioniert (siehe Bilder auf der Zigarettenpackung)
Bevor der Staat das eine Unrecht (Gefahr für Andere) mit dem anderen Unrecht (Enteignung, eine Art von Diebstahl) bestraft, da sollten sich die Experten mal was anderes einfallen lassen.
Viele Grüße
Heinz

*hoffentlich werde ich nie erwachsen*
Rieberger

Re: ...und wech ist der "Hobel"

Beitrag von Rieberger »

Ich denke, die meisten von uns sind sich einig, dass leider einfach allzu viele über eine grob fahrlässige Verkehrsmoral und -disziplin verfügen. Leidtragende sind die dadurch entstehenden Verkehrsopfer und all diejenigen, die sich einigermaßen an die Regeln halten, ohne gleich mit dem Heiligenschein herumzuwedeln. Die Strafen sind kalkulierbar, wenn man erwischt wird. Und sie tun zu vielen nicht weh. Deshalb muss man notorische Gefährder da kriegen, wo es ihnen weh tut - an ihrem Spielzeug. Wie bei Kindern, es wird ihnen weggenommen werden. Das finde ich okay, denn menschenfreundliche Appelle verhalten ungehört. Am Beispiel der Schweiz sieht man, wie sehr hohe Geldstafen wirken. Oder warum fahren verrrückte Helvetier lieber auf deutschen Autobahnen Rennen als in ihrer Heimat?
Ich versetze mich nach katastrophalen Unfällen mit Todesfolge oder schwersten Verletzungen immer in die Rolle der Opfer und deren Angehörige. Ich würde verrückt werden, wenn einer meiner Lieben durch solche kriminellen Deppen zu Schaden käme.
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cruiser13
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Re: ...und wech ist der "Hobel"

Beitrag von cruiser13 »

Ich finde die Gerichtsentscheidung völlig richtig. :klatsch: :klatsch: :klatsch:

Im Grunde müsste so jemandem der führerschein lebenslang verwehrt werden. Denn wer sich so verhält, zeigt damit, dass er zum Führen eiens Kraftfahrzeugs grundsätzlich ungeeignet ist.

Gruß aus München :winken:
Peter
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rope
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Re: ...und wech ist der "Hobel"

Beitrag von rope »

@ Tequila "Abschreckung hat noch nie funktioniert"
Das sehe ich etwas differenzierter, dass härtere Strafen keine Kriminalität verhindern wird mag ja zu treffen. Die Härte der Strafe spielt keine Rolle, solange die Täter glauben, sie werden nicht ertappt. Was aber tatsächlich abschreckt, ist doch die unmittelbare Angst, bei der Tat erwischt zu werden. Demnach wirken harte Strafen im Verkehrsrecht abschreckend, denn dort ist die Gefahr erwischt zu werden sehr hoch.

Viele Grüße Peter
Nimm die Menschen wie sie sind, andere gibt´s nicht.
sushi

Re: ...und wech ist der "Hobel"

Beitrag von sushi »

Hallo

Harte Strafen wirken nur bedingt abschreckend, hohes Risiko erwischt zu werden wirkt viel mehr.

In der Schweiz haben wir diese Gesetzte wegen einigen Idioten die Unfälle einfach so in Kauf genommen haben.
Da sehe ich den Entzug des Fahrzeuges begründet da die auch ohne Führerschein fuhren, ohne Auto geht es dann schlecht.

Was nicht geht ist zu Gunsten den Staatskasse versteigern, das Fahrzeug sollte vor den Augen des Rasers in der Presse enden, ob altes Auto oder neues getuntes Auto.
Damit das für alle gerecht wäre dürfte es keine Ausnahmen geben, Leasing oder Auto vom Vater, egal, der Raser soll dann die Schulden abstottern.

Soweit zum Rechtsverständnis am Stammtisch.

In der Praxis ist alles schwieriger.
Für einen Motorradfahrer der normal schon mit dem ÖV zur Arbeit geht macht ein mehrmonatiger Führerscheinentzug nicht so viel aus, wird nicht auf der Stelle entzogen kann er dann per Rechtstricks noch in den Winter verschieben, maximal die Saison ist hin.
Wer aber den Führerausweis zur Arbeit benötigt kommt mit 2-4 Monaten schon nahe an eine Entlassung durch den Arbeitgeber.

Beide Fahrer haben für die gleiche Tat eine unterschiedliche Rechnung,so ist die Realität, aber weit entfernt von fair.

gruss sushi
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xjr1200
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Re: ...und wech ist der "Hobel"

Beitrag von xjr1200 »

Nissan hat geschrieben: Mi 1. Mai 2019, 10:58 Moin...in der Schweiz ist das seit Jahren so, und schon bei weniger Überschreitung. Daher leasen die Schweizer alles was fährt, was denen nicht gehört, kann man nicht beschlagnahmen.
Kann ich so nicht ganz bestätigen... Ich will mich hier nicht drüber auslassen, ob der der in der Schweiz ein Fahrzeug (wohl :auto: als zB. :xt12: ) ein Schweizer ist oder nicht (eher nein in diesem Sinne). Aber: das Auto ist trotzdem weg - nun bleibt man einfach auf den Leasing-Kosten sitzen! :lol:

Aber abgesehen davon: nur eine der beschriebenen Überschreitungen hätte in der Schweiz schon locker dieselben rechtlichen Folgen. :-)
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