Parken mit dem Motorrad - Theorie und Praxis

jalla

Re: Parken mit dem Motorrad - Theorie und Praxis

Beitrag von jalla »

Ich hab mit Motorrad schon ein Knöllchen bekommen weil keine Parkscheibe sichtbar am Fahrzeug war.
Hat die Kommune nicht interessiert das Parkscheibe am Motorrad gerne verschwindet.
Hab mittlerweilen schon einige gebraucht/verbraucht.
Parktickets zieh ich mir und mach Bild als Beweis vom Ticket am Motorrad.
Nervt aber hab mich dran gewöhnt.

Kleiner Tipp aus meiner Jugend und Wissensschatz.
Falls einer es braucht.

Es gibt verkehrsbedingtes Parken und ein betriebsbedingtes Parken.
Letzteres kann mit entsprechender Erläuterung kostenlos sein, bzw. wird die Kommune auf weitere Forderung verzichten. :-) .
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Silberfuchs
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Re: Parken mit dem Motorrad - Theorie und Praxis

Beitrag von Silberfuchs »

jalla hat geschrieben: Mi 9. Mai 2018, 12:47 Es gibt verkehrsbedingtes Parken und ein betriebsbedingtes Parken.
Letzteres kann mit entsprechender Erläuterung kostenlos sein, bzw. wird die Kommune auf weitere Forderung verzichten. :-) .
Selbst erlebt :mrgreen:
Das musst du jetzt aber genauer Erklären :klatsch:
"Reich ist nicht derjenige der viel Geld ausgibt . . . , sondern derjenige der viel behält . . ."
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meine dicke
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Re: Parken mit dem Motorrad - Theorie und Praxis

Beitrag von meine dicke »

Es gibt verschiedene Arten von "Halten/Parken",
1. das Halten
2. das verkehrsbedingte Halten
3. das Parken

Das Halten wird in der StVO genau beschrieben. Es ist z.B. verboten beim Haltverbot und bedingt erlaubt zum Ent-/Beladen oder zum Aus-/Einsteigen beim eingeschränkten Haltverbot. Weiterhin ist es, wenn keine Behinderung ist wie beim eingeschränkten Haltverbot an Bushaltestellen erlaubt.

Das verkehrsbedingte Halten erklärt sich schon alleine durch seinen Namen. Ist z,.B. vor Wechsellichtzeichenanlagen (Ampel) der Fall oder bei Stau.

Parken tut der der länger als 3 Minuten hält oder der sein Fahrzeug verlässt und dabei keinen unmittelbaren Zugriff darauf hat.

Alles und noch viel genauer in §12 StVO nachzulesen, z.B. hier: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php


Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
VDT 2010,11,12,13,14,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23,24
VIM 2014,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23, 24 (ORGA)
HiFaKo 2019 Tagesgast
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jalla

Re: Parken mit dem Motorrad - Theorie und Praxis

Beitrag von jalla »

Parken am Anfang einer Fussgängerzone.
Knöllchen!
Erklärung:
Als ich mit meinem Krad due Straße ----------- Nr.--- befuhr, hatte mein Motorrad Aussetzer.
Um den fließenden Vekehr nicht zu behindern und um meinen Pflichten als Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden, erschien es mir wichtig das Motorrad seitlich in der Fussgängerzone abzustellen.
Ein Freund fuhr mich nachhause und ich besorgte mir neue Zündkerzen und einen Benzinfilter.
Nach besagtemvAustausch konnte ich das Fahrzeug starten und den Parkraum mit meinem Motorrad verlassen.

Viel Geschreibsel. Infos von einem ach egal.
Sparte mir das Knöllchen. Nur eine Briefmarke innerhalb BRD.
Für das Ausland wird sicher solch Aussage nicht angewendet werden können.


Hoffe nun keine Diskussionen loszutreten.
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Silberfuchs
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Re: Parken mit dem Motorrad - Theorie und Praxis

Beitrag von Silberfuchs »

Sehr gute Idee
"Reich ist nicht derjenige der viel Geld ausgibt . . . , sondern derjenige der viel behält . . ."
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Leone blu
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Re: Parken mit dem Motorrad - Theorie und Praxis

Beitrag von Leone blu »

Helmut hat geschrieben: Mi 9. Mai 2018, 12:26 :denker: Ich parke eigentlich immer in der Nähe von Bänken.
Duckundganzschnellwech
Du bist a) a solch'derner trauriger Aff' und b) sowas von OT... :lol: :lol: :lol:

Ciao, R.
Ich freue mich, wenn's draußen regnet - denn wenn ich mich nicht freue, regnet's auch... (Karl Valentin)
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Re: Parken mit dem Motorrad - Theorie und Praxis

Beitrag von Franz »

Was es alles an Problemen in unserer Republik gibt.

Hier ist es ganz einfach:
Das Ordnungsamt besteht aus 3,5 Mitarbeitern wovon 2 Politessen Langezeitkrank sind.
Die Polizeidienststelle umfasst 46 Planstellen, wovon aber nur 35 besetzt sind.

Die Folge ist:
Es kümmert sich niemand um falsch geparkte Fahrzeuge. 3 Stunden mit dem PKW im absoluten Halteverbot sind völlig problemlos. Nur das Zuparken von Feuerwehrzufahrten wird manchmal bestraft.

Es ist richtig schön, dass in München Polizisten gebraucht werden und diese aus der ländlichen Region abgezogen werden.
Viele Grüße
Franz

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Re: Parken mit dem Motorrad - Theorie und Praxis

Beitrag von Älbler »

Bin ich froh auf dem Land ein Zuhause gefunden zu haben, Parken nie Problematisch auch für Schattenparker nicht, ich bekam bisher noch nie ein Knöllchen. Dafür habe ich öfter Diskussionen mit Förstern, das hat man dann in der Stadt weniger nehme ich an. :-)
Grüßle Älbler.
DSCN0034klein.jpg
Du lebst nur einmal.
Aber wenn du es richtig anstellst,
ist einmal genug.
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Re: Parken mit dem Motorrad - Theorie und Praxis

Beitrag von Pan »

In Rosenheim gibt's kostenlose Moped Parkplätze in Hülle und Fülle
Sollte überall so sein
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SamHayne
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Re: Parken mit dem Motorrad - Theorie und Praxis

Beitrag von SamHayne »

ein einzelnes motorrad ist ja noch unproblematisch...wir waren mal in karlsbad mit 3 motorrädern ,standen auf EINEM pkw parkplatz, sollten aber für 3 parkplätze zahlen...unsere moppeds passten locker auf den pkw stellplatz und es gab ne harte diskussion mit dem parkplatzwächter...bezahlt haben wir für einen--unter lautstarkem fluchen des wächters...ansonsten seh ich schon zu, so nah wie mögl am objekt der begierde zu parken, egal ob da stellplätze sind oder nich...wenn ich mich allerdings irgenwo wild hinstell, dann zu hundert prozent so, das niemand behindert wird...knöllchen gabs so noch keine...
...na nix für ungut und horrido...




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