Das hat was mit dem "Recht am eigenen Bild" zu tun.Bluefox hat geschrieben: ↑Do 27. Jul 2017, 12:42 Hallo,
ich glaube, das eigentliche Problem bei der Verwendung von Action Cams ist, dass die erstellten Videos nicht nur auf dem heimischen Rechner oder Fernseher angesehen werden, sondern auch auf YOUTUBE und ähnlichen Internet-Plattformen "veröffentlicht" werden, ohne dass die auf dem Video gezeigten Personen ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben.
In den meisten Fällen sehe ich so eine Veröffentlichung von mir auch NICHT als kritisch, peinlich oder diskreditierend an.
Aber ich kann mir viele Situationen (von peinlich bis tragisch) vorstellen, in denen niemand von uns gefilmt oder fotografiert werden möchte, bzw. davon ein Video im Internet zu finden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein allgemeines Verbot der Verwendung von Kameras in öffentlichen Bereichen, wie z.B. Straßenverkehr, geben wird oder kann. Denn dann darf man z.B. auch keine Fotos vom Kölner Dom machen, weil der in einer Fußgängerzone steht.
Das kann dann mal ein Datenschützer den Touristen aus aller Welt erklären.
Wenn Passanten zum Beispiel mit dem Kölner Dom in der Öffentlichkeit abgebildet werden, dann gibt es kein Recht am eigenen Bild, wenn die Personen offenbar nicht wesentlich für das Foto sind, sondern "Beiwerk" - sozusagen Statisten. Voraussetzung ist also, dass die Person auf dem Foto sich der Gesamtabbildung so unterordnet, dass ihre Abbildung entfallen könnte, ohne dass sich der Gegenstand und der Charakter des Fotos verändern. Sie muss also beliebig austauschbar sein, ohne das Thema des Bildes zu beeinflussen.