VW Abgasskandal Dieselgate

Benutzeravatar
Tequila
Beiträge: 3707
Registriert: Mi 7. Sep 2011, 09:13
Erstzulassung: 2011
Km-Stand: 1
Modell: DP01
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Ort: Overath

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von Tequila »

Mensch Norbert, das ist ja unglaublich was die da veranstalten. In USA ist das alles ein bisschen anders abgelaufen aber hier in Deutschland ist VW offenbar eine heilige Kuh.

Ich verstehe echt nicht, wie VW nach all` dem Theater noch auf einem so hohen Ross sitzt. Deine Rechtsschutzversicherung scheint ja trotz aller Rückschläge noch zuversichtlich zu sein - das finde ich schon mal klasse. :daumen:

Meine RSV hat in einem Fall wo es in die nächste Instanz zu gehen drohte, den Hahn zugedreht :daumen_ab: da sind die ganz schnell bei einer "wirtschaftlichen Lösung" angelangt, die dann "Vergleich zu jedem Preis" heißt.

Halte uns bitte weiterhin auf dem Laufenden und alles Gute und starke Nerven für Dich :!:
Viele Grüße
Heinz

*hoffentlich werde ich nie erwachsen*
Benutzeravatar
lucky
Beiträge: 572
Registriert: Sa 29. Sep 2012, 19:56
Erstzulassung: 2012
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Ort: unter der Ostebrücke

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von lucky »

Norbert, du hast ja mehr Ausdauer als Jan Frodeno ( Triathlonweltmeister ).

Ich weiss nicht ob ich solange durchhalten würde
Zum Glück fahr ich Ford, da hört man nix von.

Halte durch und berichte weiter.

Wünsch Dir den totalen Erfolg über die Großmacht VW.
Sushi is besser als Weisswurst
Benutzeravatar
haisaida
Beiträge: 549
Registriert: Mo 14. Jan 2013, 13:39
Erstzulassung: 2011
Km-Stand: 19200
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Ort: Fichtelgebirge

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von haisaida »

Stark Floh und finde es Klasse, dass Du und auch Dein RS-Versicherer hier den Weg zum BGH geht!
Weiter so und dem frechen Goliat zeigen wo der Floh seine Steine hat!!!
Es greetz DA HAISAIDA
Yamaha XT 1200 Z (DP 01)
Obelix

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von Obelix »

Coole Sache! Zieh durch, egal wie es ausgeht, VW hat jetzt schon verloren durch die hohen Anwaltskosten, die mit eingerechnet könnte sie Dir das Dreifache geben!

Vor Gericht und auf hoher See . . .

Bei den Richtern heutzutage kann man nur den Kopf schütteln, vor allem Dich da 45 min. auszuquetschen. Ich denke schon dass die Richter frei entscheiden, aber leider haben Richter meiner Ansicht nach irgendwie auch ein bisschen die Realität aus den Augen verloren. Liegt evtl. auch an dem hohen Verdienst, ist dann eben eine andere "Kaste".

Nach dem Motto, Pack schlägt sich, Pack verträgt sich . . .
Benutzeravatar
Bergbiber
Beiträge: 522
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 10:47
Erstzulassung: 2014
Km-Stand: 42000
Modell: DP01
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Ort: Uzwil/SG Schweiz

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von Bergbiber »

Lieber Floh, alles Gute und viiiiieeel Ausdauer wünsch ich Dir! :daumen:

Bleib schön hartnäckig. Am Ende müssen wir noch alle demonstrieren kommen vor dem Gerichtsgebäude... :lol:
!!!ALLES WIRD GUT!!!
Liebe Grüsse,
Herr Dr. Biber
ThinFr

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von ThinFr »

Hallo, hier mal ein Bericht zu dem Thema. Sehr interessant wie ich finde.

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinf ... s-106.html

Gruß Bill
juergen007

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von juergen007 »

Hallo Norbert,

ich ziehe alle meine Hüte vor Dir und Deiner Haltung in dieser Sache. Neben dem Thema "Geld" kostet eine solche Auseinandersetzung, die sich ja schnell über Jahre hinziehen kann, vor allem eines: Nerven.

Daher hoffe ich, dass Du mit dieser Belastung gut umgehen kannst.

In der Sache selbst, braucht es Menschen wie Dich, die sich gegen völlig unrechtmässiges Verhalten eines Konzerns zur Wehr setzt, zumal die Wahl der Waffen ungleicher nicht sein kann.

VW hat uns allen ein Riesen Ei ins Netz gelegt: was aus einem ehemaligen Qualitätsbegriff "made in Germany" geworden ist, kann man ja schon an den jüngsten Markterhebungen nachlesen. Dass VW daran einen Riesen Anteil hat, ist unstrittig.

Ich hoffe daher dass wenigstens die unmittelbar Betroffenen noch ein paar Euro bekommen.

Randnotiz: auch bei den zwischenzeitlich upgegradeten Fahrzeugen, gibts eine Menge Auffälligkeiten, was Folgeschäden- und Reparaturen betrifft.

Anstatt das Fass mal zuzumachen, macht der Konzern ( VW ) damit das nächste auf.

Ganz übel finde ich, dass VW alle rechtlichen Mittel in Anspruch nimmt, um seinen Kunden ( ja es sind nämlich Eure Kunden lieber Volkswagen Konzern ) möglichst geringe Vergleichsangebote zu machen.

Ich wünsche Dir "good luck..."
Zörnie

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von Zörnie »

juergen007 hat geschrieben: Di 5. Nov 2019, 17:39

Ganz übel finde ich, dass VW alle rechtlichen Mittel in Anspruch nimmt, um seinen Kunden ( ja es sind nämlich Eure Kunden lieber Volkswagen Konzern ) möglichst geringe Vergleichsangebote zu machen.

Das hört sich ja immer doof an, aber genau das ist die rechtliche Verpflichtung der Verantwortlichen bei VW und so lange der Aufsichtsrat dieser Strategie zustimmt und keine andere anregt, kann VW einen Teufel tun.
Benutzeravatar
Floh
Beiträge: 768
Registriert: Sa 17. Dez 2011, 17:35
Erstzulassung: 2010
Km-Stand: 65766
Modell: DP01
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Ort: 53545 Ockenfels

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von Floh »

juergen007 hat geschrieben: Di 5. Nov 2019, 17:39 Hallo Norbert,

ich ziehe alle meine Hüte vor Dir und Deiner Haltung in dieser Sache. Neben dem Thema "Geld" kostet eine solche Auseinandersetzung, die sich ja schnell über Jahre hinziehen kann, vor allem eines: Nerven.
Nerven hat mich das schon gekostet. Vor allem der 3,5 stündige Termin beim OLG war echt kein Zuckerschlecken. Mein Anwalt meinte das die jetzigen Verhandlungen sehr schwierig laufen werden, da die Kunden durch die ganze Hinhaltetaktik und Unannehmlichkeiten entsprechend entschädigt werden wollen. Da gebe ich ihm 100% recht. :mrgreen:

Aktuell bin ich in Kontakt mit einem Kläger aus Gebroth. Er hat am OLG Koblenz ein besseres Urteil erstritten als ich. (War eine andere Kammer). Schon verrückt das selbst an einem OLG es zu unterschiedlichen Urteilen kommt. Beim SWR ist ein schöner Bericht (inkl. Video) von dem Rentner. Verrückt ist auch das er am LG Bad Kreuznach noch verloren hatte. Wenn es klappt ziehe ich mit ihm im März 2020 vor’s BGH. Am BGH gibt es übers Jahr verteilt nicht viele Termin was den Abgasskandal angeht. Hier werden immer einige Fälle zusammengefasst.

Hier der Link über den Bericht samt Video von dem Herrn aus Gebroth
ab 1991 - XTZ660 Ténéré (über 30 Jahre Ténérist) + XT1200Z (DP01) wurde verkauft + African Twin CRF1000 ATAS

Gruß Norbert
Benutzeravatar
tenalex
Beiträge: 488
Registriert: So 29. Jan 2012, 12:35
Erstzulassung: 2010
Km-Stand: 58907
Modell: DP01
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 2017
Km-Stand der 2. XT1200Z: 39047
Modell der 2. XT1200Z: DP07
Ort: 77855 Achern in der Ortenau, mitten in Baden

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von tenalex »

Hallo Norbert,

gerade habe ich im Newsletter des CH Beck-Verlags über ein Urteil aus Koblenz gelesen ... das mir irgendwie bekannt vorkam:

OLG Koblenz zum Dieselskandal: Zurückzuzahlender Kaufpreis ab Kaufdatum in Höhe der Wertminderung zu verzinsen
zu OLG Koblenz , Urteil vom 16.09.2019 - 12 U 61/19
Das Oberlandesgericht Koblenz hat dem Käufer eines Kfz, in dem ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 mit unzulässiger Abschalteinrichtung verbaut ist, einen Anspruch gegen die Fahrzeug- und Motorherstellerin aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zuerkannt. Der Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung mindere den Wert des Fahrzeugs, da diesem durch die Manipulation schon im Zeitpunkt der Übergabe das Risiko der Stilllegung angehaftet habe. Der Fahrzeughersteller müsse dem Käufer daher aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nicht nur den Kaufpreis zurückerstatten, sondern diesen in Höhe der Wertminderung auch ab Zahlung des Kaufpreises verzinsen (Urteil vom 16.09.2019, Az.: 12 U 61/19).

Golf-Käufer verlangte Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Kfz
Der Kläger hatte im März 2011 einen VW Golf als Gebrauchtwagen zu einem Gesamtpreis von 25.700 Euro gekauft. Nach Bekanntwerden des Manipulationsvorwurfs hat er die Herstellerin des Fahrzeugs und Motors im Weg des Schadenersatzes unter anderem auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs in Anspruch genommen. Bereits das Landgericht hatte dem Kläger einen Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Das OLG hat dies im Berufungsverfahren bestätigt.

Schaffung des Risikos der Kfz-Stilllegung zur Gewinnmaximierung sittenwidrig
Die beklagte Fahrzeugherstellerin habe den Anschein erweckt, die von ihr produzierten Fahrzeuge entsprächen den gesetzlichen Vorgaben und seien uneingeschränkt nutzbar, führt das OLG aus. Tatsächlich habe sie jedoch durch den Einbau der durch das Kraftfahrtbundesamt beanstandeten Steuerungssoftware eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und hierdurch das Risiko einer Stilllegung des Fahrzeugs geschaffen, wobei die Gewinnmaximierung Triebfeder ihres Handelns gewesen sei. Dies sei bei einer Gesamtwürdigung als sittenwidrig einzustufen.

Schaden liegt im Kauf des Pkw
Der Kläger habe auch durch dieses sittenwidrige Vorgehen der beklagten Fahrzeugherstellerin einen Schaden erlitten, indem er ein Fahrzeug erworben habe, das hinter seiner Vorstellung zurückgeblieben sei, da er von einem ordnungsgemäß ausgerüsteten Fahrzeug ausgegangen sei. Der Schaden des Klägers liege also im Kauf des Pkw, weshalb er von der beklagten Fahrzeugherstellerin die faktische Rückabwicklung des Vertrages verlangen könne.

Rückabwicklung umfasst Rückzahlung des Kaufpreises und dessen Verzinsung
Dies umfasse nicht nur die Rückzahlung des – um den Nutzungsvorteil gekürzten – Kaufpreises, sondern auch die Verzinsung des gezahlten Kaufpreises in Höhe des manipulationsbedingten Minderwerts des Fahrzeugs ab Datum der Kaufpreiszahlung. Dieser Anspruch folge aus § 849 BGB. Nach dieser Vorschrift könne derjenige, der durch eine unerlaubte Handlung dazu gebracht werde, Geld zu überweisen oder zu übergeben, vom Schädiger eine Verzinsung jenes Betrages verlangen, hinter dem der Wert des im Gegenzug zur Zahlung Erlangten zurückbleibt. Diesen Minderwert schätzte das OLG beim Einbau der unzulässigen Steuerungssoftware auf etwa zehn Prozent des für das Fahrzeug gezahlten Kaupreises. Das OLG hat die Revision zugelassen.


Lieber Norbert ich drücke Dir für die Verhandlung vor dem BGH alle Daumen. :daumen:
LHzG
Alexander

-------
Unsere Träume können wir erst dann verwirklichen, wenn wir uns entschließen, einmal daraus zu erwachen.
(Josephine Baker)
Antworten

Zurück zu „Plauderecke“