VW Abgasskandal Dieselgate

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cruiser13
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Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von cruiser13 »

@ixtax :daumen: :daumen: :daumen:

Sehr gut zusammengefasst!

Gruß aus München :winken:
Peter
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varabike
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Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von varabike »

@ixtax
Ich habe mir die EG 715/2007 angeschaut und wurde in meiner Meinung bestätigt.
1. Abschalteinrichtung ist verboten, es sei denn es gilt zum Schutz des Motors. Sag ich doch.
2. im Artikel zum Kaltstart bei -7 Grad wird HC und CO gemessen. Von NOx ist keine Rede.
3. das 2007 gültige Prüfverfahren war NEFZ bzw. WLTC und nicht irgendwie auf der Straße.
Beste Grüße

Volker


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FarinU

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von FarinU »

juergen007 hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 12:10
Mogelpackung gekauft, massiver Wertverlust und dann auch noch eine hohe Wahrscheinlichkeit an Folgereparaturen.

Schlimmer gehts eigentlich nimmer.
Das mit den Reparaturen war eigentlich klar als bekannt wurde das VW eine Garantie für das Update und die Folgen ablehnt :mrgreen: Soweit ich das gesehen habe (und die Nachfrage nach neuen AGR Ventilen bestätigt das) hat das Update zwei Effekte:

1. Man verliert die Möglichkeit der Wandlung des Kaufvertrages weil die Abschalteinrichtung entfernt (verbessert) wurde.
2. Das AGR Ventil (was bei VW auf der Motorrückseite verbaut ist) verdreckt schneller und geht auch durch die Beanspruchung schneller kaput. Es gibt schon Firmen welche das Ventil komplett aus der Steuerung nehmen so das man quasi ohne Abgasrückführung fährt.
juergen007

Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von juergen007 »

FarinU hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 15:57
juergen007 hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 12:10
Mogelpackung gekauft, massiver Wertverlust und dann auch noch eine hohe Wahrscheinlichkeit an Folgereparaturen.

Schlimmer gehts eigentlich nimmer.
Das mit den Reparaturen war eigentlich klar als bekannt wurde das VW eine Garantie für das Update und die Folgen ablehnt :mrgreen: Soweit ich das gesehen habe (und die Nachfrage nach neuen AGR Ventilen bestätigt das) hat das Update zwei Effekte:

1. Man verliert die Möglichkeit der Wandlung des Kaufvertrages weil die Abschalteinrichtung entfernt (verbessert) wurde.
2. Das AGR Ventil (was bei VW auf der Motorrückseite verbaut ist) verdreckt schneller und geht auch durch die Beanspruchung schneller kaput. Es gibt schon Firmen welche das Ventil komplett aus der Steuerung nehmen so das man quasi ohne Abgasrückführung fährt.
Genau aus diesem Grund haben ja viele dieses "Update" nicht machen lassen.

In ¨Österreich" ist nun ein Verfahren anhängig, dessen Ausgang mit Spannung erwartet wird:

https://www.derstandard.de/story/200006 ... gasskandal

Allerdings liegt das besagte Gutachten noch nicht vor oder wird auch vielleicht nie das Licht der Öffentlichkeit sehen.

Interessant wäre es in jedem Fall.
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Ixtax
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Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von Ixtax »

@verabike

ad1
Ausnahme Motorschutz kann nicht Regel sein. Sagt schon das Wort "Ausnahme". Wenn in besonderen Situationen Motorschutzgründe das Abschalten erfordern, ok (extrem hohe Last zB). Nicht aber dauerhaft und so gut wie immer. Ausnahme-Regel-Verhältnis darf nicht umgekehrt werden.

ad2
Ich meine nicht den Typ VI-Test. Den genauen Artikel aus der EGV 692/2008 suche ich Dir raus, habe ihn nicht an der Hand.

ad3
Das festgelegte Prüfverfahren NEFZ sagt nichts über den Geltungsbereich des Grenzwertes aus. Damit kein Autobauer auf die kriminelle Idee kommt, den Grenzwert nur im Prüfzyklus einzuhalten und im Straßenbetrieb nicht, hat der Gesetzgeber die Abschalteinrichtung in Art. 3 (10) definiert und in Art. 5 grundsätzlich verboten.

Glücklicherweise halten sich die Autobauer daran, bei den Schadstoffen CO, HC und PM - und NOx bei Benzinern. Nur leider nicht bei NOx und Diesel.

Da sind die allermeisten Dieselautos ALLER Hersteller auf der Strasse dreckig - obwohl die Technik da ist.
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varabike
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Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von varabike »

@Ixtax
Unsere Meinungen bezüglich der Rechtsauffassungen gehen auseinander. Ich habe nun zu diesem Thema meine Meinung ausreichend vertreten und werde hier nicht weiter posten. Vielen Dank für das nennen der entsprechenden Gesetzestexte.

Ich gebe noch zu bedenken, dass eine andere, bessere und ggfs. teurere Technik nicht der Hersteller sondern immer der Kunde bezahlen muss.

Es bleibt also spannend wie sich das Thema weiter entwickeln wird.
Beste Grüße

Volker


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Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von Tequila »

Interessanter als die ganzen rechtlichen Geschichten ist für mich, dass immer noch eine große Zahl von Käufern sich für DIesel entscheiden und das obwohl wir alle wissen, das diese Autos nicht den Herstellerangeben entsprechen.
Anfänglich dachte ich, „das regelt der Markt“ aber offenbar haben die Kunden schon vergessen, was da gespielt wird.
Diesel hat nun mal unbestreitbar eine höhere Energiedichte und „eigentlich“ müßte der Kraftstoff auch teurer als Benzin sein oder?
Der einzige Weg, den Diesel in seine Schranken zu weisen ist also die Verteuerung des Kraftstoffs. Nur wird da keine Bundesregierung mitgehen. :denker:

Für mich als Maschinenbauer war die Entwicklung des Dieselmotors in den letzten Jahren schon grenzwertig. Das war dann der Grund, nach > 1 Mio Diesel Kilometer wieder auf Benzin (Hybrid) zu wechseln.

Bin sehr gespannt, wo die Reise hin geht....
Viele Grüße
Heinz

*hoffentlich werde ich nie erwachsen*
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Leone blu
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Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von Leone blu »

Auch mal interessant: K L I C K

Ciao, R.
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Ixtax
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Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von Ixtax »

@verabike
Ich würde ja eher sagen: Unser Wissen über die Materie geht auseinander. ;)

Und ich stimme Dir zu: Unsere Meinungen auch.

Rechtslage aufdröseln ist stinklangweilig. Wollte niemanden hier langweilen. Ist halt nur ein eklatanter, geduldeter Rechtsbruch, nicht nur bei VW. Nach (nicht nur) meinem Wissen.

Jedenfalls ist der Dumme der Käufer, der ein Zwangsupdate ohne Gewährleistung erdulden muss (bei VW - bei den Daimler & Co ist das Update ja freiwillig. Und evtl Fahrverbote, wenn das Bundesverwaltungsgericht bald Klartext spricht.

@Tequila
Warum war die jüngere Dieselmotorentwicklung für Dich grenzwertig?

Gruss,

Ixtax
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Re: VW Abgasskandal Dieselgate

Beitrag von Floh »

Ich finde der Artikel von meinem Rechtsanwalt bringt es auf den Punkt. :daumen:
Außerdem bin ich sehr gespannt auf das Sachverständigengutachten, mit dem er beweisen will, dass das VW-Softwareupdate nicht nur schädlich für den Motor, sondern auch noch weitgehend unwirksam ist. Es bleibt spannend... aber schaut selbst...

Ach noch was. Dieser Aufkleber (war ja klar :mrgreen: ) verbringt aktuell sein Dasein auf meinem Schummeldiesel
Schummeldiesel Aufkleber ala Floh
Schummeldiesel Aufkleber ala Floh
So jetzt der Artikel:

VW-Skandal: VW-Konzern ohne Einsicht und ohne Wiedergutmachung?

Pressemitteilung von: Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt
Unredliches Verhalten bestimmt die Unternehmenskultur bei VW seit Gründung in den 30er Jahren. Waren es zunächst die Kleinsparer die mit der KdF-Aktion um ihr Angespartes gebracht wurden oder der Aufbau des VW-Werkes mit geraubtem Gewerkschaftsvermögen, so folgte in der Nachkriegszeit zunächst die Inhaftierung von F. Porsche und A. Piersch und später kam der VW-Rotlichtskandal ans Licht, die VW-Korruptionsaffäre aus dem Jahr 2005, die strafrechtliche Verurteilungen durch das LG Braunschweig nach sich zog.

Es herrschte bei VW eine „total vergiftete
Unternehmenskultur“ so David Kiley, Autojournalist, in „Der Preis der Macht“.

Eine Besserung ist nicht in Sicht. Die Presse berichtet ständig über neue VW-Skandale: Affentests, Abgastests an Menschen, neue Rückrufaktionen bei Audi mit V6 Motoren sowie für den Porsche Marcan und für den neuen VW-Touareg. Verbotene Abschalteinrichtung wurden vermutlich auch im Porsche Panamera verbaut.

Es ist kein Skandalende in Sicht und dennoch glaubt der VW-Konzern ernsthaft, dass er in Deutschland zur angemessenen Wiedergutmachung nicht verpflichtet sei. der VW-Konzern versucht vergeblich die Wogen zu glätten, wenn er jetzt VW-Klägern vergleichsweise neue Autos anbietet zu absurden Bedingungen:

- Verlangt wird ein Kaufpreis, bei der dem der Konzern wegen der niedrigen reinen Herstellungskosten auch noch kräftige Gewinne einstreichen will.

- Die Kläger sollen für einen relativ geringen Preisnachlaß die Klagen zurücknehmen und

- sie sollen auf einen vollstreckbaren Vergleich verzichten und ohne rechtlichen Schutz (sehr viele Rechtsschutzversicherungen haben VW-Klägern rücksichtslos gekündigt) sich auch noch auf einen neuen Vertrag einlassen, und

- sie sollen sich nicht nur zur Verschwiegenheit verpflichten, sondern auch noch eine exorbitante Vertragsstrafe zahlen, wenn sich irgendjemand bezüglich des "Vergleichs" versehentlich verplappert, was der VW-Geschädigte auch noch zu verantworten hätte.

Rechtsanwalt Thomas Schmidt vertritt eine Gruppe VW-Geschädigter aus Berlin-Brandenburg und erklärt dazu: "Ich halte solche Vergleichsangebote für unseriös. Auch als Richter hätte ich einen solchen Vergleich nie gefördert. Ich wäre verantwortungslos, würde ich meinen Mandanten zu einem solchen Vergleich raten."

Solange VW keine Einsicht zeigt, verbotene Abschalteinrichtungen weiterhin bestreitet, und die Geschädigten nicht angemessen – wie in den USA - entschädigt, kann es keine Einigung geben, so Schmidt.

Vor dem LG Berlin hat Rechtsanwalt Schmidt jetzt ein Sachverständigengutachten beantragt, mit dem bewiesen werden soll, dass das VW-Softwareupdate nicht nur schädlich für den Motor, sondern auch noch weitgehend unwirksam ist, jedenfalls nicht die Euro 5 Norm einhält. Sollte der vom Gericht jetzt zu beauftragende Sachverständige das in den nächsten Monaten bestätigen, wäre auch der nächste VW-Skandal perfekt. Dann müßte sich neben VW auch noch die Regierung, die das Update bisher billigt, rechtfertigen.
Quelle
ab 1991 - XTZ660 Ténéré (über 30 Jahre Ténérist) + XT1200Z (DP01) wurde verkauft + African Twin CRF1000 ATAS

Gruß Norbert
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