Das ist so nicht richtig!
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. ( Quelle StGB )
Verbrechen und Vergehen sind im StGb zu finden und sind somit unbedingt als Straftatbestand zu erkennen.
Das nutzen eines Blitzerwarners ist lediglich ein Verstoß gegen die StVO und wird mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Ergo: Von einem Straftatbestand sind wir hier weit entfernt......eine Ordungswidrigkeit jedoch liegt vor!
Sorry für offtopic