Anderer Lenker 2.0

fam

Re: Anderer Lenker 2.0

Beitrag von fam »

Also für mich hört sich das nach Geldschneiderei an.. Der AX2 passt, ebenso wie alle anderen Lenker mit 28 mm Durchmesser im Klemmbereich, sowohl an DP01 als auch an DP04 und zwar mir original Risern!
Benutzeravatar
Tequila
Beiträge: 3707
Registriert: Mi 7. Sep 2011, 09:13
Erstzulassung: 2011
Km-Stand: 1
Modell: DP01
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Ort: Overath

Re: Anderer Lenker 2.0

Beitrag von Tequila »

fam hat geschrieben: Sa 29. Apr 2017, 15:44 Der AX2 passt, ebenso wie alle anderen Lenker mit 28 mm Durchmesser im Klemmbereich, sowohl an DP01 als auch an DP04 und zwar mir original Risern!
Dazu erst mal 100% Zustimmung. :daumen: Die Riser der DP04 sind zwar anders geformt aber trotzdem unterscheiden sie sich in der Geometrie der Lenkeraufnahme nicht.

fam hat geschrieben: Sa 29. Apr 2017, 15:44 Also für mich hört sich das nach Geldschneiderei an.
Das ist die Frage :denker: Der Lenker kostet um die 150 Euro, da er keine ABE hat, kommt Tüv Abnahme dazu und wenn der Freundliche den Lenker montieren soll, dann muß er - außer den Montagearbeiten - auch noch die Bohrungen für die Nasen der Bedienelemente ausmessen / bohren und die Lenkerenden müssen sicher auch noch umgebaut werden. Glaube nicht, dass der Magura eingeschweißte Gewinde hat um des Yamaha Zeugs aufzunehmen (?) Insofern kommen da schon mal schnell 350 - 400 Eumels zusammen :shock:

Ob`s das wert ist :denker:
Viele Grüße
Heinz

*hoffentlich werde ich nie erwachsen*
Benutzeravatar
klausklemens
Beiträge: 201
Registriert: So 19. Jun 2016, 11:28
Erstzulassung: 2016
Km-Stand: 77574
Modell: DP04
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Modell der 2. XT1200Z: DP04
Ort: 47057

Re: Anderer Lenker 2.0

Beitrag von klausklemens »

Ok, das mit der Lenkeraufnahme scheint mir ja geklärt zu sein :daumen:

Das der Lenker um die 150,- € kosten soll scheint nicht ganz richtig zu sein

Bei MBS kostet er 115,- €

http://www.motobike-schmidt.de/shop/pro ... 7107241851

Bei OTR kostet er 105,-€ :daumen:

https://www.off-the-road.de/XT-1200Z/Er ... 8c9f5e3d16


Der Lenker hat auf jeden Fall ein TÜV-Gutachten!
Muß der dann eingetragen werden? Ich kenne mich da nicht so aus :denker:

Die Bohrungen für die Nasen der Bedienelemente traue ich mir auch noch zu.

Was heißt aber dann noch.....
.....die Lenkerenden müssen sicher auch noch umgebaut werden. Glaube nicht, dass der Magura eingeschweißte Gewinde hat um des Yamaha Zeugs aufzunehmen (?)....
Gruß KaKaDu (-:
Benutzeravatar
Tequila
Beiträge: 3707
Registriert: Mi 7. Sep 2011, 09:13
Erstzulassung: 2011
Km-Stand: 1
Modell: DP01
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Ort: Overath

Re: Anderer Lenker 2.0

Beitrag von Tequila »

Ich hatte auf die Schnelle Preise gegoogelt und bis 149.- gesehen

Ja, TÜV Gutachten bedeutet "grundsätzlich eintragungsfähig wenn richtig montiert und keine Einschränkungen in den Anschlägen- heißt, nach Montage zum Tüv und eintragen lassen.

Die Yamaha Lenker haben eingeschweißte Gewindebuchsen in die die Lenkergewichte geschraubt werden. Die Zubehörlenker haben das nicht und Statt der Originalen Gewichte muss man normalerweise Zubehörteile montieren die sich im Lenkerrohr durch verschiebbare Klemmelemente festhalten.
Viele Grüße
Heinz

*hoffentlich werde ich nie erwachsen*
Benutzeravatar
klausklemens
Beiträge: 201
Registriert: So 19. Jun 2016, 11:28
Erstzulassung: 2016
Km-Stand: 77574
Modell: DP04
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Modell der 2. XT1200Z: DP04
Ort: 47057

Re: Anderer Lenker 2.0

Beitrag von klausklemens »

Die Yamaha Lenker haben eingeschweißte Gewindebuchsen in die die Lenkergewichte geschraubt werden. Die Zubehörlenker haben das nicht und Statt der Originalen Gewichte muss man normalerweise Zubehörteile montieren die sich im Lenkerrohr durch verschiebbare Klemmelemente festhalten.
Gibt es da schon Erfahrungswerte?

Wie haben die "Lenkerumbauer" hier im Forum das geregelt?
Gruß KaKaDu (-:
Benutzeravatar
meine dicke
Beiträge: 1169
Registriert: Sa 22. Okt 2016, 20:34
Erstzulassung: 2015
Km-Stand: 168000
Modell: DP04
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0

Re: Anderer Lenker 2.0

Beitrag von meine dicke »

Tequila hat geschrieben: Sa 29. Apr 2017, 18:04 ...
Ja, TÜV Gutachten bedeutet "grundsätzlich eintragungsfähig wenn richtig montiert und keine Einschränkungen in den Anschlägen- heißt, nach Montage zum Tüv und eintragen lassen.
...
Uff basse,

der Einbau ist wie beschrieben durch den TÜV, Dekra oder deren "Derivate" abzunehmen und dann es kommt darauf an, was im Gutachten steht.
Dort kann eine sofortige Eintragungspflicht oder eine Eintragungspflicht bei der nächsten Befassung mit den Zulassungspapieren oder ... eingetragen sein.

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
VDT 2010,11,12,13,14,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23,24
VIM 2014,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23, 24 (ORGA)
HiFaKo 2019 Tagesgast
Km ab 2010: CBF600 10.000; Varadero 100.000; ST ab 11/16 >= 139.000
Benutzeravatar
Tequila
Beiträge: 3707
Registriert: Mi 7. Sep 2011, 09:13
Erstzulassung: 2011
Km-Stand: 1
Modell: DP01
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Ort: Overath

Re: Anderer Lenker 2.0

Beitrag von Tequila »

Anyway - es besteht Eintragungspflicht - Punkt
Und die Eintragung kostet Geld. Wenn der Freundliche das macht, wird er schon aus eigenem Interesse darauf achten, das der Lenker vor Auslieferung des Umbaus an den Kunden eingetragen wird.

Wenn es dumm kommt und etwas passiert, bist du froh, wenn alles eingetragen ist und keine offenen Baustellen auf ihre Eintragung "bei nächster Korrektur der Papiere" warten
Viele Grüße
Heinz

*hoffentlich werde ich nie erwachsen*
Benutzeravatar
Traveler
Beiträge: 760
Registriert: Mo 17. Feb 2014, 17:11
Erstzulassung: 2013
Km-Stand: 128808
Modell: DP01
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Ort: Datteln

Re: Anderer Lenker 2.0

Beitrag von Traveler »

klausklemens hat geschrieben: Sa 29. Apr 2017, 18:24 Gibt es da schon Erfahrungswerte?

Wie haben die "Lenkerumbauer" hier im Forum das geregelt?
Ich habe mir seinerzeit Lenkergewichte zum Klemmen gekauft. In den Lenker stopfen und mit dem Handschützer verschrauben.
Gebohrt habe ich nix. Bislang hat sich auch kein Griff oder sonstige Armatur verdreht/verabschiedet.

Da ich auch noch eine Lenkererhöhung verbaut hatte, hat der Herr vom TÜV gleich die ganze Kombo eingetragen.

Guido
Benutzeravatar
meine dicke
Beiträge: 1169
Registriert: Sa 22. Okt 2016, 20:34
Erstzulassung: 2015
Km-Stand: 168000
Modell: DP04
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0

Re: Anderer Lenker 2.0

Beitrag von meine dicke »

Tequila hat geschrieben: Sa 29. Apr 2017, 19:10 Anyway - es besteht Eintragungspflicht - Punkt
Und die Eintragung kostet Geld. Wenn der Freundliche das macht, wird er schon aus eigenem Interesse darauf achten, das der Lenker vor Auslieferung des Umbaus an den Kunden eingetragen wird.

Wenn es dumm kommt und etwas passiert, bist du froh, wenn alles eingetragen ist und keine offenen Baustellen auf ihre Eintragung "bei nächster Korrektur der Papiere" warten
Da ich auf dem Gebiet mal "tätig" war und mir sowie der Ordnungsmacht die Abnahme vom TÜV ... genügt, hätte ich für mich beschlossen, dass die nächste Befassung mit den Zulassungspapieren der Verkauf der ST sein wird - falls das so im Gutachten steht - und dies dann durch den Käufer erleigt wird.

Der Freundliche macht gar nichts was nicht beauftragt wird oder er bezahlt das selbst. Von mir bekäme er nicht den Auftrag den Lenker eintragen zu lassen, falls es nicht erforderlich ist.

Aber jedem das Seine.

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
VDT 2010,11,12,13,14,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23,24
VIM 2014,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23, 24 (ORGA)
HiFaKo 2019 Tagesgast
Km ab 2010: CBF600 10.000; Varadero 100.000; ST ab 11/16 >= 139.000
Benutzeravatar
Tequila
Beiträge: 3707
Registriert: Mi 7. Sep 2011, 09:13
Erstzulassung: 2011
Km-Stand: 1
Modell: DP01
Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Ort: Overath

Re: Anderer Lenker 2.0

Beitrag von Tequila »

Offenbar gibt es im Fall Magura noch 'ne dritte Lösung (?)
So wie ich das lese, brauche ich eine Anbaubestätigung die ich bis zur Berichtigung der Papiere mitführen muss ... wer erstellt diese Anbaubestätigung? Ich denke das macht im Zweifeksfall der TüV oder ?
Dann hätte nan lediglich die Berichtigung der Zulassung gespart (bzw verschoben ) aber der Sachverständige ist trotzdem Pflicht (?)
Dateianhänge
IMG_4571.PNG
Viele Grüße
Heinz

*hoffentlich werde ich nie erwachsen*
Antworten

Zurück zu „Lenker“