Ich sehe da keinen Tatbestand derer sich unsere Polizei schuldig macht.meine dicke hat geschrieben: ↑So 12. Apr 2020, 18:28 Dann stellt sich die Polizei über die von der Landesregierung, die der Polizei gegenüber weisungsbefugt ist, erlassene Verordnung und macht sich damit strafbar.
https://corona.saarland.de/DE/service/m ... 4bodyText2
(Es steht nirgends explizit dass Motorradfahren verboten ist, somit gibt es einen Ermessensspielraum.); ist alles Auslegungssache....wie oft im deutschen Recht:
Laut der saarl. Polizei fällt Motorradfahren unter
§2 Absatz 3 Punkt 7
Zitat:
" 7 : Sport und Bewegung im Freien, allerdings mit höchstens einer Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts " (Anm.: Hervorhebung durch mich)
Und je nach Auslegung kann das Feld "Sport und Bewegung" weiter oder enger gefasst werden.
ICH "glaube" in erster Linie der Instanz die die Bestimmungen kontrolliert und durchzusetzen hat.
Und wenn die sagt, es sei ok, dann passt das für mich.
Aber da sich meine aus anderen Gründen weiter im Winterschlaf befindet, tangiert es mich eh nicht.
Frohe Ostertage
Gilles