Moin, moin,
darf ich meine Inspektion auch bei einer freien Motorradwerkstatt (mit Meister)
durchführen lassen, ohne die Garantieansprüche zu verlieren???
Vielleicht hat ja schon der eine oder andere seine Erfahrungen mit diesem Thema
gemacht???
Ich würde mich über Feedback sehr freuen!!
Gruß aus Lübeck
Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??
- Lubeca99
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Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??
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Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??
Habe hier auch in der Nähe einen sehr guten ehemaligen Yam Händler, der hat mich gewarnt vor dem Ende der Garantie bei ihm Inspektionen machen zu lassen
Inspektion kein Problem aber Garantie is futsch, Yamaha und andere Hersteller stellen sich da sehr an.
Inspektion kein Problem aber Garantie is futsch, Yamaha und andere Hersteller stellen sich da sehr an.
Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??
Während deiner Garantiezeit musst du beim Vertragshändler bleiben, wenn du keine Garantieansprüche die evtl. fällig werden könnten, verlieren möchtest.
- Luke
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Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??
Ist dieses Urteil von 2010 nicht auch auf Motorräder übertragbar?
http://www.n-tv.de/auto/reie-oder-Vertr ... 59591.html
http://www.n-tv.de/auto/reie-oder-Vertr ... 59591.html
Ich denke eine freie Werkstatt ist möglich. Einfacher und ohne jegliches Risiko ist sicherlich die Fachwerkstatt.Allerdings, so der GVA, ist es empfehlenswert, auf der Rechnung vermerken zu lassen, dass die Arbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurden. Die freie Werkstatt darf auch das Serviceheft abstempeln, wenn die Inspektion gemäß den Vorgaben des Autobauers erfolgt ist. Ein Restrisiko bleibt dennoch.
Liebe Grüße vom Bodensee
Lukas
Bisherige Motorräder:
Kawasaki EL250; Yamaha XJ6N; Yamaha XT1200ZE Super Ténéré (DP07)
Lukas
Bisherige Motorräder:
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Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??
De jure kann ein Fahrzeug, egal ob PKW oder Motorrad, von einer freien Werkstatt gewartet werden, wenn die Inspektionen nach Herstellerangaben durchgeführt werden. Tritt dann aber ein Schadensfall während der Garantiezeit ein, wird aus "de jure" Praxis:Luke hat geschrieben: ↑Di 7. Feb 2017, 15:21 Ist dieses Urteil von 2010 nicht auch auf Motorräder übertragbar?
http://www.n-tv.de/auto/reie-oder-Vertr ... 59591.html
Ich denke eine freie Werkstatt ist möglich. Einfacher und ohne jegliches Risiko ist sicherlich die Fachwerkstatt.Allerdings, so der GVA, ist es empfehlenswert, auf der Rechnung vermerken zu lassen, dass die Arbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurden. Die freie Werkstatt darf auch das Serviceheft abstempeln, wenn die Inspektion gemäß den Vorgaben des Autobauers erfolgt ist. Ein Restrisiko bleibt dennoch.
Und den Rechtsstreit mit einem japanischen Hersteller zu führen, ob der freie Schrauber alles richtig gemacht hat, würde ich mir ersparen.
- Leone blu
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Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??
Yepp, das nennt sich dann Gruppenfreistellungsverordnung; nach der kann ein Kfz in einer freien Werkstatt betreut werden, wenn nach Herstellervorgaben gearbeitet wird.
Ciao, R.
Das trifft den Nagel auf den Kopf - Theorie vs. Praxis...juergen007 hat geschrieben:...
Tritt dann aber ein Schadensfall während der Garantiezeit ein, wird aus "de jure" Praxis:
Und den Rechtsstreit mit einem japanischen Hersteller zu führen, ob der freie Schrauber alles richtig gemacht hat, würde ich mir ersparen.
Ciao, R.
Ich freue mich, wenn's draußen regnet - denn wenn ich mich nicht freue, regnet's auch... (Karl Valentin)
- Lubeca99
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Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??
Jeep, das macht einem Mut, für die Garantiezeit dann doch lieber den freundlichen
(auch wenn er noch so weit weg ist) zu besuchen.
Vielen Dank für eure Hinweise und Überlegungen.
Gruß,
Frank
(auch wenn er noch so weit weg ist) zu besuchen.
Vielen Dank für eure Hinweise und Überlegungen.
Gruß,
Frank
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