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Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??

Verfasst: Di 7. Feb 2017, 11:09
von Lubeca99
Moin, moin,

darf ich meine Inspektion auch bei einer freien Motorradwerkstatt (mit Meister)
durchführen lassen, ohne die Garantieansprüche zu verlieren???
Vielleicht hat ja schon der eine oder andere seine Erfahrungen mit diesem Thema
gemacht???
Ich würde mich über Feedback sehr freuen!! :klatsch:

Gruß aus Lübeck :xt12:

Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??

Verfasst: Di 7. Feb 2017, 14:13
von ratzfatz
Habe hier auch in der Nähe einen sehr guten ehemaligen Yam Händler, der hat mich gewarnt vor dem Ende der Garantie bei ihm Inspektionen machen zu lassen
Inspektion kein Problem aber Garantie is futsch, Yamaha und andere Hersteller stellen sich da sehr an.

Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??

Verfasst: Di 7. Feb 2017, 14:38
von jalla
Während deiner Garantiezeit musst du beim Vertragshändler bleiben, wenn du keine Garantieansprüche die evtl. fällig werden könnten, verlieren möchtest.

Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??

Verfasst: Di 7. Feb 2017, 15:21
von Luke
Ist dieses Urteil von 2010 nicht auch auf Motorräder übertragbar?

http://www.n-tv.de/auto/reie-oder-Vertr ... 59591.html
Allerdings, so der GVA, ist es empfehlenswert, auf der Rechnung vermerken zu lassen, dass die Arbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurden. Die freie Werkstatt darf auch das Serviceheft abstempeln, wenn die Inspektion gemäß den Vorgaben des Autobauers erfolgt ist. Ein Restrisiko bleibt dennoch.
Ich denke eine freie Werkstatt ist möglich. Einfacher und ohne jegliches Risiko ist sicherlich die Fachwerkstatt.

Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??

Verfasst: Di 7. Feb 2017, 17:15
von juergen007
Luke hat geschrieben: Di 7. Feb 2017, 15:21 Ist dieses Urteil von 2010 nicht auch auf Motorräder übertragbar?

http://www.n-tv.de/auto/reie-oder-Vertr ... 59591.html
Allerdings, so der GVA, ist es empfehlenswert, auf der Rechnung vermerken zu lassen, dass die Arbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurden. Die freie Werkstatt darf auch das Serviceheft abstempeln, wenn die Inspektion gemäß den Vorgaben des Autobauers erfolgt ist. Ein Restrisiko bleibt dennoch.
Ich denke eine freie Werkstatt ist möglich. Einfacher und ohne jegliches Risiko ist sicherlich die Fachwerkstatt.
De jure kann ein Fahrzeug, egal ob PKW oder Motorrad, von einer freien Werkstatt gewartet werden, wenn die Inspektionen nach Herstellerangaben durchgeführt werden. Tritt dann aber ein Schadensfall während der Garantiezeit ein, wird aus "de jure" Praxis:

Und den Rechtsstreit mit einem japanischen Hersteller zu führen, ob der freie Schrauber alles richtig gemacht hat, würde ich mir ersparen.

Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??

Verfasst: Mi 8. Feb 2017, 08:40
von Leone blu
Yepp, das nennt sich dann Gruppenfreistellungsverordnung; nach der kann ein Kfz in einer freien Werkstatt betreut werden, wenn nach Herstellervorgaben gearbeitet wird.
juergen007 hat geschrieben:...
Tritt dann aber ein Schadensfall während der Garantiezeit ein, wird aus "de jure" Praxis:

Und den Rechtsstreit mit einem japanischen Hersteller zu führen, ob der freie Schrauber alles richtig gemacht hat, würde ich mir ersparen.
Das trifft den Nagel auf den Kopf - Theorie vs. Praxis...

Ciao, R.

Re: Ist Inspektion beim Haupthändler Pflicht??

Verfasst: Fr 10. Feb 2017, 12:04
von Lubeca99
Jeep, das macht einem Mut, für die Garantiezeit dann doch lieber den freundlichen
(auch wenn er noch so weit weg ist) zu besuchen.
Vielen Dank für eure Hinweise und Überlegungen.
Gruß,
Frank