Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

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doppelklick
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Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Beitrag von doppelklick »

Stefan_L hat geschrieben: In den Regelungen zum TFL steht nix das eine Überlappung der Leuchten unzulässig ist.
Steht doch.
Der Gesetzgeber erlaubt unterschiedliche Anbauvarianten.
Vorgegeben sind jedoch die einzuhaltenden Abstände und
Abstrahlwinkel.
* Bei der Verwendung als Positionslicht muss die Mindestanbauhöhe
350 mm und der maximale Abstand von außen
400 mm betragen.
** Bei Fahrzeugen mit einer Breite von weniger als 1.300 mm
muss der Abstand mindestens 400 mm betragen.
Bei der Verwendung von Tagfahrlicht als Positionsleuchte ist
gemäß ECE-R-48 das serienmäßige Positionslicht dauerha
stillzulegen.
Quelle: http://www.tagfahrlicht.com
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Varaderokalle
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Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Beitrag von Varaderokalle »

Ja das ist aber die Vorschriftensammlung für mehrspurige Fahrzeuge. Für Motorräder gibt's ne passende andere Regelung. Ob da eine Montage übereinander erlaubt oder verboten wird weiß ich grad nicht, ich habe die Datei dazu nicht greifbar
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Varaderokalle
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Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Beitrag von Varaderokalle »

An der Schaltung wäre ich interessiert.
Ich überlege es mit 2 Öffner / Schließer Relais hin zu kriegen die sich quasi gegenseitig den Strom geben oder nehmen. Wenns klappt berichte ich.

Doof dass an der Dicken erst der Motor laufen muss damit's Licht brennt. Das macht das probieren der Schaltung am eingemotteten Mopped schwierig
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Stefan_L
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Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Beitrag von Stefan_L »

Nee, ich lese nur die ECE-R53 und keine freien Interpretationen, Stand 18.06.2013

6.13.4.1.3 ist eindeutig, oder hab ich noch was übersehen?

Die Schaltung sollte jetzt im WIKI zu finden sein

Zitat ECE-R53:
6.13. TAGFAHRLEUCHTE
6.13.1. Anbringung
Bei Krafträdern zulässig.
6.13.2. Anzahl
Eine oder zwei eines nach der Regelung Nr. 87 genehmigten Typs.
6.13.3. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.13.4. Anordnung
6.13.4.1. In der Breite:
6.13.4.1.1. Eine unabhängige Tagfahrleuchte darf über, unter oder neben einer anderen vorderen Leuchte
angebracht sein. Sind die Leuchten übereinander angeordnet, so muss der Bezugspunkt der
Tagfahrleuchte auf der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; liegen sie nebeneinander, darf
der Rand der leuchtenden Fläche nicht weiter als 250 mm von der Längsmittelbene des Fahr­
zeugs entfernt sein.
6.13.4.1.2. Ist eine Tagfahrleuchte mit einer anderen vorderen Leuchte (Scheinwerfer für Fernlicht oder
Begrenzungsleuchte) ineinandergebaut, ist sie so anzubringen, dass der Rand der beleuchteten
Fläche nicht weiter als 250 mm von der Längsmittelebene des Fahrzeugs entfernt ist.
6.13.4.1.3. Zwei Tagfahrleuchten, von denen eine oder beide mit einer anderen vorderen Leuchte ineinan­
dergebaut sind, sind so anzubauen, dass ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene
des Fahrzeugs liegen.
6.13.4.1.4. Bei zwei Tagfahrleuchten darf der Abstand zwischen den beiden leuchtenden Flächen nicht
größer als 420 mm sein.
6.13.4.1.5. Der Höchstabstand gilt nicht, wenn die Tagfahrleuchten
a) mit einem einem anderen Scheinwerfer zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut
sind oder
b) in der Projektion der Vordersilhouette des Kraftrades oder in einer rechtwinkligen, senkrecht
zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehenden Ebene liegen.
6.13.4.2. In der Höhe:
mindestens 250 mm und höchstens 1 500 mm über dem Boden.
6.13.4.3. In der Längsrichtung:
vorn am Fahrzeug.
6.13.5. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontal: nach außen 20 ° und nach innen 10 °.
Vertikal: nach oben 10 ° und nach unten 10 °.
6.13.6. Ausrichtung
Nach vorn. Die Leuchte(n) darf (dürfen) mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
6.13.7. Elektrische Schaltung
6.13.7.1. Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten, wenn die Schweinwerfer eingeschaltet
werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.
Beim Einschalten der Tagfahrleuchte(n) muss die Schlussleuchte ebenfalls eingeschaltet werden.
Die Begrenzungsleuchte(n) und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen können
einzeln oder gemeinsam einschaltbar sein, wenn die Tagfahrleuchte(n) eingeschaltet ist (sind).
6.13.7.2. Beträgt der Abstand zwischen dem vorderen Fahrtrichtungsanzeiger und der Tagfahrleuchte
40 mm oder weniger, so muss die elektrische Schaltung der Tagfahrleuchte auf der entspre­
chenden Seite des Fahrzeugs derart sein, dass
a) die Leuchte entweder ausgeschaltet ist oder
b) ihre Lichtstärke während der gesamten Aktivierungszeit (sowohl EIN- als auch AUS-Zyklus)
des vorderen Fahrtrichtungsanzeigers verringert ist.
6.13.7.3. Ist ein Fahrrichtungsanzeiger mit einer Tagfahrleuchte ineinandergebaut, so muss die elektrische
Schaltung der Tagfahrleuchte auf der entsprechenden Seite des Fahrzeugs derart sein, dass die
Tagfahrleuchte während der gesamten Aktivierungszeit (sowohl EIN- als auch AUS-Zyklus) des
Fahrtrichtungsanzeigers ausgeschaltet ist.
6.13.8. Kontrollleuchte
Grüne Einschaltkontrollleuchte zulässig.
6.13.9. Sonstige Vorschriften
Das Tagfahrlicht-Symbol in der Norm ISO 2575:2004 – Straßenfahrzeuge. Symbole für Schal­
ter, Anzeigen und Kontrollleuchten können verwendet werden, um den Fahrzeugführer darüber
zu informieren, dass das Tagfahrlicht eingeschaltet ist.
Viele Grüße
Stefan
Kreidler Florett, CB 50, GSX 400 E, XJ 550, XJ 900F, XTZ660, XT1200 (DP01) seit 06-2013
Uhu

Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Beitrag von Uhu »

Also ich finde Tagfahrlicht am Motorrad einfach Quatsch. Wenn unserer Kräder sowieso rund um die Uhr mit Licht fahren, ist ein zusätzliches Licht unnötig. Aber, wers mag solls halt anbauen.
Schönen Tag noch, der Uhu.
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Leone blu
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Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Beitrag von Leone blu »

@Uhu - die TFL haben i.d.R. eine geringere Leistungsaufnahme gegenüber der H7-Leuchtmittel. Denk dran, das da vorne 2 x 55 W brutzeln, wenn das werkseitige Abblendlicht brennt. Hier sind TFL, noch dazu LED's, deutlich sparsamer...

Ciao, R.
Ich freue mich, wenn's draußen regnet - denn wenn ich mich nicht freue, regnet's auch... (Karl Valentin)
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Varaderokalle
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Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Beitrag von Varaderokalle »

LED TFLs haben den ungeheuren Vorteil weniger Strom zu brauchen und vor allem dass sie sehr viel besser zu sehen sind (andere Wellenlänge als Halogenlicht) und dennoch nicht blenden
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Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Beitrag von Uhu »

Achso :hirn: :hirn:
Na dann....
....bau ich aber trotzdem keine an. :-)



Sieht aber hübsch aus. Wie gesagt, wem's gefällt.
Alles nur Spass, obwohl die Argumente für Tagfahrlicht einleuchten.
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Valvestino
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Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Beitrag von Valvestino »

Varaderokalle hat geschrieben:LED TFLs haben den ungeheuren Vorteil weniger Strom zu brauchen und vor allem dass sie sehr viel besser zu sehen sind (andere Wellenlänge als Halogenlicht) und dennoch nicht blenden
... und sind nur zulässig, wenn TFL und Fahrlicht nicht gemeinsam brennen. Bei der :xt12: also eher schwierig, wenn auch nicht unmöglich.

Grüße
Markus
XS650SE (3L1), XJ550 (4V8), TDM850 (3VD), TDM850 (4TX), FJR1300 (RP08), FJR1300 (RP11), FJR1300 (RP13), XT1200Z (DP01), XT1200ZE (DP04)
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Varaderokalle
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Re: Tagfahrlicht ab 1.4.2013 für Motorräder

Beitrag von Varaderokalle »

wie in dem TFL Thread beschrieben ist die Schaltung gemäß STVZO garnicht sooo schwer.
http://www.xt1200z-forum.de/viewtopic.p ... orm#p45808

Bei Lichthupe hingegen das Fahrlicht (+ Shutter) zu aktivieren ist da schon etwas schwieriger. Aber dazu findet sich bestimmt auch noch eine (Relais) Lösung.
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