Hallo ..
ich durfte am Montag erstmals zu TÜV mit meiner .
Resultat: s.o.
Ich habe die ShinYo Nebelscheinwerfer von Polo angebaut, die wohl auch von H&B und Wunderlich als Micro Flooter oder auch bei MotoBozo zum EInsatz kommen. Die haben mir die Plakette verhagelt..
Lt. dem Prüfer haben diese Scheinwerfer mit der Bezeichnuing 02B und dann dem E11 in der Linse KEINE Zulassung als Nebelscheinwerfer, sondern als Blinker. Er hat mir auch die fehlende Hell-Dunkle-Grenze in seine Scheinwerfereinstellungsprüfgerät gezeigt. Die existiert bei dem Scheinwerfer nämlich nicht.
Ich habe dann bei Polo angerufen und eine Mail geshickt.
Und heute kam als Anhang das Zertifikat der Englischen Zulassungsbehörde (deshalb E11) VCA von 2001 über die Zulassung. Soweit, so gut.
Jetzt meine Frage an Euch, die Ihr auch solche Scheinwerfer angebaut habt:
Habt Ihr auch die Bezeichnung NS-21 (so heißt das Scheinwerfermodell lt. der Beschreibung der Engländer) um Glas rechts stehen? Links ist das E-Zeichen und davor 02 B E11. Sowas in der Richtung.
Und habt Ihr Probleme mit dem TÜV gehabt wegen der Lampen..?
Meiner Meinung nach blenden die Dinger schon.. Aber Zulassung ist nun halt mal Zulassung!
Danke für Eure Mithilfe..!
Keine HU-Plakette wegen Micro-Nebelscheinwerfern
- rubbergum
- Beiträge: 1713
- Registriert: Mi 5. Okt 2011, 09:20
- Erstzulassung: 2011
- Km-Stand: 50000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Wien (A)
Re: Keine HU-Plakette wegen Micro-Nebelscheinwerfern
Hallo xtthommy!
Ich habe von Polo 1 Stk. des gleichen Scheinwerfers mal zu Testzwecken gekauft. Ich kann dir nur bestätigen, dass ich die gleichen Nummern habe. Am Bike ist er nicht montiert, da er mich absolut nicht überzeugt hat.
Der Lichtkegel ist ein schmaler Schlitz, die Lichtausbeute miserabel. Warum da "Top" auf der Scheibe draufsteht ist mir ein Rätsel, da der Lichtkegel gegenüber der Horizontalen und Vertikalen symmetrisch ist. Es ist richtig, dass die Hell-Dunkel-Grenze nicht vorhanden ist. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Wunderlich die gleichen in ihren Micro-Flootern verbaut, obwohl sie augenscheinlich ident sind.
Bezüglich der E11 Kennzeichnung kenne ich die rechtlichen Grundlagen zu wenig. Interessant finde ich die Aussage, dass sie als Blinker zugelassen sein sollen. . Ein weißer Blinker mit 55 Watt H3.
LG, rubbergum
Ich habe von Polo 1 Stk. des gleichen Scheinwerfers mal zu Testzwecken gekauft. Ich kann dir nur bestätigen, dass ich die gleichen Nummern habe. Am Bike ist er nicht montiert, da er mich absolut nicht überzeugt hat.
Der Lichtkegel ist ein schmaler Schlitz, die Lichtausbeute miserabel. Warum da "Top" auf der Scheibe draufsteht ist mir ein Rätsel, da der Lichtkegel gegenüber der Horizontalen und Vertikalen symmetrisch ist. Es ist richtig, dass die Hell-Dunkel-Grenze nicht vorhanden ist. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Wunderlich die gleichen in ihren Micro-Flootern verbaut, obwohl sie augenscheinlich ident sind.
Bezüglich der E11 Kennzeichnung kenne ich die rechtlichen Grundlagen zu wenig. Interessant finde ich die Aussage, dass sie als Blinker zugelassen sein sollen. . Ein weißer Blinker mit 55 Watt H3.
LG, rubbergum
Honda CB400N - Suzuki DL650 V-Strom - Yamaha XT1200Z SuperTenere - Honda CRF1000L AfricaTwin - BMW R1250 GSA
- rubbergum
- Beiträge: 1713
- Registriert: Mi 5. Okt 2011, 09:20
- Erstzulassung: 2011
- Km-Stand: 50000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Wien (A)
Re: Keine HU-Plakette wegen Micro-Nebelscheinwerfern
Im Anhang die Liste mit den Zusatzbezeichnungen für lichttechnische Einrichtungen. Ein E-Prüfzeichen ist noch kein Freibrief - auch der Verwendungszweck muss übereinstimmen.
LG,rubbergum
LG,rubbergum
Honda CB400N - Suzuki DL650 V-Strom - Yamaha XT1200Z SuperTenere - Honda CRF1000L AfricaTwin - BMW R1250 GSA
- Valvestino
- Beiträge: 549
- Registriert: Fr 13. Apr 2012, 09:38
- Erstzulassung: 2014
- Km-Stand: 13000
- Modell: DP04
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Karlsruhe/BW
Re: Keine HU-Plakette wegen Micro-Nebelscheinwerfern
Offensichtlich hat der Prüfer das "02" mit "2a, 2b, 12" verwechselt. Das "B" würde nämlich passen. Ob man den mal Fragen sollte, was denn seiner Meinung nach das "B" bedeutet?
Gruß
MArkus
Gruß
MArkus
XS650SE (3L1), XJ550 (4V8), TDM850 (3VD), TDM850 (4TX), FJR1300 (RP08), FJR1300 (RP11), FJR1300 (RP13), XT1200Z (DP01), XT1200ZE (DP04)
- rubbergum
- Beiträge: 1713
- Registriert: Mi 5. Okt 2011, 09:20
- Erstzulassung: 2011
- Km-Stand: 50000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Wien (A)
Re: Keine HU-Plakette wegen Micro-Nebelscheinwerfern
@valvestino
schaut für mich auch so aus. 02-abstand-B-abstand-e11. der 2er gehört nicht zum B. und wie gesagt, auch in GB haben sie keine weißen blinker mit 55 w.
@xtthommy
ich würde dem prüfer mal die liste vorhalten.
lg, rubbergum
schaut für mich auch so aus. 02-abstand-B-abstand-e11. der 2er gehört nicht zum B. und wie gesagt, auch in GB haben sie keine weißen blinker mit 55 w.
@xtthommy
ich würde dem prüfer mal die liste vorhalten.
lg, rubbergum
Honda CB400N - Suzuki DL650 V-Strom - Yamaha XT1200Z SuperTenere - Honda CRF1000L AfricaTwin - BMW R1250 GSA
Re: Keine HU-Plakette wegen Micro-Nebelscheinwerfern
Danke Leute!!
Ich habe gestern die originale "Homologation" oder wie auch immer das Blatt heißen mag vom der engl. Zulassungsbehörde (E11) VCA als PDF bekommen. Wurde von Polo beim Importeur besorgt.
Die NS-21 haben eine E11-Zulassung nach B, also als Nebelscheinwerfer.
Der Prüfer war hier ziemlich übereifrig. Leider kann ich ihn, da ich morgen schon in aller Frühe für 6 Tage wegfahre, erst Ende nächster Woche mit seinem Wissen (oder eher Halbwissen) und der Homologation konfrontieren..
Sowas ist schon ärgerlich...
Die "02" vor dem B (mit Abstand) bedeutet wohl, das der Scheinwerfer mal überarbeitet/geändert wurde und das die 2. Version ist. Das B ist ach ganz klar ein großer Buchstabe, auch wenn er kleiner "gedruckt" ist als das 02 davor.
Zum Glück habe ich auch noch einen fahrenden Cousin beim TÜV. Der war schlauer als der freie Kollege...
Ich habe gestern die originale "Homologation" oder wie auch immer das Blatt heißen mag vom der engl. Zulassungsbehörde (E11) VCA als PDF bekommen. Wurde von Polo beim Importeur besorgt.
Die NS-21 haben eine E11-Zulassung nach B, also als Nebelscheinwerfer.
Der Prüfer war hier ziemlich übereifrig. Leider kann ich ihn, da ich morgen schon in aller Frühe für 6 Tage wegfahre, erst Ende nächster Woche mit seinem Wissen (oder eher Halbwissen) und der Homologation konfrontieren..
Sowas ist schon ärgerlich...
Die "02" vor dem B (mit Abstand) bedeutet wohl, das der Scheinwerfer mal überarbeitet/geändert wurde und das die 2. Version ist. Das B ist ach ganz klar ein großer Buchstabe, auch wenn er kleiner "gedruckt" ist als das 02 davor.
Zum Glück habe ich auch noch einen fahrenden Cousin beim TÜV. Der war schlauer als der freie Kollege...
- DrWolle
- Beiträge: 1364
- Registriert: Do 20. Okt 2011, 09:01
- Erstzulassung: 2010
- Km-Stand: 86000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Geesthacht/Elbe
- Kontaktdaten:
Re: Keine HU-Plakette wegen Micro-Nebelscheinwerfern
Moin moin,
auch wenns nicht ganz zu dem Thema passt. Ich war am Samstag mit dem PKW bei der DEKRA, nach Aussage des sehr zugänglichen Prüfers gibt es seit dem 1.09.2012 für die Prüfer die Ansage, dass eine kaputte Birne, z.B. Standlicht oder Kennzeichenleuchte ausreicht, um mit erheblichen Mängeln durchzufallen...
Als darauf die Prüfer Protest angemeldet haben wurde von der Geschäftsführung noch einmal klar gesagt, diese Anweisung ist umzusetzen ohne Wenn und Aber....
auch wenns nicht ganz zu dem Thema passt. Ich war am Samstag mit dem PKW bei der DEKRA, nach Aussage des sehr zugänglichen Prüfers gibt es seit dem 1.09.2012 für die Prüfer die Ansage, dass eine kaputte Birne, z.B. Standlicht oder Kennzeichenleuchte ausreicht, um mit erheblichen Mängeln durchzufallen...
Als darauf die Prüfer Protest angemeldet haben wurde von der Geschäftsführung noch einmal klar gesagt, diese Anweisung ist umzusetzen ohne Wenn und Aber....
Gruß Wolle
Wer später bremst ist länger schnell;-)
Wer später bremst ist länger schnell;-)
- Irrlander
- Beiträge: 1499
- Registriert: Mi 26. Okt 2011, 20:15
- Erstzulassung: 2011
- Km-Stand: 100001
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Westfalen
Re: Keine HU-Plakette wegen Micro-Nebelscheinwerfern
Das geht sogar noch schräger, mein 18Jahre altes Cabrio hat keine Plakette bekommen, weil die Scheibenwaschanlage nicht funktionierte.DrWolle hat geschrieben:Moin moin,
auch wenns nicht ganz zu dem Thema passt. Ich war am Samstag mit dem PKW bei der DEKRA, nach Aussage des sehr zugänglichen Prüfers gibt es seit dem 1.09.2012 für die Prüfer die Ansage, dass eine kaputte Birne, z.B. Standlicht oder Kennzeichenleuchte ausreicht, um mit erheblichen Mängeln durchzufallen...
Als darauf die Prüfer Protest angemeldet haben wurde von der Geschäftsführung noch einmal klar gesagt, diese Anweisung ist umzusetzen ohne Wenn und Aber....
Ich musste zur Tankstelle auf dem Gelände (30m), Waschwasser nachfüllen und mich zur Nachprüfung anmelden.
Die Nachprüfung war zum Glück kostenlos, weil ich am gleichen Tag gekommen bin...
unterwegs ..,um fremde Welten zu entdecken...und neue Zivilisationen
____________________________________________________________
V50,XTZ660,1000SP,Z750LTD,XT1200Z,RAPTOR650
____________________________________________________________
V50,XTZ660,1000SP,Z750LTD,XT1200Z,RAPTOR650
Re: Keine HU-Plakette wegen Micro-Nebelscheinwerfern
Geht noch besser.........
meinem Lotus S7 wurde die Plakette verweigert, weil die Scheibenwischer die Midestlänge von 27,5cm nicht hatten.
Die Frontscheibe hatte 25cm..............
Seit diesem Tag, nie wieder normalen TÜV !!!
Gruß
kaja
meinem Lotus S7 wurde die Plakette verweigert, weil die Scheibenwischer die Midestlänge von 27,5cm nicht hatten.
Die Frontscheibe hatte 25cm..............
Seit diesem Tag, nie wieder normalen TÜV !!!
Gruß
kaja
Re: Keine HU-Plakette wegen Micro-Nebelscheinwerfern
Ich war diesen Monat auch mal beim Tüv. Allerding kennen wir uns schon mehrere jahre. Er sagte nur das ich normalerweise die Plakette nicht bekommen würde, mein Abblendlicht ist total verstellt. Allerdings so das es keinen blendet.
Er sagt selbst das die neuen Prüfkriterien total absurd sind.
Beispiel. Beim PKW Katzenauge hinten gesplitter Mangel Keine Plakette. Fehlt aber eine Radmutter kein Mangel, sind ja noch mehrer dran.
Gruß Enrico
Er sagt selbst das die neuen Prüfkriterien total absurd sind.
Beispiel. Beim PKW Katzenauge hinten gesplitter Mangel Keine Plakette. Fehlt aber eine Radmutter kein Mangel, sind ja noch mehrer dran.
Gruß Enrico