Motorradtuning & Versicherungsrecht

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Falk

Motorradtuning & Versicherungsrecht

Beitrag von Falk »

Habe ich in einem anderem Forum aufgeschnappt evtl. interessant für den einen oder anderen:
http://www.motorradonline.de/recht-und- ... rad/555460
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laichy
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Re: Motorradtuning & Versicherungsrecht

Beitrag von laichy »

Danke für den Link.

Wäre nett, wenn da auch explizit was stünde zum ECU-Tuning wie es im Falle der :xt12: erfolgt.
Die Leistung wird ja nicht erhöht.
Und was hat ein geändertes Fahrgeräusch mit einem Unfallhergang zu tun :?:
Klar das Motorrad entspricht nicht mehr dem Zustand der Homologation, aber so ganz klar ist mir jetzt noch immer nicht, welche Möglichkeit eien Versicherung hätte, sich rauszureden...

Vllt ist ja hier noch einer vom Fach :daumen:
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Franki

Re: Motorradtuning & Versicherungsrecht

Beitrag von Franki »

na, ich denke, durch Manipulationen an der Motorsteuerung/Einspritzung erlischt die Betriebserlaubnis dieses einen, manipulierten Krades, weil eben Emissionsgrenzwerte überschritten werden. Ich dachte, das hätten wir jetzt hier 'zigmal durchgekaut. Oder habe ich da etwas verpasst? Will nix Falsches dahinstellen... :oops:

Tuningfreie Grüße
Frank
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Valvestino
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Re: Motorradtuning & Versicherungsrecht

Beitrag von Valvestino »

Wenn es ganz dumm kommt, gilt folgendes, ich zitiere aus dem Artikel des RAs:
RA Ingo Becker hat geschrieben:... Dieser ist jedoch der Höhe nach begrenzt auf maximal 5.000 Euro, so in §§ 5 und 6 KfzPflVV geregelt. ...
Das wäre im Fall der Fälle zwar lästig, bringt aber normalerweise niemanden um, der sich eine :xt12: nebst Tuninmaßnahmen leisten kann.

Grüße
Markus
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haisaida
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Re: Motorradtuning & Versicherungsrecht

Beitrag von haisaida »

Wie schon beschrieben, muss ein Zusammenhang zwischen dem Ereignis (Unfall) und dem Tuning sein.
Fakt ist aber auch, dass die BE durch ein z.B. ECU-Tuning erlischt.

In wieweit es Probleme bei einem Unfall geben kann / wird, kann ich nicht sagen, hatte ich noch nicht.
Zumindest ist noch kein Kfz, Krad so genau geprüft worden, dass ein evtl. ECU-Tuning aufgefallen wäre.

Wie gesagt, es muss aber in der Regel immer eine Kausalität gegeben sein.
Wenn z.B. ein Motorrad einen Unfall durch Vorfahrtsverletzung verursacht hat, dann fängt die Vers. nicht an zur prüfen, ob der Auspuff eine ABE / E-Nr. hatte.
Aaaaauuußer, sie will unbedingt was finden und wenn man sucht, findet man oftmals was.
Aber wie gesagt, den Fall hatte ich noch nicht.
Es greetz DA HAISAIDA
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laichy
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Re: Motorradtuning & Versicherungsrecht

Beitrag von laichy »

Super, danke - so was wollt ich hören und nicht das die ABE erlischt, weil das ist ja nun wirklich ein alter Zopf :mrgreen:
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Stellwerker
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Re: Motorradtuning & Versicherungsrecht

Beitrag von Stellwerker »

ABE hin oder her: Bin gestern mit der :xt12: auf dem Lausitzring gewesen und musste miterleben, dass der in jeder Kehre beherrschbare Luftboxer auf den Geraden mal einfach das Quentchen weniger Drossel hat. Absolut deprimierend, aus der 180 Grad - Kehre oder dem Labyrinth zu kommen und aufziehen zu wollen und da kommt gefühlt nüscht. Werde die Woche mal mit den Jungs in Bad Lippspringe telefonieren..
"Political Correctness ist eine neue und möglicherweise die gefährlichste Form des Totalitarismus." Frederick Forsyth
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